Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

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Telegrafenmast
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Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von Telegrafenmast »

Hallo zusammen,
bin mit 55 im ER gegangen (worden).
Ich nachhinein war das sehr gut.
Bekomme 63%.
Bin 50% Schwerbehindert und hoffe mit 65 Jahren auch von der Deutschen Rentenversicherung Geld zu bekommen.
Ist es richtig das die zusätzliche Rente der DVR nicht angerechnet wird bis ich auf den Pensionssatz von 71,75% komme?
Falls ich über die 71,75% komme würde dann nur der Betrag der darüber hinaus geht angerechnet werden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Schöne Grüße
psi
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von psi »

Jeder bekommt seine Prozente individuell berechnet. Man bekommt die komplette Rente, alles darüber wird von der Pension abgezogen bis zum individuellen Prozentsatz.
Da Rente vor Pension
Rorbert001
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von Rorbert001 »

So ist es nach meinen Infos (nicht rechtlich verbindlich). Schau mal auf deinen ursprünglichen Bescheid zur Festsetzung der Versorgungsbezüge. Darin ist ein Teil auch die Höchstgrenze die bei jedem individuell nach §65 Abs. 2 und § 14 Abs. 1 BeamtVG. Der müsste bei dir bei ca. 71% liegen. Darin sind auch Jahre der Zusatzzeit für die Höchstgrenze enthalten. Bis zu diesem % Satz bekommst du zusammen mit der Rente ausgezahlt. Die Rente bekommst du in voller Höhe und die Pension evtl. bis zu dieser Höchstgrenze gekürzt. Übrigens, die Rente wirst du normal erst mit 67 bekommen, da die Wartezeit von 35 Jahren (Beamtenzeit zählt nicht) erst mit 67 erreicht ist. Die Wartezeit gilt in dem Fall auch für Schwerbehinderte.
AndyO
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von AndyO »

Das hier geschrieben entspricht auch meinem Kenntnisstand. Ich habe mir meinen individuellen Höchstbetrag von der BAnstPT bestätigen lassen (gehobener Dienst mit 57 1/2 in den ER). Da wurden alle Zeiten ab Beginn Berufstätigkeit angerechnet. Nur so konnte ich die 40 Jahre voll bekommen. Wenn du erst mit 16 in den Beruf eingestiegen bist und mit glatt 55 raus wird ein gutes Prozent fehlen.
Telegrafenmast
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von Telegrafenmast »

Vielen Dank für Eure Antworten.
Pflege einen Angehörigen und es wird von der AOK in die Rentenversicherung für mich eingezahlt.
Wenn das noch etwas Anhält und die 50% Schwerbehinderkng bleiben
könnte ich mit 65 statt 67 die Rente beantragen wurde mir gesagt.
sepp01
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von sepp01 »

Für mich regelt ausschließlich das Beamtenversorgungsgesetz deine Gesamtversorgung.

§55 Absatz 1
(1) Versorgungsbezüge werden neben Renten nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze gezahlt


Das Beamtenversorgungsgesetz regelt in §55 Absatz 2 deine fiktive Höchstgrenze. Sie liegt bei dir meiner Meinung nach bei ca. 68,16% (du hast 37 Jahre fiktive Dienstzeit nach Absatz 2 vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles). Jetzt wird dir beim Erreichen der Rente deine Rente voll ausbezahlt, und deine Pension wird soweit gekürzt das als Gesamtversorgung 68,16% nicht überschritten wird. Mehr als die 68,16 können es nicht werden sofern du genügend Rente bekommst. Hier muss noch Absatz 4 beachtet werden. Aber ich denke das trifft bei dir nicht zu.

Nachtrag:
Die 68,18% als fiktive Höchstgrenze würde gelten, wenn du nach dem Eintreten deines Versorgungsfalles keine weiteren Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mehr entrichten würdest.
Habe gerade gelesen ,dass du nach dem Eintreten deines Versorgungsfalles noch weitere Rentenbeiträge entrichtest (Pflege). Wenn du das noch 2 Jahre machst wäre deine fiktive Höchstgrenze bei 71,75 %. Das wäre dann die Höchstpension.
Grüße
(2) Als Höchstgrenze gelten
1.
für Ruhestandsbeamte der Betrag, der sich als Ruhegehalt zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1 ergeben würde, wenn der Berechnung zugrunde gelegt werden
a)
bei den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen die Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet,
b)
als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,


4) Bei Anwendung der Absätze 1 und 2 bleibt außer Ansatz der Teil der Rente (Absatz 1), der
1.
dem Verhältnis der Versicherungsjahre auf Grund freiwilliger Weiterversicherung oder Selbstversicherung zu den gesamten Versicherungsjahren oder, wenn sich die Rente nach Werteinheiten berechnet, dem Verhältnis der Werteinheiten für freiwillige Beiträge zu der Summe der Werteinheiten für freiwillige Beiträge, Pflichtbeiträge, Ersatzzeiten und Ausfallzeiten oder, wenn sich die Rente nach Entgeltpunkten berechnet, dem Verhältnis der Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge zu der Summe der Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge, Pflichtbeiträge, Ersatzzeiten, Zurechnungszeiten und Anrechnungszeiten entspricht,
2.
auf einer Höherversicherung beruht,
3.
auf Entgeltpunkten beruht, die auf Zeiten einer Verwendung bei einer Einrichtung im Sinne des § 6a zurückzuführen sind, sofern diese Zeiten nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeiten nach § 6a berücksichtigt werden.
Dies gilt nicht, soweit der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge oder Zuschüsse in dieser Höhe geleistet hat.
Telegrafenmast
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von Telegrafenmast »

