hallo kollegen!
ich arbeite ehrenamtlich beim drk. dies war bisher ehrenamtlich und bedarf daher nach meinen erkenntnissen nur der Anzeige beim hza. nun ergeben sich durch diese tätigkeit allerding eine verdienstmöglichkeit von ca. 1000 euro im jahr. meine frage is ob dieser nebenverdienst dem hza bzw. ofd nur angezeigt oder sogar genehmigt werden muss.
vielen dank für antworten
Nebenverdienst
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 28.01.2006 13:43
- Behörde:
- Wohnort: von der Insel Rügen
Nebenverdienst
Zoll is toll
Immer schön Werbung machen für www.beamtentalk.de
Immer schön Werbung machen für www.beamtentalk.de
-
- Beiträge: 402
- Registriert: 15.11.2005 23:35
- Behörde:
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 28.01.2006 13:43
- Behörde:
- Wohnort: von der Insel Rügen
und die sind tatsächlich nur anzeigepflichtig? ja ich werd ma bei personal nachragen. aba genau weisst du es jetzt nicht?
vielleicht hat ja jemand schon mal diese prozedur durch, wäre für jede antwort dankbar
vielleicht hat ja jemand schon mal diese prozedur durch, wäre für jede antwort dankbar
Zoll is toll
Immer schön Werbung machen für www.beamtentalk.de
Immer schön Werbung machen für www.beamtentalk.de
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 23.11.2005 17:51
- Behörde:
Nach §5 BNV darfst du bis 100 Euro im Monat nebenher verdienen, dann wird die Genehmigung allgemein erteilt. Aber dennoch musst du die Nebentätigkeit anzeigen. Und - ganz wichtig - die sog. Fünftel-Regelung muss beachtet werden, du darfst also nicht mehr als 8 Std / Woche nebenbei arbeiten.
Zolli
Zolli
Wir müssen sparen, koste es was es wolle.