Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

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zeerookah
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von zeerookah »

filou hat geschrieben: 21.04.2024 15:51 Was ist denn , wenn man in D. angemeldet bleibt, aber nicht 6 Monate " anwesend" ist? Wer soll das denn prüfen ?
Der selbsternannte "Anzeigenhauptmeister & Blockwart" :mrgreen:
stuntmanmike
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von stuntmanmike »

Hauseltr hat geschrieben: 20.04.2024 10:59 Was es mit dem Threat zu tun hat?

Zitat: Danke. Ich war kürzlich wieder 2 Monate in Thailand / Philippinen....dann ist es nach Rückkehr NOCH gruseliger hier.....UNERTRÄGLICH . Im Oktober bin ich weg hier...bin gesundheitlich toppfit.


Zitat: Könnte Ich ! ich hab noch ne 2. Staatsangehörigkeit! clever. oder?


Genau dieses:

Die Annahme einer 2. Staatsangehörigkeit kann durchaus zum Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit führen.


https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=4
mit dem was du oben geschrieben hast, hat das immer noch nichts zu tun. zuerst sprichst du von treupflicht. wie soll die verletzt sein? bedeutet treuepflicht, dass man weiterhin auch im ruhestand deutscher staatsbürger sein muss? ich weiß nicht was du sagen willst.
stuntmanmike
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von stuntmanmike »

filou hat geschrieben: 21.04.2024 15:51 Was ist denn , wenn man in D. angemeldet bleibt, aber nicht 6 Monate " anwesend" ist? Wer soll das denn prüfen ?
tja. das ist eine gute frage. wo kein klaeger da kein richter. ausser man hat mal pech und es kommt doch irgendwie raus. muss jeder selber wissen wie er das handhabt. es ist aber auch wie gesagt kein ding, dass mein unbeschraenkte steuerpflicht auf antrag macht i.d.r. da ist man dann auf der sicheren seite!
filou
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von filou »

Danke für den Hinweis. Werde mich zu gegebener zeit mit dem FA in Verbindung schließen. Ich tendiere schon zu kompletter Abmeldung ! mfG
1000Baht
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von 1000Baht »

filou hat geschrieben: 24.02.2024 11:38 Wer kennt sich mit den steuerlichen Aspekten aus , wenn man als Beamter i.R. dauerhaft auf den Philippinen leben will ? ich weiß; Steuerberater....aber vielleicht gibt es einen Beamten i.R. , der dauerhaft im Ausland lebt hier im Forum.
Hallo @filou!
Ich wohne seit mehr als 2 Jahren als Deutscher Pensionär (Land Baden-Württemberg) fest und ohne Deutschen Wohnsitz in Thailand!
Ich nutze hier ein Deutsche PKV (30%) mit der Beihilfe (70%) und habe auch schon die erste Einkommensteuererklärung (2023) hinter mir!
Was willst du genau wissen?
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Auf meiner Webseite berichte ich subjektiv über meine Reisen, meine Erfahrungen mit der Thailändischen Immigration und meinem Aufenthaltsstatus, sowie über Sonstiges, wie Führerschein und Auto, rund um Thailand.
stuntmanmike
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von stuntmanmike »

1000Baht hat geschrieben: 22.10.2024 05:18
filou hat geschrieben: 24.02.2024 11:38 Wer kennt sich mit den steuerlichen Aspekten aus , wenn man als Beamter i.R. dauerhaft auf den Philippinen leben will ? ich weiß; Steuerberater....aber vielleicht gibt es einen Beamten i.R. , der dauerhaft im Ausland lebt hier im Forum.
Hallo @filou!
Ich wohne seit mehr als 2 Jahren als Deutscher Pensionär (Land Baden-Württemberg) fest und ohne Deutschen Wohnsitz in Thailand!
Ich nutze hier ein Deutsche PKV (30%) mit der Beihilfe (70%) und habe auch schon die erste Einkommensteuererklärung (2023) hinter mir!
Was willst du genau wissen?
bist du unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig auf antrag? , damit du den grundfreibetrag bekommst? das will ich jetzt beantragen. mal sehen ob ich tatsaechlich ein dokument beibringen muss, dass ich in dem land wo ich lebe keine einkuenfte erziele. das waere mal wieder nervig... lebensbescheinigung muss ich demnaechst wohl auch beibringen. naja 2 termine im jahr dann.

