Pension und Rente

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sepp01
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Re: Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

AndyO hat geschrieben: 16. Sep 2021, 11:18 §55 definiert die Höchstgrenze:

und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles[/i]
Das ist ja genau der Knackpunkt. Logisch wäre es schon, wenn Zeiten die noch zusätzlich nach der Pensionierung erbracht wurden auch bis zur Höchstpension berücksichtigt würden. Denn sonst waren ja alle zusätzliche erbrachten Rentenansprüche ohne Wirkung. Aber wie gesagt das war der Grund meines Beitrages. Weil wenn dem so wäre könnte ich noch 2. Jahre zusätzlich dazu "erwerben" damit dann meine Rente bis zur Höchstgrenze anerkannt würde. Denn es würde ja ja nicht um Geldbeträge (in welchem Jahr welche Beiträge erbracht wurden), sondern um die Zeit allgemein gehen und nur der Gesamtbetrag wird berücksichtigt.

P.S. @AndiO: dein Pensionsrechner ist einfach genial. Hat bei bis auf den Cent gepasst. :D
AndyO
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Re: Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

sepp01 hat geschrieben: 16. Sep 2021, 12:55
AndyO hat geschrieben: 16. Sep 2021, 11:18 §55 definiert die Höchstgrenze:

und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles[/i]
Das ist ja genau der Knackpunkt. Logisch wäre es schon, wenn Zeiten die noch zusätzlich nach der Pensionierung erbracht wurden auch bis zur Höchstpension berücksichtigt würden. Denn sonst waren ja alle zusätzliche erbrachten Rentenansprüche ohne Wirkung. Aber wie gesagt das war der Grund meines Beitrages. Weil wenn dem so wäre könnte ich noch 2. Jahre zusätzlich dazu "erwerben" damit dann meine Rente bis zur Höchstgrenze anerkannt würde. Denn es würde ja ja nicht um Geldbeträge (in welchem Jahr welche Beiträge erbracht wurden), sondern um die Zeit allgemein gehen und nur der Gesamtbetrag wird berücksichtigt.

P.S. @AndiO: dein Pensionsrechner ist einfach genial. Hat bei bis auf den Cent gepasst. :D
Bei dir wären es gut 300 Euro Rentenanspruch für die Tonne was man mit der Anrechnung Pension ersetzt Rente ja noch erklären könnte. Wärst unter 60 Monaten Rentenversicherungszeit hättest du die eingezahlte Kohle zurück bekommen. Gerecht geht da für mich Anders...
Die eigentliche Frage hatte ich der BAnstPT auch schon gestellt aber keine Antwort bekommen. Probier's doch auch noch mal. Vielleicht hast du als aktiver Pensionär mehr Glück.
sepp01
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Re: Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

So jetzt habe ich eine Antwort von der Versorgungsanstalt erhalten. Es ist fast so wie ich gedacht habe:
Also:
Mit 67 steigt mein fiktiver Höchstsatz um ca. 0,6% auf 68,6 %, da ich später als 17 Jahren angefangen habe mit der Ausbildung. Alle meine Arbeitszeiten (Ausbildung, Tarifkraft und Beamter) wurden ja bereits in meiner jetzigen Pensionsberechnung berücksichtigt. Jetzt kommt noch die Zeit vom 17. Geburtstag bis zum Beginn meiner Ausbildung dazu. Wehrdienst habe ich nicht gemacht. Meine Rente bekomme ich voll und meine Pension wird so gekürzt, dass die Gesamtversorgung dann meinem neuen fiktiven Höchstsatz entspricht (Rente und gekürzte Pension gleich Betrag des neuen fiktiven Höchstsatzes) ca. 50 Euro mehr.
Ich kann sogar noch die fiktive Höchstgrenze bis 71,75 erhöhen. Dazu benötige ich noch ca. 1 Jahr und 9 Monate Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, nach meiner Pensionierung bis zum Erreichen der Rente. Da es Pflichtbeiträge sind, gehen freiwillige Beiträge oder Minijob nicht. Es muss also ein Job sein über 450 Euro.

@DaveR: Du benötigst also noch 2 Jahre dann könntest du als Gesamtversorgung 71,75% erreichen, sofern der Betrag deiner Rentenansprüche ausreichen. Deine Pension wird erst gekürzt, wenn bei dir Rente und deine Pension die fiktive Höchstgrenze von 71,75 überschreiten.
Torquemada
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Torquemada »

sepp01 hat geschrieben: 27. Okt 2021, 13:03 Da es Pflichtbeiträge sind, gehen freiwillige Beiträge oder Minijob nicht. Es muss also ein Job sein über 450 Euro.

