Pension und Rente

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sepp01
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Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

Hallo Zusammen,
ich bin mit 55 Jahren in den Vorruhestand gegangen. Meine Versorgungsbezüge belaufen sich auf 68%. Zusätzlich hätte ich einen Rentenanspruch von 335€ mit 67Jahren. So wie ich das verstehe bringt mir dieser Rentenanspruch aber faktisch nur ein paar Euro mit 67 Jahren, da die Höchstgrenze für mich (anrechenbare Jahre ab 17 Jahre bis zum Eintritt in die Pension) ja nur etwas höher ist als meine jetzige Pension. Ich hätte ja 40 Jahre für die 71,75% ab 17 Jahre gebraucht. Andere anrechenbare Zeiten habe ich nicht. Gibt es eine Möglichkeit meine Höchstgrenze noch auf die maximal möglichen 71,75% zu erhöhen z.B. durch einen Minijob oder freiwilligen Rentenbeiträge ?
Danke und Grüße
sulzfluh
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Re: Pension und Rente

Beitrag von sulzfluh »

Hallo,
ich bin in NRW mit 69 % meiner letzten Dienstbezüge in den Ruhestand versetzt worden.
Seit erreichen des Rentenalters beziehe ich von der Deutschen Rentenversicherung eine zusätzliche Altersrente.

Da ich auf Grund eines Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt wurde, ist meine Höchstgrenze 75 % meiner letzten Dienstbezüge,
der darüber hinausgehende Rentenbetrag wird von meinen Versorgungsbezügen abgezogen.
AndyO
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Re: Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

sepp01 hat geschrieben: 12. Sep 2021, 18:53 Hallo Zusammen,
ich bin mit 55 Jahren in den Vorruhestand gegangen. Meine Versorgungsbezüge belaufen sich auf 68%. Zusätzlich hätte ich einen Rentenanspruch von 335€ mit 67Jahren. So wie ich das verstehe bringt mir dieser Rentenanspruch aber faktisch nur ein paar Euro mit 67 Jahren, da die Höchstgrenze für mich (anrechenbare Jahre ab 17 Jahre bis zum Eintritt in die Pension) ja nur etwas höher ist als meine jetzige Pension. Ich hätte ja 40 Jahre für die 71,75% ab 17 Jahre gebraucht. Andere anrechenbare Zeiten habe ich nicht. Gibt es eine Möglichkeit meine Höchstgrenze noch auf die maximal möglichen 71,75% zu erhöhen z.B. durch einen Minijob oder freiwilligen Rentenbeiträge ?
Danke und Grüße
Bei der Klärung von §55 BeamtVG tue ich mir mit der BAnstPT auch schwer. Zumindest habe ich ein paar mündliche Aussagen:

- der pensionsunschädliche Anteil der Rente ergibt sich aus den bei der Pension nicht berücksichtigten Renten-Beitragsmonaten nach dem vollendetem 17 Lebensjahr mal pensionsrelevantem Brutto, maximal 71,75%
- die Berechnung/Bescheid erfolgt erstmals zum Antritt der Rente und ist dann jedes Jahr dynamisch
- nach Antritt der Versorgungen können keine neuen Freibeträge erworben werden

Unklar blieb, was mit einer Verrechnung des Pensionsabschlag bei vorzeitigem Pensionseintritt ist.

Aus meiner Sicht ist es aber eine klare Altersdiskriminierung, weil z.B. Fernmeldehandwerker ihre Lehrzeit auch vor dem 18. Lebensjahr anerkannt bekommen. An die Diskriminierungsstelle des Bundes hatte ich mich gewandt. Die schrieben sinngemäß man müsse es privatrechtlich herausklagen. Sie wären der ideale Kandidat.

P.S.: Mit 335 Euro überschreitest du doch ohnehin die 71,75%. Was willst denn da noch aufstocken?
sepp01
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Re: Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

AndyO hat geschrieben: 14. Sep 2021, 10:11
P.S.: Mit 335 Euro überschreitest du doch ohnehin die 71,75%. Was willst denn da noch aufstocken?
Hallo AndyO schon mal Danke für deine Antwort.