gruesse nach thailand. das weckt erinnerungen
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von 1000Baht »

stuntmanmike hat geschrieben: 22.10.2024 23:46 bist du unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig auf antrag? , damit du den grundfreibetrag bekommst? das will ich jetzt beantragen. mal sehen ob ich tatsaechlich ein dokument beibringen muss, dass ich in dem land wo ich lebe keine einkuenfte erziele. das waere mal wieder nervig... lebensbescheinigung muss ich demnaechst wohl auch beibringen. naja 2 termine im jahr dann.

gruesse nach thailand. das weckt erinnerungen
Hallo @stuntmanmike

Beim Lohnsteuerabzugsverfahren werden Alle in Steuerklasse 1 besteuert und die Steuer an das Betriebsstättenfinanzamt der Besoldungsstelle abgeführt. Ob Jemand "beschränkt" oder "unbeschränkt", auf Antrag gem. §1 (3) EStG, Steuerpflichtig ist, spielt in diesem Moment keine Rolle und wird erst im Folgejahr massgebend, wenn man eine Einkommensteuererklärung durchführt.
1.png
Quelle: §38b (1) Nr. 1b EStG

Ich selbst wohne wie gesagt seit 2022 ausschließlich in Thailand. Ab dem auf den Wegzug folgenden Kalendermonat wurde ich von Steuerklasse 3 (da verheiratet) in 1 umgruppiert und seitdem wird die Lohnsteuer jeden Monat nach Steuerklasse 1 erhoben.

Für 2023 habe ich im Frühjahr 2024 Online über elster.de eine Einkommensteuererklärung (ESt 1A) bei meinem für mich zuständigen Finanzamt abgegeben. Ohne Wohnsitz in DE ist jeweils das Betriebsstätten Finanzamt (und nicht wie bei Rentnern das FA Neubrandenburg) zuständig, an das die Besoldungsstelle die monatliche Lohnsteuer abführt In meinem Fall das FA Stuttgart Körperschaften, wo Ich mit Steuererklärung einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gem. §1 (3) EStG gestellt habe, dem auch entsprochen wurde.
2.jpg
Quelle: Steuerbescheid, Erläuterungen zur Festsetzung

Die unbeschränkte Steuerpflicht hat (im Gegensatz zur Beschränkten) für mich den Vorteil, dass ich neben dem "vollen" Grundfreibetrag (in 2023 waren das 10.908.- Euro) und unseren Beiträgen zur Privaten (Deutschen) Krankenversicherung, Aufwendungen für den Unterhalt der nicht getrennt lebenden Ehefrau, zum Abzug bringen kann. Eine gemeinsame Veranlagung ist auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten (beide Wohnsitz Thailand) in unserem Fall rechtlich nicht möglich. Generell wäre die Absetzung des Unterhalts ebenfalls bis zur Höhe des Grundfreibetrages möglich. Doch im Gegensatz zum eigenen Grundfreibetrag, ist dieser für Thailand nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums zu kürzen.
3.jpg
Quelle: Bundesfinanzminsterium, Ländergruppeneinteilung 01.01.2024

Der maximal anrechenbare Höchstbetrag beträgt hier in meinem Fall nur 50% (2023 waren dies 5.454.- Euro) des Grundfreibetrages. Bestätigte Bescheinigungen irgendwelcher Art (z. B. Wohnort Finanzamt Thailand usw.) musste ich nicht beibringen. Den Vordruck „Bescheinigung außerhalb EU/EWR“ habe ich selbst mit Erklärung ausgefüllt und beigefügt.

