DU Zeitschiene

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

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Bobbel272
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DU Zeitschiene

Beitrag von Bobbel272 »

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie lange ein DU-Verfahren von Krankheitsbeginn bis zum Pensionsantritt bei einem Kommunalbeamten mindestens dauert. Ich habe im Forum schon die Einschätzungen gelesen, frage mich dennoch nach der Mindestzeit.

Ich sehe es so:
3 Monate krank, am nächsten Tag Einleitung DU-Verfahren. Dann braucht es ein paar Tage bis der Brief bei mir ist. Ich habe einen Monat Zeit zu widersprechen. Wenn man das ausreizt und am letzten Tag Stellung nimmt, dann ist man schon mal bei 4 Monaten. Jetzt muss die Behörde reagieren. Sie lehnt ab, ordnet Amtsarzt an. Angenommen man kriegt fix einen Termin (eine Woche), dann gibt der Arzt seine Stellungnahme zur Kommune (eine Woche). Dann wäre man schon bei 4 1/2 Monaten. Jetzt will die Kommune den Beamten möglichst schnell loswerden, muss damit aber noch in den Gemeinderat. Direkt nach der Sitzung kommt die Verfügung, die zum Ende des Monats gültig wird.

Dann könnte man das doch theoretisch in 5 Monaten durchführen, oder? Vielleicht vergesse ich auch was.

Ich hoffe es ist klar geworden, in welche Richtung die Frage geht. Wie lange dauert das mindestens unter Berücksichtigung der Umstände?

Vielen Dank im Voraus.
Mainstream1
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von Mainstream1 »

Könnte sich nach einem Plan/Fahrplan anhören....oder wäre es tatsächlich so, dass du schon länger erkrankt bist? Ich Frage für einen Freund.
MS
HansiHintermeier
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von HansiHintermeier »

servus,

du schreibst: "3 Monate krank, am nächsten Tag Einleitung DU-Verfahren. Dann braucht es ein paar Tage bis der Brief bei mir ist. Ich habe einen Monat Zeit zu widersprechen. Wenn man das ausreizt und am letzten Tag Stellung nimmt, dann ist man schon mal bei 4 Monaten."

meiner meinung geht da nicht direkt am nächsten tag ein brief raus, das wäre nur im allerschnellsten prozedere denkbar. aber ich habe eine frage: du willst gegen die einleitung eines DU verfahrens widersprechen? geht das überhaupt und wenn ja, mit welcher begründung?

und du hast die zeitphase vergessen, in der die kommune prüfen muss, ob sie dich nicht noch anderswo einsetzen kann. ich denke mal, da kommt es auf die größe der kommune an hinsichtlich zeit verstreichen...und du kannst (auch) gegen die versetzung in die Dienstunfähigkeit widerspruchen einlegen. allerdings hat das keine aufschiebene wirkung, da wirds dann wahrscheinlich ein gerichtsverfahren geben und wenn dann festgestellt wird dass die versetzung in die dienstunfähigkeit nicht rechtens war, dann wirst du rückwirkend wieder in den dienst versetzt und bekommst natürlich auch die besoldung entsprechend nachgezahlt
Manni66
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von Manni66 »

Der Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung wären noch zu hören vor der Verfügung mit der Versetzung in der Ruhestand. Das braucht auch etwas Zeit.
Je nach dem, was der AA feststellt, sind ggf. die Vorraussetzungen gar nicht eindeutig genug gegeben.
Es braucht ja eine recht klare Aussage/ Prognose vom AA damit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und es auch durch die Gremien geht.
Und wie schon gesagt ggf. muss eine Verwendungssuche noch gemacht werden.
Bei mir hat alles ein paar Jahre gedauert. Bin aber auch beim Land, da ist die Verwendungssuche komplex.
HansiHintermeier
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von HansiHintermeier »