So ganz verstehe ich das noch leider nicht. Wenn meine Rente bis 71,75% angerechnet würde, ist das ja klar und alles wäre top. Aber so wie ich das verstehe wird meine Rente ja nur bis 68,5% (17. Lebensjahr und eintritt Pension) angerechnet. So komme ich auf die 71,75% ja nicht. Die Zeit von 17 Jahren bis Pensionseintritt sind ja nur 38 Jahre und ein paar Monate. Ich hätte aber 40 Jahre gebrauch bis zum Pensionseintritt um die 71,75 Prozent zu erreichen. Oder sehe ich das falsch?
Danke
AndyO
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Re: Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

sepp01 hat geschrieben: 14. Sep 2021, 11:03 So ganz verstehe ich das noch leider nicht. Wenn meine Rente bis 71,75% angerechnet würde, ist das ja klar und alles wäre top. Aber so wie ich das verstehe wird meine Rente ja nur bis 68,5% (17. Lebensjahr und eintritt Pension) angerechnet. So komme ich auf die 71,75% ja nicht. Die Zeit von 17 Jahren bis Pensionseintritt sind ja nur 38 Jahre und ein paar Monate. Ich hätte aber 40 Jahre gebrauch bis zum Pensionseintritt um die 71,75 Prozent zu erreichen. Oder sehe ich das falsch?
Danke
Also mal angenommen du hast 36 pensionsrelevante Dienstjahre dann wären das 64,5%. Jetzt hast du noch 6 Rentenjahre -2 vor dem 18ten Geburtstag - 15 Monate Wehrdienst. Bleiben 33 Monate * 1,79375 = 5,38% pensionsunschädlicher Rentenprozente. In Summe 69,88%. Du hättest wegen Altersdiskriminierung aber gerne 71,75%. Wenn das so wäre wäre es super wenn du es mit Renteneintritt einklagst. Es kann nur der klagen, der einen Schaden hat (Beispiel Fernmeldehandwerker).
sepp01
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Re: Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

Ist alles etwas verwirrend. Ich denke ich verstehe das einfach falsch.
Ich habe im Alter von 17 Jahren und 4 Monaten meine Ausbildung zum Fernmeldehandwerker angefangen. Wehrdienst habe ich keinen gemacht. Mit 55 Jahren und 3 Monaten (ca. 10 Jahre als Tarifkraft und 28 Jahre als Beamter) bin ich in Pension gegangen. Macht insgesamt aktuell 37 Jahre und 11 Monate pensionsrelevant Zeiten oder 68% Pension. Soweit alles gut.
Und dann habe ich das so verstanden:
Meine Rente (die Zeiten sind zwar schon in den pensionsrelevanten Zeiten enthalten) wird mit Rentenbeginn nicht einfach von der Pension abgezogen, sondern es wird eine fiktive Höchstgrenze (Vollendung 17. Lebensjahr bis Versorgungseintritt) errechnet. Diese würde bei mir 38 Jahre und 3 Monate oder 68,6% entsprechen. Dann wird meine bestehende Pension so gekürzt, dass Rente und Restpension zusammen 68,6% entsprechen.
Habe ich das falsch verstanden?
AndyO
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Re: Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

sepp01 hat geschrieben: 15. Sep 2021, 09:23 Und dann habe ich das so verstanden:
Meine Rente (die Zeiten sind zwar schon in den pensionsrelevanten Zeiten enthalten) wird mit Rentenbeginn nicht einfach von der Pension abgezogen, sondern es wird eine fiktive Höchstgrenze (Vollendung 17. Lebensjahr bis Versorgungseintritt) errechnet. Diese würde bei mir 38 Jahre und 3 Monate oder 68,6% entsprechen. Dann wird meine bestehende Pension so gekürzt, dass Rente und Restpension zusammen 68,6% entsprechen.
Habe ich das falsch verstanden?
Bei der fiktiven Höchstgrenze werden nicht pensionsrelevante Rentenzeiten so behandelt, als seinen diese Pensionszeiten. Da du deine Ausbildung als pensionsrelevant anerkannt bekommst, fällt die schon mal weg. Keine Ahnung was bei dir sonst noch als Vordienstzeit anerkannt wird/wurde. Eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf brauchst du ja ohnehin für den Nachweis bzw. die Aufstockung bis zum Renteneintritt §14 BeamtVG, maximal 66,97%. Dort würde ich die Zeiten dann abhaken und schauen ob irgendwas übrig bleibt. Beamte mit deinem späten Ausbildungsbeginn hätte Ende 57 die Vollpension. Nur die, die freiwillig beim Aufbau Ost waren, könnten schneller sein.
Torquemada
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Torquemada »

AndyO hat geschrieben: 15. Sep 2021, 11:02 Eine Rentenauskunft mit Versicherungsverauf brauchst du ja ohnehin für den Nachweis bzw. die Aufstockung bis zum Renteneintritt §14 BeamtVG, maximal 66,97%.
§14a auch für die 55er-Regelung ?
AndyO
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Re: Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

Torquemada hat geschrieben: 15. Sep 2021, 11:23
AndyO hat geschrieben: 15. Sep 2021, 11:02 Eine Rentenauskunft mit Versicherungsverauf brauchst du ja ohnehin für den Nachweis bzw. die Aufstockung bis zum Renteneintritt §14 BeamtVG, maximal 66,97%.
§14a auch für die 55er-Regelung ?
NEIN, ER stand dort nicht explizit. So wie es aussieht hat er Alles als Vordienstzeit anerkannt bekommen und einen pensionsunschädlichen Rentenbetrag von Null.
sepp01
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Re: Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

