Kurze Frage zur Definition "Laufbahnbefähigung"

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Fuzzalot
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Kurze Frage zur Definition "Laufbahnbefähigung"

Beitrag von Fuzzalot »

Hallo liebe Community, da dies mein erster Beitrag ist, möchte ich Euch herzlich begrüßen. :D

Ich habe eine kleine Frage bezüglich der Definition „Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Allgemeine Verwaltung

Kompakt:

Ist für die Stellenausschreibung mit dem oben genannten Passus ein Bachelor im Bereich der Verwaltung zwingend von Nöten oder ist eine Bewerbung mit einem fachfremden Bachelor (z.B. of Science) ebenfalls möglich (Falls ja, als Beamter oder „nur“ als Tarifangestellter) ?

Ausführlich:

Also ich bin 34 Jahre alt und habe nach meiner Ausbildung zum Großhandelskaufmann, dem Wehrdienst im Stabsdienst und einer Arbeitsstelle im Handel mein Studium im „hohen“ Alter begonnen 😉, welches ich vor knapp 3 Wochen mit 2,3 bestanden habe. Mein Studiengang „verbindet die Grundlagenausbildung in Naturwissenschaften mit angewandten Fachinhalten und gesetzlichen Vorgaben aus den Bereichen Qualitätswesen, Umweltschutz, Arbeitssicherheit sowie Hygiene.“

Im Laufe des Studiums habe ich mich dazu entschlossen, dass ich gerne nach dem erfolgreichen Abschluss im öffentlichen Dienst arbeiten möchte, vorrangig im Bereich des Natur-, Umwelt- oder Klimaschutzes. Alternativ ist für mich auch eine Stelle in der Verwaltung erstrebenswert.
Nun habe ich mich bei Interamt angemeldet und durchforste seit einigen Tagen die angebotenen Stellen. Im Bereich des Umweltschutzes gibt es zurzeit leider nicht so viele Stellen (NRW), sodass mein Hauptaugenmerk auf Stellen in der allgemeinen Verwaltung lag. Fast alle dieser Stellen haben jedoch in den Anforderungen den Passus, „Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des nichttechnischen Verwaltungsdienstes“ oder „Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Allgemeine Verwaltung“.
Jetzt bin ich nicht ganz sicher, ob ich mich mit dem Bachelor of Science überhaupt auf diese Stellen bewerben kann/sollte, oder ob eine Einstellung „nur“ als Quereinstieg oder Tarifangestellter möglich ist?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe =)
Frau M.
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Registriert: 7. Dez 2015, 11:04
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Re: Kurze Frage zur Definition "Laufbahnbefähigung"

Beitrag von Frau M. »

Ich denke, eine Einstellung als Beamter ist zunächst nicht möglich. Nun kenn ich zwar nicht die LVO NRW, aber die wird ähnlich der NLVO sein. Sieh dir da mal die Anlage 4 an. Da sind die Studiengänge aufgelistet, die zusätzlich zu einer anschließenden beruflichen Tätigkeit (§ 25 NLVO), die du aber augenscheinlich nicht vorweisen kannst, für eine Laufbahn der dort aufgeführten Fachrichtungen qualifizieren.
BMI_Oberbehörde
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Re: Kurze Frage zur Definition "Laufbahnbefähigung"

Beitrag von BMI_Oberbehörde »

Es gibt sogar Bachelor of Science in Wirtschaftswissenschaften...
Die alleinige Aussage, dass du "Science" bist legt noch nicht die zuzurechnende Laufbahn fest.
Um mehr dazu sagen zu können wäre es also nützlich zu wissen, welchen Abschluss du genau erlangt hast :)
Fuzzalot
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Re: Kurze Frage zur Definition "Laufbahnbefähigung"

Beitrag von Fuzzalot »

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hatte mir so was schon gedacht, gerade die Berufserfahrung nach dem Studium fehlt mir noch. Danke jetzt habe ich da Klarheit.

@BMI_Oberbehörde: Der Studiengang hat schon Module, die dem Dienst in der öffentlichen Verwaltung förderlich wären (Recht, Projektmanagement, Wirtschaftswissenschaften, Kommunikation und Marketing, Personal- und Konfliktmanagement, Qualitätswesen, ….) aber eben auch viele Module, die fachfremd sind (Umweltschutz, Gewässerschutz, 3xChemie, Physik, 3xBiologie, Epidemiologie,…)
BMI_Oberbehörde
Beiträge: 27
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Re: Kurze Frage zur Definition "Laufbahnbefähigung"

Beitrag von BMI_Oberbehörde »

Klingt eher nach einer Zulassung zum höheren technischen Dienst...
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