Manni66 hat geschrieben: 19. Nov 2024, 20:19 Der Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung wären noch zu hören vor der Verfügung mit der Versetzung in der Ruhestand. Das braucht auch etwas Zeit.
Je nach dem, was der AA feststellt, sind ggf. die Vorraussetzungen gar nicht eindeutig genug gegeben.
Es braucht ja eine recht klare Aussage/ Prognose vom AA damit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und es auch durch die Gremien geht.
Und wie schon gesagt ggf. muss eine Verwendungssuche noch gemacht werden.
Bei mir hat alles ein paar Jahre gedauert. Bin aber auch beim Land, da ist die Verwendungssuche komplex.
wie jetzt? du warst ein paar jahre krankgeschrieben und hast die vollen bezüge bekommen währenddessen?
Manni66
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von Manni66 »

Ja, genau.
Nach drei Monaten Krankschreibung hat der DH sich zum ersten Mal mit einem Schreiben gemeldet und dann auch den AA eingeschaltet. Es dann trotzdem noch viele Monate gedauert bis das erste Gutachten da war. Das war dann zu ungenau und dann gab es weitere Untersuchungen. Ergebnis war, dass ich dienstfähig sei, wenn mir andere Dienstaufgaben zu gewiesen würden.
Dann hat das Land nach Dienstposten / Umschulungen gesucht und nie was gefunden und mir nichts zugewiesen. Bewerbungen von mir wurden ablehnt aus diversen Gründen. Zwischenzeitlich wurde ich immer mal wieder zum AA geschickt und dann wurde immer mal wieder nach Dienstposten gesucht. Aber nie was gefunden. Es war dann irgendwann klar, dass es auf eine Versetzung in den Ruhestand rausläuft. Habe versucht mich zu wehren, das hat es wohl etwas in die Länge gezogen. Vielleicht weil das Land damit gerechnet hat, dass ich ggf. Klage einreiche.
Letztlich hat es um die 4 Jahre gedauert bis ich in den Ruhestand versetzt wurde.
Ich wollte das so nicht und hätte gerne einen neuen Dienstposten genommen. Wurde aber nichts zugewiesen und irgendwann war ich auch zermürbt von den ganzen Unklarheiten.
HansiHintermeier
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von HansiHintermeier »

hast du das alles allein erfolgreich in die länge ziehen können oder hast du einen anwalt eingeschaltet? wenn anwalt, ab welchem punkt wurde er aktiv?
Dienstunfall_L
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von Dienstunfall_L »

Bobbel272 hat geschrieben: 19. Nov 2024, 18:03 Ich sehe es so:
3 Monate krank, am nächsten Tag Einleitung DU-Verfahren. Dann braucht es ein paar Tage bis der Brief bei mir ist. Ich habe einen Monat Zeit zu widersprechen. Wenn man das ausreizt und am letzten Tag Stellung nimmt, dann ist man schon mal bei 4 Monaten. Jetzt muss die Behörde reagieren. Sie lehnt ab, ordnet Amtsarzt an.
Vor einer Einleitung des DDU Verfahrens müsste erstmal festgestellt werden, ob eine DU überhaupt vorliegt. Dafür veranlasst der Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung. Längere Krankschreibung ist nicht gleichzusetzen mit DDU.
Bis der Amtsarzt Zeit hat, dauert es, ebenso dauert es Zeit, bis seine Stellungnahme beim DH ist. Ggf. hat der DH Nachfragen an den Amtarzt, z.B.wegen anderweitiger Verwendung oder Teildienstfähigkeit. Beides könnte die Suche nach anderen Einsatzmöglichkeiten auslösen könnte. Die Personalvertretung muss hinzugezogen werden und bei Einleitung eines Zurruhesetzungsverfahrens einwilligen. Bei Schwerbehinderung muss die SchwB-Vertretung befragt werden. Beides kostet Zeit. Rücksprachen mit den Interessensvertretungen können hilfreich sein, um das eigene Interesse vorzubringen, um Vorgehensweise abzusprechen und um frühzeitig informiert zu werden.
Zuletzt geändert von Dienstunfall_L am 19. Nov 2024, 22:04, insgesamt 1-mal geändert.
HansiHintermeier
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von HansiHintermeier »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 19. Nov 2024, 21:34
Bobbel272 hat geschrieben: 19. Nov 2024, 18:03 Ich sehe es so:
3 Monate krank, am nächsten Tag Einleitung DU-Verfahren. Dann braucht es ein paar Tage bis der Brief bei mir ist. Ich habe einen Monat Zeit zu widersprechen. Wenn man das ausreizt und am letzten Tag Stellung nimmt, dann ist man schon mal bei 4 Monaten. Jetzt muss die Behörde reagieren. Sie lehnt ab, ordnet Amtsarzt an.
Vor einer Einleitung des DDU Verfahrens müsste erstmal festgestellt werden, ob eine DU überhaupt vorliegt. Dafür veranlasst der Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung. Längere Krankschreibung ist nicht gleichzusetzen mit DDU.
Bis der Amtsarzt Zeit hat, dauert es, ebenso dauert es Zeit, bis seine Stellungnahme beim DH ist. Ggf. hat der DH Nachfragen, z.B.wegen anderweitiger Verwendung oder Teildienstfähigkeit, was die Suche nach anderen Einsatzmöglichkeiten auslösen könnte. Die Personalvertretung muss hinzugezogen werden und beiEinleitung eines Zurruhesetzungsverfahrens einwilligen, wenn Bei Schwerbehinderung muss die SchwB-Vertretung befragt werden.