Diese Ausführungen gelten nur für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland und entsprechen meinen persönlichen Erfahrungen und keinen Gerüchten, Spekulationen oder ich habe mal gehört oder gelesen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von stuntmanmike »

1000Baht hat geschrieben: 23.10.2024 04:32
stuntmanmike hat geschrieben: 22.10.2024 23:46 bist du unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig auf antrag? , damit du den grundfreibetrag bekommst? das will ich jetzt beantragen. mal sehen ob ich tatsaechlich ein dokument beibringen muss, dass ich in dem land wo ich lebe keine einkuenfte erziele. das waere mal wieder nervig... lebensbescheinigung muss ich demnaechst wohl auch beibringen. naja 2 termine im jahr dann.

gruesse nach thailand. das weckt erinnerungen
Hallo @stuntmanmike

Beim Lohnsteuerabzugsverfahren werden Alle in Steuerklasse 1 besteuert und die Steuer an das Betriebsstättenfinanzamt der Besoldungsstelle abgeführt. Ob Jemand "beschränkt" oder "unbeschränkt", auf Antrag gem. §1 (3) EStG, Steuerpflichtig ist, spielt in diesem Moment keine Rolle und wird erst im Folgejahr massgebend, wenn man eine Einkommensteuererklärung durchführt.

1.png
Quelle: §38b (1) Nr. 1b EStG
gut aber wenn ich beschraenkt steuerpflicht bin, dann spielt das ja auch beim lohnsteuerabzug schon eine rolle, weil dann ja nicht der grundfreibetrag gewaehrt wird beim lohnsteuerabzug. wenn ich das keine rolle spielen wuerde, koennte ich ja einfach dann keine steuererklaerung abgeben, weil ja keine abgabepflicht besteht oder?

musstest du irgendwelche dokumeente beischaffen fuer die unbeschraenkte steuerpfliccht auf antrag?
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von 1000Baht »

Hi @stuntmanmike steht eigentlich schon alles in meinem vorherigen Beitrag!!
stuntmanmike hat geschrieben: 24.10.2024 07:54 gut aber wenn ich beschraenkt steuerpflicht bin, dann spielt das ja auch beim lohnsteuerabzug schon eine rolle
Nein, Steuerklasse 1 ist immer mit Grundfreibetrag, sonst Steuerklasse 6! §38b (1) Nr. 1b EStG lesen, siehe oben!

stuntmanmike hat geschrieben: 24.10.2024 07:54 wenn ich das keine rolle spielen wuerde, koennte ich ja einfach dann keine steuererklaerung abgeben, weil ja keine abgabepflicht besteht oder?
Ich bin kein Steuerexperte und das sind nur meine praktischen Erfahrungen. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb eine Abgabepflicht besteht! Das kommt auf deinen Einzerfall an! Aber warum willst du keine Erklärung abgeben, wenn du Anspruch auf die unbeschränkte Steuerpflicht (auf Antrag) hast! Gibt aber Leute, die machen das so.


stuntmanmike hat geschrieben: 24.10.2024 07:54 musstest du irgendwelche dokumeente beischaffen fuer die unbeschraenkte steuerpfliccht auf antrag?
Nein!
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von stuntmanmike »

1000Baht hat geschrieben: 24.10.2024 08:12 Hi @stuntmanmike steht eigentlich schon alles in meinem vorherigen Beitrag!!
stuntmanmike hat geschrieben: 24.10.2024 07:54 gut aber wenn ich beschraenkt steuerpflicht bin, dann spielt das ja auch beim lohnsteuerabzug schon eine rolle
Nein, Steuerklasse 1 ist immer mit Grundfreibetrag, sonst Steuerklasse 6! §38b (1) Nr. 1b EStG lesen, siehe oben!