Danke schon mal für eure Geduld. Ich habe es nicht gut ausgedrückt.
Mir geht es um diesen Sachverhalt in § 25 BeamtVG
Absatz1:
Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt.
Absatz2:
(2) Als Höchstgrenze gelten
1.
für Ruhestandsbeamte der Betrag, der sich als Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 ergeben würde, wenn der Berechnung zugrunde gelegt werden
a)
bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen die Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet,
b)
als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,
,
Ich lese das so. Wenn ich jetzt noch 2 Jahre eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung nach Eintritt des Versorgungsfalles z. B. einen Minijob oder aber freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung bis zum Eintritt in die Rente mache, so hätte ich ja dann 2 Jahre mehr Zeiten und meine Rente würde bis zu der Höchstgrenze von 71,75% angerechnet. Es ist ja die Rede von Zeiten und nicht von Beträgen.
Ich möchte sozusagen wenn möglich meinen Höchstsatz „optimieren“. Wenn ich es falsch verstanden habe, bitte nicht böse sein.
DaveR
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Re: Pension und Rente

Beitrag von DaveR »

Genau dieser Punkt den sepp01anspricht ist mir auch unklar. Ich bin seit 1997 in DDU und arbeite seit 6 Jahren in Teilzeit bis zu meiner Hinzuverdienstgrenze von ca. 1560€ brutto in einem rentenversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis. Alles brav bei der Anstalt angegeben. Meine Pension beträgt ca. 57%. Erhöht sich dieser Prozentsatz weiter durch die gezahlten Rentenbeiträge nach Eintritt der Pension ?
Torquemada
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Re: Pension und Rente

Beitrag von Torquemada »

DaveR hat geschrieben: 15. Sep 2021, 18:20 Meine Pension beträgt ca. 57%. Erhöht sich dieser Prozentsatz weiter durch die gezahlten Rentenbeiträge nach Eintritt der Pension ?
Der ist fix.
sepp01
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Re: Pension und Rente

Beitrag von sepp01 »

Torquemada hat geschrieben: 16. Sep 2021, 09:28
DaveR hat geschrieben: 15. Sep 2021, 18:20 Meine Pension beträgt ca. 57%. Erhöht sich dieser Prozentsatz weiter durch die gezahlten Rentenbeiträge nach Eintritt der Pension ?
Der ist fix.
Das ist der Grund meines Beitrages, denn ich verstehe das so (ich kann es leider nicht besser ausdrücken und kann auch nicht sagen ob es so ist):
Die Prozente seiner Versorgungsbezüge ändern sich nicht aber es ändert sich ob und wieviel seiner Rente von der Pension abgezogen wird.
Beispiel:
DaveR hat 57% Versorgungsbezüge das entspricht ca. 32 ruhegehaltfähige Jahre es fehlten ihm zur Maximalversorgung 8 Jahre:
wenn er jetzt noch 8 Jahre nach seiner Pensionierung arbeiten würde so würde er nach Renteneintritt seine komplette Rente erhalten (das ist immer so) und seine Pension würde soweit gekürzt, dass Rente und Pension zusammen den Betrag von 71,75% der Endstufe seines letzten Amt ergeben würde. Da ja der fiktive Höchstsatz seiner Versorgung dann mit 32 Jahre als Beamter und danach mit 8 Jahre als Tarifkraft gesamt 40 Jahre ausmacht und das entspricht fiktiv 71,75%. Mehr kann er nicht als Gesamtversorgung erreichen. Wenn seine Rente geringer als der Unterschiedsbetrag von 71,75% - 57% (Versorgungsbezüge) wäre so würde er die Rente voll erhalten und die Pension wir nicht gekürzt. Je mehr seine Rente darüber liegt, desto mehr wird von seiner bestehenden Pension abgezogen.
DaveR
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Re: Pension und Rente

Beitrag von DaveR »

Danke sepp01. Du hast meine Lage auf den Punkt gebracht.
AndyO
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Re: Pension und Rente

Beitrag von AndyO »

§55 definiert die Höchstgrenze:

(2) Als Höchstgrenze gelten
1. für Ruhestandsbeamte der Betrag, der sich als Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 ergeben würde, wenn der Berechnung zugrunde gelegt werden
a) bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen die Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet,
b) als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles


Da steht rentenversicherungspflichtige Zeiten die VOR Pensionseintritt geleistet wurden. Was dann der letzte Satz ausdrücken soll ist fraglich. Wenn man damit gemeint hätte alle Rentenanwartschaften bis zur Vollpension hätte man es einfach schreiben können. Schließlich sind Betriebsrenten ja auch komplett außen vor.
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