Man beachte auch die Nachhaltigkeit des Urteils: Herm kann nunmehr exzessiv Spargel essen und andere wiederum können sich ein zusätzliches gesünderes Laib Brot vom Bio-Bäcker nebenan leisten. MfGHerm hat geschrieben: ↑25. Mai 2024, 11:00Was ist eigentlich mit dem Thread-Ersteller.. ?vättern hat geschrieben: ↑2. Feb 2024, 14:43 Habe also geklagt. Klage läuft vor Verwaltungsgericht.
https://www.bverwg.de/200423U2C11.22.0
Im Dezember 23 hat die Banst dem Gericht mitgeteilt die Zeiten ab Mai 23 mit allen Lehrzeiten anzuerkennen.
Urteil steht noch aus.
Hast Du die Anerkennung neu beantragt oder
wartest Du noch auf das Urteil ?
Bescheid bereits bekommen ?
Und Danke fürs "Klagen"...einer mehr der das Urteil möglich
gemacht hat.
Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Moderator: Moderatoren
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
@Zilian
Hast Du eine Bezügemitteilung bekommen ? Ich nicht...
Ich habe gerade auf mein Konto geguckt...Nachzahlung ist
drauf..ein paar "100" mehr wie selber ausgerechnet.
Ich bin echt überrascht..kann es sein das doch
Inflationsausgleichsprämien nachgezahlt werden ?
Oder ich hab das rechnen verlernt...eher unwahrscheinlich.
Für die Bezüge 2023 hab ich die Lohnsteuer-tabelle 2023 benutzt,
wie die Bundesanstalt rechnet ? Vielleicht liegt da der Unterschied.
Hast Du eine Bezügemitteilung bekommen ? Ich nicht...
Ich habe gerade auf mein Konto geguckt...Nachzahlung ist
drauf..ein paar "100" mehr wie selber ausgerechnet.
Ich bin echt überrascht..kann es sein das doch
Inflationsausgleichsprämien nachgezahlt werden ?
Oder ich hab das rechnen verlernt...eher unwahrscheinlich.
Für die Bezüge 2023 hab ich die Lohnsteuer-tabelle 2023 benutzt,
wie die Bundesanstalt rechnet ? Vielleicht liegt da der Unterschied.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Es ist doch etwas sonderbar,dass bis jetzt erst drei Forums-Mitglieder durch einen positiven Bescheid benachrichtigt und den folgerichtigen Nachzahlungen versehen wurden.Es wäre schön,wenn weitere Kollegen mit positivem Bescheid eine kurze Rückmeldung geben könnten,um den Umfang der abgearbeiteten Anträge und der Anspruchsberechtigten besser einschätzen zu können. Ein schönes Wochenende - MfGHerm hat geschrieben: ↑31. Mai 2024, 18:41 @Zilian
Hast Du eine Bezügemitteilung bekommen ? Ich nicht...
Ich habe gerade auf mein Konto geguckt...Nachzahlung ist
drauf..ein paar "100" mehr wie selber ausgerechnet.
Ich bin echt überrascht..kann es sein das doch
Inflationsausgleichsprämien nachgezahlt werden ?
Oder ich hab das rechnen verlernt...eher unwahrscheinlich.
Für die Bezüge 2023 hab ich die Lohnsteuer-tabelle 2023 benutzt,
wie die Bundesanstalt rechnet ? Vielleicht liegt da der Unterschied.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Einen Rechenfehler bei mir hab ich gerade gefunden...ich werde alt
Ich hoffe die Bezügemitteilung kommt bald..aber die Post hier braucht
ewig.
Ja..schönes Wochenende an alle.
Ich hoffe die Bezügemitteilung kommt bald..aber die Post hier braucht
ewig.
Ja..schönes Wochenende an alle.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Habe keine Bezügemitteilung bekommen, wird also dasselbe Geld wie immer sein.
Mfg
Andi12
Mfg
Andi12
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
@Herm
Bezügemitteilung habe ich noch keine erhalten, aber eine höhere Zahlung, die der erwarteten Nachzahlung entsprechen könnte.
Bezügemitteilung habe ich noch keine erhalten, aber eine höhere Zahlung, die der erwarteten Nachzahlung entsprechen könnte.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo, ich bin froh, dass ich dieses Forum nutzen kann. Auch ich warte nun schon eine Weile auf Nachricht. Außer der obligatorischen Benachrichtigung über die Bestätigung der Unterlagen und einem kurzen telefonischen Kontakt herrscht hier auch noch absolute Stille. Da keine neue Abrechnung der Witwenversorgung gekommen ist, wird es wohl diesen Monat nichts mehr.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ohne den Anerkennungs-Bescheid den ich auf Seite 10 gepostet habe gibt es
kein Geld..der kommt zuerst und dann die Bezügemitteilung mit der
Nachzahlung.
