Rorbert001 hat geschrieben: ↑28.10.2024 07:36
Die Pensionszeiten laufen bei mir erst mit dem 23. Lebensjahr, was der Beginn der Laufbahn im ÖD entspricht. Ich habe mit 15 Hauptschulabschluss und danach direkt eine Handwerkslehre gemacht. Danach außerhalb von der Post/Telekom Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Vom 21. bis 23. Lebensjahr liegen noch förderliche Ausbildungszeiten (mit Abschluss) für die Einstellung im mittleren Dienst (BF) vor. Die fiktive Höchstgrenze beginnt mit 17, die tatsächliche Pension mit dem 23. Lebensjahr.
Hallo Robert,
Deine Berechnung für deinen Pensionsanspruch kann ich nachvollziehen. Die Zeiten gelten ab der Zugangs Voraussetzung zum mittleren Dienst (mittlere Reife oder abgeschlossene Ausbildung). Soweit alles klar. Was ich nicht verstehe ist deine fiktive Höchstgrenze. Du hast geschrieben du bist mit 57 1/2 in den ER gegangen. Daraus folgt du hast insgesamt 40 1/2 Jahre anzurechnende Zeit (sofern du keine Zeiten hast die abgezogen werden wie Urlaub ohne Bezüge oder Teilzeit...). Ab 40 Jahre bedeuten fiktive Höchstgrenze 71,75%. Seltsam......
Grüße
Rorbert001 hat geschrieben: ↑28.10.2024 07:36
Die Pensionszeiten laufen bei mir erst mit dem 23. Lebensjahr, was der Beginn der Laufbahn im ÖD entspricht. Ich habe mit 15 Hauptschulabschluss und danach direkt eine Handwerkslehre gemacht. Danach außerhalb von der Post/Telekom Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Vom 21. bis 23. Lebensjahr liegen noch förderliche Ausbildungszeiten (mit Abschluss) für die Einstellung im mittleren Dienst (BF) vor. Die fiktive Höchstgrenze beginnt mit 17, die tatsächliche Pension mit dem 23. Lebensjahr.
Hallo Robert,
Deine Berechnung für deinen Pensionsanspruch kann ich nachvollziehen. Die Zeiten gelten ab der Zugangs Voraussetzung zum mittleren Dienst (mittlere Reife oder abgeschlossene Ausbildung). Soweit alles klar. Was ich nicht verstehe ist deine fiktive Höchstgrenze. Du hast geschrieben du bist mit 57 1/2 in den ER gegangen. Daraus folgt du hast insgesamt 40 1/2 Jahre anzurechnende Zeit (sofern du keine Zeiten hast die abgezogen werden wie Urlaub ohne Bezüge oder Teilzeit...). Ab 40 Jahre bedeuten fiktive Höchstgrenze 71,75%. Seltsam......
Grüße
Pensionsanspruch passt zwar aber die Fiktive Höchstgrenze beinhaltet nur die Jahre ab 17. LJ. bis zum ER und das sind genau 39,48 Jahre. Das ist schon ein Punkt was mich stört, da ja zwei bezahlte und auch geschriebene Rentenjahre fehlen aus der zeit vor der Post/Telekom. Rentenzeit ist doch auch ruhegehaltfähige Zeit (zumindest bei der fiktiven Höchstgrenze)?
Rorbert001 hat geschrieben: ↑28.10.2024 07:36
Die Pensionszeiten laufen bei mir erst mit dem 23. Lebensjahr, was der Beginn der Laufbahn im ÖD entspricht. Ich habe mit 15 Hauptschulabschluss und danach direkt eine Handwerkslehre gemacht. Danach außerhalb von der Post/Telekom Beiträge in die Rentenkasse gezahlt. Vom 21. bis 23. Lebensjahr liegen noch förderliche Ausbildungszeiten (mit Abschluss) für die Einstellung im mittleren Dienst (BF) vor. Die fiktive Höchstgrenze beginnt mit 17, die tatsächliche Pension mit dem 23. Lebensjahr.
Hallo Robert,
Deine Berechnung für deinen Pensionsanspruch kann ich nachvollziehen. Die Zeiten gelten ab der Zugangs Voraussetzung zum mittleren Dienst (mittlere Reife oder abgeschlossene Ausbildung). Soweit alles klar. Was ich nicht verstehe ist deine fiktive Höchstgrenze. Du hast geschrieben du bist mit 57 1/2 in den ER gegangen. Daraus folgt du hast insgesamt 40 1/2 Jahre anzurechnende Zeit (sofern du keine Zeiten hast die abgezogen werden wie Urlaub ohne Bezüge oder Teilzeit...). Ab 40 Jahre bedeuten fiktive Höchstgrenze 71,75%. Seltsam......
Grüße
Pensionsanspruch passt zwar aber die Fiktive Höchstgrenze beinhaltet nur die Jahre ab 17. LJ. bis zum ER und das sind genau 39,48 Jahre. Das ist schon ein Punkt was mich stört, da ja zwei bezahlte und auch geschriebene Rentenjahre fehlen aus der zeit vor der Post/Telekom. Rentenzeit ist doch auch ruhegehaltfähige Zeit (zumindest bei der fiktiven Höchstgrenze)?
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Wenn du mit 57 1/2 Jahren in den ER gegangen bist wie kommst du auf 39 1/2 Jahre?
Da stimmt was nicht.......
Und das die Zeiten vor deinem 17. Geburtstag nicht mitzählen steht auch so im Gesetz:
" zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres "
Es werden also nur Dienstzeiten vor dem 17. Geburtstag gezählt. Eine Handwerksausbildung stellt demnach keine Dienstzeit dar