stuntmanmike hat geschrieben: 24.10.2024 07:54 wenn ich das keine rolle spielen wuerde, koennte ich ja einfach dann keine steuererklaerung abgeben, weil ja keine abgabepflicht besteht oder?
Ich bin kein Steuerexperte und das sind nur meine praktischen Erfahrungen. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb eine Abgabepflicht besteht! Das kommt auf deinen Einzerfall an! Aber warum willst du keine Erklärung abgeben, wenn du Anspruch auf die unbeschränkte Steuerpflicht (auf Antrag) hast! Gibt aber Leute, die machen das so.


stuntmanmike hat geschrieben: 24.10.2024 07:54 musstest du irgendwelche dokumeente beischaffen fuer die unbeschraenkte steuerpfliccht auf antrag?
Nein!
ja das stimmt schon, dass steuerklasse I immer mit grundfreibetrag ist. dieser wird aber bei beschraenkt steuerpflichtigen auf den zu besteuernden betrag draufgeschlagen und dann entsprechend nach tabelle besteuert. es gibt naemlich nur eine tabelle in der der grundfreibetrag schon berueckksichtigt ist (abgezogen ist). folglich wird er dann bei beschraenkt steuerpflichtigben drauf geschlagen.

naja ich wuerde keine erklaerung abgeben wollen, wenn ich beim lohnsteuerabzug den grundfreibetrag bekaeme. das kann ich mir aber nicht vorstellen, weil das wuerde ja die tatsache, dass beschraenkt steuerpflichtige nicht den grundfreibetrag bekommen ad absurdum fuehren.

gut ich hoffe nur mal, dass ich keine dokumente noch einreichen muss um zu belegen, dass ich auch die unbeschraenkte in anspruch nehmen kann. da hat ja keiner lust drauf.
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von 1000Baht »

stuntmanmike hat geschrieben: 25.10.2024 08:32 ja das stimmt schon, dass steuerklasse I immer mit grundfreibetrag ist. dieser wird aber bei beschraenkt steuerpflichtigen auf den zu besteuernden betrag draufgeschlagen und dann entsprechend nach tabelle besteuert. es gibt naemlich nur eine tabelle in der der grundfreibetrag schon berueckksichtigt ist (abgezogen ist). folglich wird er dann bei beschraenkt steuerpflichtigben drauf geschlagen.

naja ich wuerde keine erklaerung abgeben wollen, wenn ich beim lohnsteuerabzug den grundfreibetrag bekaeme. das kann ich mir aber nicht vorstellen, weil das wuerde ja die tatsache, dass beschraenkt steuerpflichtige nicht den grundfreibetrag bekommen ad absurdum fuehren.

gut ich hoffe nur mal, dass ich keine dokumente noch einreichen muss um zu belegen, dass ich auch die unbeschraenkte in anspruch nehmen kann. da hat ja keiner lust drauf.
@stuntmanmike

Da du schon alles zu wissen scheinst und weder liest was ich schreibe, noch versuchst es zu verstehen, bin ich (zumindest bei dir) hier raus!
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von stuntmanmike »

1000Baht hat geschrieben: 25.10.2024 12:13
stuntmanmike hat geschrieben: 25.10.2024 08:32 ja das stimmt schon, dass steuerklasse I immer mit grundfreibetrag ist. dieser wird aber bei beschraenkt steuerpflichtigen auf den zu besteuernden betrag draufgeschlagen und dann entsprechend nach tabelle besteuert. es gibt naemlich nur eine tabelle in der der grundfreibetrag schon berueckksichtigt ist (abgezogen ist). folglich wird er dann bei beschraenkt steuerpflichtigben drauf geschlagen.

naja ich wuerde keine erklaerung abgeben wollen, wenn ich beim lohnsteuerabzug den grundfreibetrag bekaeme. das kann ich mir aber nicht vorstellen, weil das wuerde ja die tatsache, dass beschraenkt steuerpflichtige nicht den grundfreibetrag bekommen ad absurdum fuehren.