was denkst du ist eine realistische zeitspanne für diese ganzen maßnahmen, die durchgeführt werden?
Dienstunfall_L
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von Dienstunfall_L »

HansiHintermeier hat geschrieben: 19. Nov 2024, 21:43 was denkst du ist eine realistische zeitspanne für diese ganzen maßnahmen, die durchgeführt werden?
Jeder Fall ist individuell, ich kann keine Zeitangabe machen. Ich wollte Bobbel aufzeigen, dass der von ihm skizzierte Ablauf nicht stimmt.
Zuletzt geändert von Dienstunfall_L am 19. Nov 2024, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
HansiHintermeier
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von HansiHintermeier »

würdest du prinzipiell eine rechtsschutzversicherung anraten wenn solch ein DDU verfahren im Raum steht bzw ab welchem punkt würdest du einen Anwalt hinzuziehen?
Manni66
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von Manni66 »

HansiHintermeier hat geschrieben: 19. Nov 2024, 21:33 hast du das alles allein erfolgreich in die länge ziehen können oder hast du einen anwalt eingeschaltet? wenn anwalt, ab welchem punkt wurde er aktiv?
Kurz nach der erste AA Untersuchung hat meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen AA übernommen weil es Unklarheiten gab. Der hat mich dann die ganze Zeit begleitet.
Dienstunfall_L
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von Dienstunfall_L »

HansiHintermeier hat geschrieben: 19. Nov 2024, 21:53 würdest du prinzipiell eine rechtsschutzversicherung anraten wenn solch ein DDU verfahren im Raum steht bzw ab welchem punkt würdest du einen Anwalt hinzuziehen?

Auch das hängt von der jeweiligen Situation ab.
Eine RSV zu haben kann nützlich sein. Für ein anstehendes DDU Verfahren genügt Mitgliedschaft in Gewerkschaft, die den berufl. RS beinhaltet.
Bobbel272
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von Bobbel272 »

Vielen Dank schon mal für die vielen nützlichen Antworten. Ist mir klar, dass das alles sehr individuell ist. Mir geht es im Prinzip nur darum, was realistischer Weise die schnellstmögliche "Verabschiedung" eines Beamten in die DU ist. Also wenn alles wie am Schnürchen läuft und man ihn auch schnellstmöglich loswerden will.

@Dienstunfall_L
Die Nachfragen des DH nach anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten würden sich doch erübrigen, wenn dieser einen wirklich schnellstmöglich loswerden will. Auf einer kleinen Kommune sowieso leichter, das zu begründen, warum kein anderer Dienstposten da ist.
Dienstunfall_L
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Re: DU Zeitschiene

Beitrag von Dienstunfall_L »

Wenn z.B. die amtsärztl. Stellungnahme gegen eine Zurruhesetzung spricht, dann erübrigt sich ggf. die Suche nach anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten nicht. Es hängt alles vom jeweiligen Fall ab.
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