Im Bescheid werden die "Ruhegehaltfähigen Dienstbezüge" Stand 01.05.2023
neu berechnet und festgesetzt (also vor der Besoldungserhöhung März 2024).
Brutto !
Die aktuelle Besoldung findet man erst in der Bezügemitteilung mit der
Nachzahlung.
kein Geld..der kommt zuerst und dann die Bezügemitteilung mit der
Nachzahlung.
Im Bescheid werden die "Ruhegehaltfähigen Dienstbezüge" Stand 01.05.2023
neu berechnet und festgesetzt (also vor der Besoldungserhöhung März 2024).
Brutto !
Die aktuelle Besoldung findet man erst in der Bezügemitteilung mit der
Nachzahlung.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Danke!Herm hat geschrieben: ↑2. Jun 2024, 21:33 Ohne den Anerkennungs-Bescheid den ich auf Seite 10 gepostet habe gibt es
kein Geld..der kommt zuerst und dann die Bezügemitteilung mit der
Nachzahlung.
Im Bescheid werden die "Ruhegehaltfähigen Dienstbezüge" Stand 01.05.2023
neu berechnet und festgesetzt (also vor der Besoldungserhöhung März 2024).
Brutto !
Die aktuelle Besoldung findet man erst in der Bezügemitteilung mit der
Nachzahlung.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
@Herm
Bezügemitteilungen für 05/2023 - 06/2024 heute erhalten.
Auch für die Inflationsausgleichsprämie wurde eine Nachberechnung durchgeführt.
Bezügemitteilungen für 05/2023 - 06/2024 heute erhalten.
Auch für die Inflationsausgleichsprämie wurde eine Nachberechnung durchgeführt.
Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich habe da heute angerufen weil meine immer noch nicht da ist...
viele Anrufe mit dem gleichen Problem sagt die Hotline .
Schön das die Inflationsausgleichsprämie auch nachberechnet wird...
das erklärt den Unterschied zu meiner Berechnung.
Und das ist auch richtig so.. weil die Bemessungsgrundlage für die
Inflationsausgleichszahlungen war der Ruhegehaltssatz im Mai 2023.
Da hat Andrea55 leider eine "Falschaussage" gemacht...obwohl sie
sonst immer so "penibel" ist ..oder nicht Andrea
Schönes Wochenende !
PS:
Der Postbote war gerade da...meine Bezügemitteilung und
die Schornsteinfeger-Rechnung sind gerade eingetroffen.
viele Anrufe mit dem gleichen Problem sagt die Hotline .
Schön das die Inflationsausgleichsprämie auch nachberechnet wird...
das erklärt den Unterschied zu meiner Berechnung.
Und das ist auch richtig so.. weil die Bemessungsgrundlage für die
Inflationsausgleichszahlungen war der Ruhegehaltssatz im Mai 2023.
Da hat Andrea55 leider eine "Falschaussage" gemacht...obwohl sie
sonst immer so "penibel" ist ..oder nicht Andrea
Schönes Wochenende !
PS:
Der Postbote war gerade da...meine Bezügemitteilung und
die Schornsteinfeger-Rechnung sind gerade eingetroffen.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Na das lässt doch hoffen, dass sich auch hier irgendwann was tut. Wahrscheinlich waren die von den historischen Unterlagen meines verstorbenen Mannes von 1963 so begeistert, dass sie sie erst mal durch die ganze Abteilung geschickt haben
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Die Bearbeitung ist bei der großen Zahl der Anträge ziemlich langwierig. Habe gestern die Neufestsetzung meiner Versorgungsbezüge bekommen. Eingangsbestätigung Antrag: 22.12.2023. Bearbeitungszeit also ca. 1/2 Jahr. Nachzahlung im Juli. In meinem Fall nicht so wild. Bis zum Höchstsatz fehlten 0,63%. Aber Ordnung muss sein.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Danke für die Information. Ein halbes Jahr? Na dann wird das noch dauern. Ich hatte die Aufforderung zur Antragstellung erst Ende Februar bekommen. Na dann gibt es vielleicht ein kleines Weihnachtsgeld