Vielen Dank.
AndyO
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von AndyO »

sepp01 hat geschrieben: 21.10.2024 10:28 Das Beamtenversorgungsgesetz regelt in §55 Absatz 2 deine fiktive Höchstgrenze. Sie liegt bei dir meiner Meinung nach bei ca. 68,16% (du hast 37 Jahre fiktive Dienstzeit nach Absatz 2 vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles). Jetzt wird dir beim Erreichen der Rente deine Rente voll ausbezahlt, und deine Pension wird soweit gekürzt das als Gesamtversorgung 68,16% nicht überschritten wird.
Bei mir wurden auch die rentenversicherungenspfichtigen Zeiten vor Vollendung des 17ten Lebensjahres berücksichtigt. Sonst hätte ich auf keine 71,75% kommen können. Und 37 Jahre fiktive Dienstzeit wären 66,36%.
sepp01
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von sepp01 »

Hallo Andy O,

hab mich verschrieben. Er hat natürlich 38 Jahre. Vom 17 bis 55 sind es 38 Jahre!!
Und bei sind es von 17 -57 1/2 Jahre über 40 Jahre daher Höchstpension!
Das vollendete 17. Lebensjahr beginnt an deinem 17. Geburtstag.

Grüße
Rorbert001
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von Rorbert001 »

AndyO hat geschrieben: 22.10.2024 18:30
sepp01 hat geschrieben: 21.10.2024 10:28 Das Beamtenversorgungsgesetz regelt in §55 Absatz 2 deine fiktive Höchstgrenze. Sie liegt bei dir meiner Meinung nach bei ca. 68,16% (du hast 37 Jahre fiktive Dienstzeit nach Absatz 2 vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles). Jetzt wird dir beim Erreichen der Rente deine Rente voll ausbezahlt, und deine Pension wird soweit gekürzt das als Gesamtversorgung 68,16% nicht überschritten wird.
Bei mir wurden auch die rentenversicherungenspfichtigen Zeiten vor Vollendung des 17ten Lebensjahres berücksichtigt. Sonst hätte ich auf keine 71,75% kommen können. Und 37 Jahre fiktive Dienstzeit wären 66,36%.
Bei der Rente werden die Zeiten vor dem 17. Lebensjahr berücksichtigt ist klar. Wurden die bei der fiktiven Höchstgrenze für die Zeiten bei dir berücksichtigt?
Mainstream1
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von Mainstream1 »

Auch bei der Beamtenversorgung wird seit geraumer Zeit die Dienstzeit vor dem 17. Lebensjahr berücksichtigt!
MS
Rorbert001
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von Rorbert001 »

Mainstream1 hat geschrieben: 23.10.2024 11:55 Auch bei der Beamtenversorgung wird seit geraumer Zeit die Dienstzeit vor dem 17. Lebensjahr berücksichtigt!
Stimmt schon, aber wenn diese nicht im öffentlichen Dienst waren, dann nicht? Wie ist das dann mit der Höchstgrenze?
AndyO
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von AndyO »

Rorbert001 hat geschrieben: 22.10.2024 21:14
AndyO hat geschrieben: 22.10.2024 18:30
sepp01 hat geschrieben: 21.10.2024 10:28 Das Beamtenversorgungsgesetz regelt in §55 Absatz 2 deine fiktive Höchstgrenze. Sie liegt bei dir meiner Meinung nach bei ca. 68,16% (du hast 37 Jahre fiktive Dienstzeit nach Absatz 2 vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles). Jetzt wird dir beim Erreichen der Rente deine Rente voll ausbezahlt, und deine Pension wird soweit gekürzt das als Gesamtversorgung 68,16% nicht überschritten wird.
Bei mir wurden auch die rentenversicherungenspfichtigen Zeiten vor Vollendung des 17ten Lebensjahres berücksichtigt. Sonst hätte ich auf keine 71,75% kommen können. Und 37 Jahre fiktive Dienstzeit wären 66,36%.
Bei der Rente werden die Zeiten vor dem 17. Lebensjahr berücksichtigt ist klar. Wurden die bei der fiktiven Höchstgrenze für die Zeiten bei dir berücksichtigt?
Also ich bin gehobener Dienst über den zweiten Bildungsweg. Der Bescheid bzgl. der fiktiven Dienstzeit der BAnstPT enthält keine Details. Es wäre dann ja auch unklar was mit einem Jahr Fachoberschule passiert und was von dem 3 3/4 Jahren Studium und 1/2 Jahr Arbeitslosigkeit berücksichtigt worden ist.
AndyO
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von AndyO »

Paragraph 55 BeamtVG

"als ruhegehaltfähige Dienstzeit die Zeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a und nicht ruhegehaltfähiger Zeiten im Sinne des § 6a, zuzüglich ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres sowie der Zeiten, um die sich die ruhegehaltfähige Dienstzeit erhöht, und der bei der Rente berücksichtigten Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit nach Eintritt des Versorgungsfalles,"

> vollendetes 17tes Lebensjahr ist der 18te Geburtstag
> das was da steht mit anzuerkennenden Zeiten vor dem 18ten Geburtstag sind Rentenversicherungszeiten bis zum 18ten Geburtstag

Deshalb konnte ich mir Fehlzeiten mit Fachoberschule, etwas zu langem Studium und 1/2 Jahr Arbeitslosigkeit leisten und kam mit 57 1/2 trotzdem auf 71,75%.
sepp01
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Re: Vorruhestand 63% und Deutsche Rentenversicherung

Beitrag von sepp01 »

AndyO hat geschrieben: 23.10.2024 20:07
> vollendetes 17tes Lebensjahr ist der 18te Geburtstag
Das ist nicht richtig. Vollendetes 17. Lebensjahr ist dein 17. Geburtstag. Du hast dein 1. Lebensjahr vollendet an deinem 1. Geburtstag.

Grüße