Hallo in die Runde,
Ich habe Unstimmigkeiten mit meiner Personalstelle, ich habe die Erfahrungsstufe1 bekommen.
Ich war vorher knapp 8 Jahre berufstätig, dies belegen die Arbeitsverträge. Ich war im Handwerk bzw. Industrie tätig hatte diverse Kundenkontakte, Havariedienste. Mir wird nichts anerkannt weil.
1. Die Woche Arbeitszeit nicht im Arbeitszeugnis steht
2. Ich kann nicht von jeden Arbeitgeber ein Zeugnis vorlegen, dafür ein Vertrag in den meine Tätigkeiten drin stehen
In meinen Bekanntenkreis würden diverse Anrechnungsfähigezeiten anerkannt.
Verkäufer, Zahnarzthelferin, Radkurier, Lagerist.
Ich hab ein Widerspruch geschrieben, und ein langes Gespräch mit der Personalstelle, dies war in meinen Augen nicht positiv eher negativ. Ich habe eine Rechtsschutz bevor ich diese in Anspruch nehmen, würde ich gerne wissen ob jemand so etwas erlebt hat und wie es geklärt wurde.
Achso es handelt sich um Berlin, im Gesetz steht eine Kannbestimmung.
Anrechnungsfähigezeiten
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Re: Anrechnungsfähigezeiten
Wenn Sie die Zeiten anerkannt haben wollen, dann sind Sie auch in der Mitwirkungspflicht. Ich würde auch keine Zeiten ohne Beleg anerkennen. Also gehen Sie zu den alten Arbeitgebern und besorgen sich die Zeugnisse.
Ob ich allerdings Handwerk und Industrie im Strafvollzug anerkennen würde, kann ich nicht sagen. Bei der Feuerwehr wird das sehr großzügig gehandhabt, in der Allgemeinen Verwaltung eher nicht.
Ob ich allerdings Handwerk und Industrie im Strafvollzug anerkennen würde, kann ich nicht sagen. Bei der Feuerwehr wird das sehr großzügig gehandhabt, in der Allgemeinen Verwaltung eher nicht.
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Re: Anrechnungsfähigezeiten
Ich bekomme leider keine Arbeitszeugnisse mehr von meinen ehemaligen Arbeitgebern.Frau M. hat geschrieben: ↑3. Apr 2019, 08:50 Wenn Sie die Zeiten anerkannt haben wollen, dann sind Sie auch in der Mitwirkungspflicht. Ich würde auch keine Zeiten ohne Beleg anerkennen. Also gehen Sie zu den alten Arbeitgebern und besorgen sich die Zeugnisse.
Ob ich allerdings Handwerk und Industrie im Strafvollzug anerkennen würde, kann ich nicht sagen. Bei der Feuerwehr wird das sehr großzügig gehandhabt, in der Allgemeinen Verwaltung eher nicht.
In meinen Arbeitsverträgen steht mein Tätigkeitsfeld, in meinen Augen sind das Arbeitsnachweise aus den man rauslesen kann was zu meinen Aufgaben gehört. Die Mitwirkung hab ich erbracht da ich alles eingereicht habe. In der Begründung bei der Festsetzung stand das ich keine Nachweise erbracht habe. Selbst selbstständige Kollegen wird nichts anerkannt.
Re: Anrechnungsfähigezeiten
Vielleicht hat der "Bekanntenkreis" dann entsprechende Nachweise vorgelegt.
Hoffentlich wies der Widerspruch eine bessere Rechtschreibung auf.
Hoffentlich wies der Widerspruch eine bessere Rechtschreibung auf.