Das ist seit 2013 nicht so. https://www.deutsche-rentenversicherung ... 2d2825fb93
sepp01
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Re: Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

Torquemada hat geschrieben: 27. Okt 2021, 15:10
sepp01 hat geschrieben: 27. Okt 2021, 13:03 Da es Pflichtbeiträge sind, gehen freiwillige Beiträge oder Minijob nicht. Es muss also ein Job sein über 450 Euro.

Das ist seit 2013 nicht so. https://www.deutsche-rentenversicherung ... 2d2825fb93
Das ist leider nicht so. Es steht im Gesetz das eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung nötig ist. Ein Mini Job ist nur freiwillig rentenversicherungspflichtig. Arbeitnehmer können sich von ihrem Beitrag befreien lassen. Später werden diese Beitragsmonate auch im Rentenbescheid als freiwillig aufgeführt. Somit zählen diese Monate für diesen Zweck nicht. So wurde es mir erklärt.
Grüße
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Pipapo »

Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag. Dadurch kommen sie in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen.
Aus dem Link.
Also ist ein Minijob rentenversicherungspflichtig. Von welchem Gesetz redest du denn, nachdem ein Minijob nicht zählt?
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Re: Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

Pipapo hat geschrieben: 27. Okt 2021, 19:07
Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag. Dadurch kommen sie in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen.
Aus dem Link.
Also ist ein Minijob rentenversicherungspflichtig. Von welchem Gesetz redest du denn, nachdem ein Minijob nicht zählt?
Mir geht es um diesen Sachverhalt in § 25 BeamtVG
Absatz1:
Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt.
Absatz2:
(2) Als Höchstgrenze gelten
1.
für Ruhestandsbeamte der Betrag, der sich als Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 ergeben würde, wenn der Berechnung zugrunde gelegt werden
a)
bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen die Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet,
b)
als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Torquemada »

sepp01 hat geschrieben: 28. Okt 2021, 08:19 und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,
Und genau das ist auch ein Minijob.
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Re: Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

Torquemada hat geschrieben: 28. Okt 2021, 13:46
sepp01 hat geschrieben: 28. Okt 2021, 08:19 und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,
Und genau das ist auch ein Minijob.
Leider nein. Bis 450 Euro sind die Beiträge für den Arbeitnehmer freiwillig, nur der Arbeitgeber muss Pflichtbeiträge zahlen. In Absatz 4 §55 BeamtVG sind diese Beitragszeiten ausgeschlossen.
AndyO
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Re: Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

sepp01 hat geschrieben: 29. Okt 2021, 09:18
Torquemada hat geschrieben: 28. Okt 2021, 13:46
sepp01 hat geschrieben: 28. Okt 2021, 08:19 und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,
Und genau das ist auch ein Minijob.
Leider nein. Bis 450 Euro sind die Beiträge für den Arbeitnehmer freiwillig, nur der Arbeitgeber muss Pflichtbeiträge zahlen. In Absatz 4 §55 BeamtVG sind diese Beitragszeiten ausgeschlossen.
Das ist die halbe Wahrheit:

Zuerst gilt es die Beitragsseite zu vergleichen: Bleibt es bei der gesetzlichen Versicherungspflicht, sind die Beiträge nicht wie bei Normalarbeitsverhältnissen hälftig verteilt. Vielmehr zahlt der Arbeitgeber den Beitragssatz in Höhe von 15 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts, der Arbeitnehmer den Rest von zurzeit 3,7 Prozent. Bei einem Einkommen von 450 Euro sind das 16,65 Euro im Monat. Lässt sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien, muss der Arbeitgeber trotzdem den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent zahlen. Der Arbeitnehmer spart sich seinen Beitragsanteil. Die Befreiung von der Versicherungspflicht macht sich aber im Gegenzug auf dem Rentenkonto bemerkbar.

https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/page ... le?dscc=ok

Man zahlt keinen Eigenanteil erwirbt aber auch keine Rentenpunkte. Die arbeitgeberseitige Rentenzahlung dient dann aber nur der Allgemeinheit. Wenn man mit Rente pensionsunschädlich aufstocken kann, kann man mit Eigenanteil die 60 Beitragsmonate zur Rentenanwartschaft erreichen. Hängt dann vom jeweiligen Fall ab, was hier Sinn macht.
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Re: Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

