Ich brauche keine Abfindung, will einfach nur nach 45 Dienstjahren mit voller Pension gehen, mehr nicht !echterBAHNER hat geschrieben: ↑23.12.2024 10:03 ich hörte von einer Vorruhestandsregelung mit Abfindung. soll wohl 2025 kommen, weiss jemand mehr ?
55 Regelung
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Re: 55 Regelung
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Re: 55 Regelung
Hallo,
hast du dir mal die Berechnung der Pension schicken lassen von der Pensionskasse? Kann man wohl alle 5 Jahre gratis beantragen.
Meine bessere Hälfte hat das vor ein paar Monaten in Angriff genommen, jetzt kam endlich der Bescheid nach vielen Monaten. Er hat auch direkt angerufen und da wurde ihm gesagt es gab sehr viele Anfragen die sie alle noch im alten Jahr bearbeitet haben.
Bei ihm sieht es folgendermaßen aus. Ginge er jetzt wegen Dienstunfähigkeit in Pension hätte er keine Abschläge und die Pension wäre in der selben Höhe als würde er erst mit 66,5 Jahren ginge. Da er sich derzeit in Reha befindet ist es schon zu überlegen ob man sich das nochmal an tun will.
Also ich würde das mal anfordern denn 45 DIenstjahre hat meiner nicht zusammen und hätte jetzt keine Abschläge. Das einzige was zu überlegen ist, ist eben das die Pension ja geringer ist als das Gehalt.
VIel Erfolg
Ähm dann hätte ich aber doch noch eine Frage. Weiß jemand ob die Krankenversicherung "günstiger" wird als Pensionär oder bleibt die so? (KVB)
Vielen Dank
Und frohes Neues Jahr euch allen.
hast du dir mal die Berechnung der Pension schicken lassen von der Pensionskasse? Kann man wohl alle 5 Jahre gratis beantragen.
Meine bessere Hälfte hat das vor ein paar Monaten in Angriff genommen, jetzt kam endlich der Bescheid nach vielen Monaten. Er hat auch direkt angerufen und da wurde ihm gesagt es gab sehr viele Anfragen die sie alle noch im alten Jahr bearbeitet haben.
Bei ihm sieht es folgendermaßen aus. Ginge er jetzt wegen Dienstunfähigkeit in Pension hätte er keine Abschläge und die Pension wäre in der selben Höhe als würde er erst mit 66,5 Jahren ginge. Da er sich derzeit in Reha befindet ist es schon zu überlegen ob man sich das nochmal an tun will.
Also ich würde das mal anfordern denn 45 DIenstjahre hat meiner nicht zusammen und hätte jetzt keine Abschläge. Das einzige was zu überlegen ist, ist eben das die Pension ja geringer ist als das Gehalt.
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Ähm dann hätte ich aber doch noch eine Frage. Weiß jemand ob die Krankenversicherung "günstiger" wird als Pensionär oder bleibt die so? (KVB)
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Re: 55 Regelung
Ähm dann hätte ich aber doch noch eine Frage. Weiß jemand ob die Krankenversicherung "günstiger" wird als Pensionär oder bleibt die so? (KVB)
Die bleibt so, denn sie wird nach der Besoldungsgruppe berechnet. In der Bezügemitteilung wird dir erst das Grundgehalt angezeigt, danach erfolgen die Abzüge, z.B. da Ruhegehalt mit 71,75 %. Ausschlaggebend ist aber das Grundgehalt, z.B. A 7 usw.
Die bleibt so, denn sie wird nach der Besoldungsgruppe berechnet. In der Bezügemitteilung wird dir erst das Grundgehalt angezeigt, danach erfolgen die Abzüge, z.B. da Ruhegehalt mit 71,75 %. Ausschlaggebend ist aber das Grundgehalt, z.B. A 7 usw.
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Re: 55 Regelung
Zum einfachen Verständnis unsere Pension ändert sich vom 50 bis 63 Lebensjahr nicht. Nur das Verhältnis vom Erreichten und der Bezuschussung. Ab den 63 Lebensjahr steigt sie 2x noch und mehr wie ca. 71% gibt es nicht !!! Die Kollegen die vorher als Arbeiter oder Angestellter kommen auch nicht höher in der Pension.Was darüber liegt wird abgezogen !
Das BEV gibt auf Antrag alle 2 Jahre eine Versorgungsauskunft bzw. zur Ruhesetzung. Die EVG hat im Downloadbereich dieses Formular zur Beantragung.
Von den Personalabbau ist auch DB Jobservice betroffen, Nord muss 18 Stellen hinter dem Schreibtisch abbauen leider nicht davor

Das BEV gibt auf Antrag alle 2 Jahre eine Versorgungsauskunft bzw. zur Ruhesetzung. Die EVG hat im Downloadbereich dieses Formular zur Beantragung.
Von den Personalabbau ist auch DB Jobservice betroffen, Nord muss 18 Stellen hinter dem Schreibtisch abbauen leider nicht davor


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Re: 55 Regelung
Ihr seit Bundesbeamte. Da die DB die 55er Regelung nicht gegengezeichnet halt gelten die Pensionsregeln der Bundesbeamten:
- gesundheitlich vor 63 > die erdienten Dienstzeiten abzgl. 10,8% Pensionsabschlag
- ab 63 wenn 40 Dienstjahre vorhanden (auch Teilzeit) und dauerhaft Dienstunfähig = erdiente Dienstzeiten ohne Abschlag (in der Regel Vollpension)
- ab 65 mit Schwebehinderung ohne Abschlag
- ab 65 und 45 Dienstjahre auf Antrag ohne Abschlag. Ansonsten 0,3% pro vorzeitigem Monat, maximal 14,4%
Seine pensionsrelevanten Dienstzeiten kennt man spätestens nach der ersten Berechnung.
- gesundheitlich vor 63 > die erdienten Dienstzeiten abzgl. 10,8% Pensionsabschlag
- ab 63 wenn 40 Dienstjahre vorhanden (auch Teilzeit) und dauerhaft Dienstunfähig = erdiente Dienstzeiten ohne Abschlag (in der Regel Vollpension)
- ab 65 mit Schwebehinderung ohne Abschlag
- ab 65 und 45 Dienstjahre auf Antrag ohne Abschlag. Ansonsten 0,3% pro vorzeitigem Monat, maximal 14,4%
Seine pensionsrelevanten Dienstzeiten kennt man spätestens nach der ersten Berechnung.