Hallo alle zusammen,
Es geht um folgenden Fall: ein Landesbeamter (Berlin) hatte vor einigen Jahren einen Autounfall, welcher als Dienstunfall anerkannt ist. Die körperlichen Dauerschäden, welche er dadurch erlitten hat, sind ebenfalls als Unfallfolgen anerkannt. Er hat die Anerkennung psychischer Unfallfolgen beantragt und entsprechende Gutachten bei der Unfallfürsorge vorgelegt. Die Anerkennung der psychischen Unfallfolgen wurde abgelehnt, auch die Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch die Unfallfürsorge. Mein Bekannter benötigt die Therapie aber dringend und hat diese aufgrund der Ablehnung durch die Unfallstelle nun bei der Beihilfe beantragt.
Diese hat die Therapie ebenfalls abgelehnt und behauptet, sie sei nicht zuständig, da ein Dienstunfall vorläge.
Der Beamte hat gegen die Ablehnung durch beide Stellen jeweils Widerspruch eingelegt.
Er weiß nicht mehr weiter, da ihm nicht klar ist, wer in diesem Fall zuständig für die Kostenübernahme ist.
Zuständigkeit für Kosten bei anerkanntem Dienstunfall und weiteren Unfallfolgen
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Re: Zuständigkeit für Kosten bei anerkanntem Dienstunfall und weiteren Unfallfolgen
Da jetzt beides in der Schwebe ist, kann das erst nach endgültiger Ablehnung durch die Unfallfürsorge von der Beihilfe übernommen werden. Diese muss dann ja wohl zahlen, da die Ablehnung nicht anzufechten wäre. Hätte man bei der Beihilfe direkt darauf verweisen sollen.
MS