Hier nochmal einen Text, der das Zusammentreffen erläutert:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... s/anzeige/

Wenn der Vergleich zu einem Beamten herangezogen wird, welcher nie Angestellter war und hier keine Besserstellung erfolgen soll, dann steht der pensionsunschädliche Rentenbetrag zu Beginn der Pension fest. Dieser Betrag wird zwar absolut mit Pensionserhöhungen fortgeschrieben, der relative Prozentsatz bleibt aber. Wer diesen überschreitet, sei es auch durch nach Pensionseintritt erworbene Rentenansprüche, schaut in die Röhre. Üblicherweise sind bei den "frühen" Beamten die 60 Monate zum Rentenanspruch nicht erreicht worden und diese haben sich ausbezahlen lassen. Könnte dann im nachhinein ein Fehler gewesen sein, weil die relevanten Beitragsmonate vor Eintritt in die Pension dann Null sind. Dann bringt ein Minijob mit Renten-Eigenbetrag auch nichts mehr. Die Ausführungen sind vom April 2018 und somit recht aktuell. Das war und ist dann auch mein heutiger Kenntnisstand auch wenn ich das hanebüchend finde.

P.S.: Die Altersdiskriminierung "Rentenjahre nach vollendetem 17 Lebensjahr" wird bei der Berechnung auch aufgezeigt. Hier wäre sicherlich noch Spielraum für eine Klage.
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Altlast »

Sind die erworbenen rentenversicherungspflichtigen Beitragszeiten vor dem 17. Lebensjahr nun pensionsschädlich oder nicht?
AndyO
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Re: Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

Altlast hat geschrieben: 1. Nov 2021, 13:09 Sind die erworbenen rentenversicherungspflichtigen Beitragszeiten vor dem 17. Lebensjahr nun pensionsschädlich oder nicht?
Das vollendete 17te Lebensjahr war ja schon immer gesetzt bis 2020 dieses Urteil zur Anerkennung der Lehrzeiten kam:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 20135%2F18

Der § wurde geändert, Lehrzeiten können vollumfänglich als Pensionszeiten anerkannt werden. Bzgl. des Rentenfreibetrages hat man jedoch am Gesetz nichts geändert. Da steht nach wie vor 17 drin.

Zusätzlich anerkannte Rentenzeiten erhöhen den pensionsunschädlichen Freibetrag. Mal angenommen du warst zwischen 16 und 21 in einem Angestelltenverhältnis und hast deinen Wehrdienst absolviert. Aus gesundheitlichen Gründen gehst du mit 58% Pension aus dem Beamtenverhältnis raus. Der Freibetrag beträgt 60-24-15=21*1,79375/12=3,13%. Würden die 2 Jahre noch anerkannt sind es 60-15=45*1,79375/12=6,73%.

Bei 4000 Euro pensionsrelevantem Brutto sind es 125 versus 269 Euro Freibetrag. Damit wäre man man immer noch unter der Maximalpension 71,75% abzgl. der 10,6%. 100 Euro bringst du in etwa aus den 60 Monaten mit. Dann kann man innerhalb der Hinzuverdienstgrenze mit Mini-/Midi-Job in ein paar Jahren durchaus über den Freibetrag kommen. Die BAnstPT lässt dazu wenig verlauten und spricht von einem Rechenalgorithmus den man nicht näher kennen will/müsste. Kann ich mir nur erklären, dass man zu dem Thema keine Transparenz wünscht und erst zum Renteneintritt die Katze aus dem Sack lässt.
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zeerookah
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Re: Pension und Rente

Beitrag von zeerookah »

Da bin ich gespannt wie sich das bei mir auswirkt wenn ich das offizielle Rentenalter erreicht habe.
Ich habe auch mit 15 ½ Jahren meine Ausbildung begonnen und bin mit 71,75% vor einigen Jahren in den Vorruhestand gegangen. Habe vor ein paar Wochen ein 10seitiges Schreiben von der Rentenversicherung bekommen das ich Anspruch auf 539€ habe.
(dabei hätte ich am liebsten mit denen gar nichts zu tun, weiß aber auch das Rente immer vor Pension geht und die BAnst PT sich sicher darauf freut mir das abzuziehen)
Altlast
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Altlast »

Im Gesetz steht aber leider, dass die pensionsrelevanten Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr erst ab Ruhestandsbeginn 2017 anerkannt werden. Wer also 2016 oder früher in Pension ging, wird nicht berücksichtigt.
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