Qurantäne nach Urlaub

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Ferdi12345
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Qurantäne nach Urlaub

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
ich war im Urlaub auf Madeira und jetzt am 9. Jan wurde "pünktlich" auch Madeira auch zum Risiko-Gebiet. Trifft mich jetzt eine Schuld, weil ich jetzt die Quarantäne antreten muss? Wie soll ich mich da jetzt verhalten? Hab den Zettel auf dem Flug ausgefüllt und weiß jetzt auch nicht, was ich tun soll. Muss ich meine Dienststelle jetzt informieren oder kann ich das irgendwie so handhaben, dass keine schlafende Hunde geweckt werden? LG
Pipapo
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Re: Qurantäne nach Urlaub

Beitrag von Pipapo »

Entweder melden oder noch 10 Tage Urlaub beantragen. Aber auf keinen Fall zum Dienst erscheinen.
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Hauseltr
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Re: Qurantäne nach Urlaub

Beitrag von Hauseltr »

Mich hat es im September genau so bei einem Aufenthalt auf Bornholm getroffen. Mein Hausarzt machte einen Abstrich und zwei Tage später war die "häusliche Quarantäne" aufgehoben. Ankunft am Sonntag, Abstrich am Dienstag. Witzigerweise hatte Bornholm einen Idenzwert von 20/100.000, gehört aber verwaltungsmäßig zu Kopenhagen, wo der Idenzwert drei Tage vor der Rückreise bedeutend höher lag. Mitgefangen, mitgehangen! Als Pensionär brauchte ich mich natürlich nicht melden.

Im November war ich dann auch auf Madeira, dort wurde gleich am Flughafen ein Test durchgeführt und es wurde täglich eine Abfrage per Email durchgeführt, wie denn mein Befinden wäre. Bei meiner Frau kam diese Abfrage nur sporadisch.
Pipapo
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Re: Qurantäne nach Urlaub

Beitrag von Pipapo »

Was für schlafende Hunde meinst du eigentlich?
BalBund
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Re: Qurantäne nach Urlaub

Beitrag von BalBund »

Du musst gegenüber deinem Dienstherren anzeigen, dass Du in einem Risikogebiet warst. Da es erst während der Reise dazu erklärt wurde, bist Du ohne eigenes Verschulden an der Ausübung deines Dienstes gehindert. Du kannst Dich also zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben, ohne dass Dir Bezüge gestrichen würde oder disziplinarisch etwas droht.
Alternativ kannst Du auch nach 5 Tagen testen, ob die PKV/Beihilfe das übernimmt weiß ich allerdings nicht. Bei Bundesbeamten werden die Kosten vom Dienstherrn übernommen, analog zu außerdienstlichen Verdachtfällen ab Kategorie 4a.
echterBAHNER
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Re: Qurantäne nach Urlaub

Beitrag von echterBAHNER »

Ferdi12345 hat geschrieben: 10. Jan 2021, 10:08 Hallo,
ich war im Urlaub auf Madeira und jetzt am 9. Jan wurde "pünktlich" auch Madeira auch zum Risiko-Gebiet. Trifft mich jetzt eine Schuld, weil ich jetzt die Quarantäne antreten muss? Wie soll ich mich da jetzt verhalten? Hab den Zettel auf dem Flug ausgefüllt und weiß jetzt auch nicht, was ich tun soll. Muss ich meine Dienststelle jetzt informieren oder kann ich das irgendwie so handhaben, dass keine schlafende Hunde geweckt werden? LG
Unbedingt dem Diendtherren melden !!! Du wirst sonst wahrscheinlich derbe Probleme bekommen wenn du das nicht tust.
Bei meinem Dienstherrn ist das so, die sind da sehr humorlos
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