ich bin seit 2011 wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit im vorzeitigen Ruhestand.
Kürzlich erhielt ich von meinem ehemaligen Dienstherren, der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, eine Anordnung zur ärztlichen Untersuchung, damit meine Dienstunfähigkeit überprüft werden könne. Ich fühle mich keineswegs im Stande, wieder zu arbeiten.
Das Schreiben hat mich einerseits beunruhigt, andererseits sehr verwundert, da ich bereits Ende 2013 eine Bestätigung der Telekom erhielt, worin mir bescheinigt wurde, dass aufgrund meines Krankheitsbildes nunmehr feststehe, "dass eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist".
Ich habe daraufhin natürlich etwas gegoogelt und festgestellt, dass die identische Formulierung auch in einem "Rundschreiben zur Dienstunfähigkeit (§§ 44 bis 49 Bundesbeamtengesetz)" - RdSchr. d. BMI v. 4. 5. 2016 - D1- 30101/5#1 –enthalten ist. Dort heißt es unter Punkt 3.1 "Regelmäßige Überprüfung der fortbestehenden Dienstunfähigkeit":
Beim genauen Lesen erkennt man, dass das eine "Kann-Formulierung" ist.Von einer Überprüfung kann abgesehen werden, wenn aufgrund des Krankheitsbildes (z. B. unheilbare Erkrankung) feststeht, dass eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist.
Meine Frage ist nun, ob jemandem von Euch bekannt ist, ob es zu dieser Vorschrift Kommentare oder gar Urteile gibt, die nahelegen, dass von der Überprüfung abgesehen werden MUSS?
Danke Euch vielmals und schöne Grüße!