Ich bin Jahrgang 1959.
§ 35 NBG schreibt:
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, wird die Altersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 31. Dezember 1946 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, wird diese Altersgrenze angehoben.
§ 109 NBG schreibt:
Eine Beamtin oder ein Beamter in einer Laufbahn der Fachrichtung Polizei (Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter) erreicht die Altersgrenze mit Vollendung des 62. Lebensjahres.
Das NLBV schreibt auf seiner Seite https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezue ... 01069.html "Die besonderen Altersgrenzen der Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst und Einsatzdienst der Feuerwehr bleiben unverändert."
Ich werde daraus nicht schlau. Wann tritt denn nun für mich die gesetzliche Altersgrenze (und i. V. damit der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze) ein?
Polizei Niedersachsen, Altersgrenze
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Re: Polizei Niedersachsen, Altersgrenze
62....steht doch da. Spezialgesetzlich.
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Re: Polizei Niedersachsen, Altersgrenze
Ja, bin Polizeivollzugsbeamter.
@Torquemada:
62 meine ich auch. Heißt das für mich (Jahrgang 1/1959) also 1/2021 ? Ohne die - in meinem Fall - 14 Verlängerungsmonate?
Das NLBV hatte mir auf Anfrage was von 03/2025 geschrieben (dann wäre ich 66 Jahre und 2 Mon. alt). Das kann und will ich nicht so recht glauben, deswegen hier mein Posting. Und was von § 35 Abs. 2 NBG (ausnahmslos 67 Jahre) sowie (Zitat:) "Die strikte Anwendung der allgemeinen Altersgrenze gilt auch für Fälle mit besonderen Altersgrenzen (Polizei usw.)."
@Torquemada:
62 meine ich auch. Heißt das für mich (Jahrgang 1/1959) also 1/2021 ? Ohne die - in meinem Fall - 14 Verlängerungsmonate?
Das NLBV hatte mir auf Anfrage was von 03/2025 geschrieben (dann wäre ich 66 Jahre und 2 Mon. alt). Das kann und will ich nicht so recht glauben, deswegen hier mein Posting. Und was von § 35 Abs. 2 NBG (ausnahmslos 67 Jahre) sowie (Zitat:) "Die strikte Anwendung der allgemeinen Altersgrenze gilt auch für Fälle mit besonderen Altersgrenzen (Polizei usw.)."
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Re: Polizei Niedersachsen, Altersgrenze
Das NLBV hat mir erneut geschrieben. Demnach ist zwar 60 Jahre + (bei mir) 14 Monate die Altersgrenze erreicht, aber die Hinzuverdienstgrenze falle nach § 64 NBeamtVG erst mit 65 Jahre + 14 Monate weg.
Interpretiert Ihr das ebenso?
Interpretiert Ihr das ebenso?