gut ich hoffe nur mal, dass ich keine dokumente noch einreichen muss um zu belegen, dass ich auch die unbeschraenkte in anspruch nehmen kann. da hat ja keiner lust drauf.
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Da du schon alles zu wissen scheinst und weder liest was ich schreibe, noch versuchst es zu verstehen, bin ich (zumindest bei dir) hier raus!
ich lese es und komme dann zu dem ergebnis, dass es keinen sinn macht. ich bin finanzbeamter, was nicht unbedibgt was heissen soll. aber wenn du keine kritik vertraegst bzw. die sache fachlich gar nicht verstehst und mir dann noch das selbige vorwirfst, macht die diskussion keinen sinn.
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von echterBAHNER »

stuntmanmike hat geschrieben: 27.10.2024 20:57
1000Baht hat geschrieben: 25.10.2024 12:13
stuntmanmike hat geschrieben: 25.10.2024 08:32 ja das stimmt schon, dass steuerklasse I immer mit grundfreibetrag ist. dieser wird aber bei beschraenkt steuerpflichtigen auf den zu besteuernden betrag draufgeschlagen und dann entsprechend nach tabelle besteuert. es gibt naemlich nur eine tabelle in der der grundfreibetrag schon berueckksichtigt ist (abgezogen ist). folglich wird er dann bei beschraenkt steuerpflichtigben drauf geschlagen.

naja ich wuerde keine erklaerung abgeben wollen, wenn ich beim lohnsteuerabzug den grundfreibetrag bekaeme. das kann ich mir aber nicht vorstellen, weil das wuerde ja die tatsache, dass beschraenkt steuerpflichtige nicht den grundfreibetrag bekommen ad absurdum fuehren.

gut ich hoffe nur mal, dass ich keine dokumente noch einreichen muss um zu belegen, dass ich auch die unbeschraenkte in anspruch nehmen kann. da hat ja keiner lust drauf.
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Da du schon alles zu wissen scheinst und weder liest was ich schreibe, noch versuchst es zu verstehen, bin ich (zumindest bei dir) hier raus!
ich lese es und komme dann zu dem ergebnis, dass es keinen sinn macht. ich bin finanzbeamter, was nicht unbedibgt was heissen soll. aber wenn du keine kritik vertraegst bzw. die sache fachlich gar nicht verstehst und mir dann noch das selbige vorwirfst, macht die diskussion keinen sinn.
und wieso fragst du dann hier wenn du Finanzbeamter bist zu dem Thema ? Mal ganz abgesehen davon bist du dann im falschen Bereich, hier ist die Bahnertruppe
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Re: Als Beamter i.R. dauerhaft im Ausland leben

Beitrag von stuntmanmike »

echterBAHNER hat geschrieben: 04.11.2024 13:24
stuntmanmike hat geschrieben: 27.10.2024 20:57
1000Baht hat geschrieben: 25.10.2024 12:13

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Da du schon alles zu wissen scheinst und weder liest was ich schreibe, noch versuchst es zu verstehen, bin ich (zumindest bei dir) hier raus!
ich lese es und komme dann zu dem ergebnis, dass es keinen sinn macht. ich bin finanzbeamter, was nicht unbedibgt was heissen soll. aber wenn du keine kritik vertraegst bzw. die sache fachlich gar nicht verstehst und mir dann noch das selbige vorwirfst, macht die diskussion keinen sinn.
und wieso fragst du dann hier wenn du Finanzbeamter bist zu dem Thema ? Mal ganz abgesehen davon bist du dann im falschen Bereich, hier ist die Bahnertruppe
weil auch finanzbeamte nicht allwissend sind? ich lerne gerne etwas dazu, wenn ich kann. davon mal abgesehen spielt es keine rolle ob bahner oder sonst ein beamter. es ging schliesslich um beschraenkte und unbeschraenkte steuerpflicht...