Ab dem 01.09. starte ich als Anwärter und benötige dazu eine PKV.
Viele der Anbieter sind mit Horrorgeschichten behaftet, wie länger Wartezeit bis Kosten erstattet werden,
wenn nicht sogar abgelehnt.
Ich hab auch schon von unglaublich hohen monatlichen Eigenkosten für die Versicherung gehört, die in den Bereich 800€ gehen...trotz 50% Beihilfe, oder sogar 70% in Pension.
Ich suche eine Versicherung, die einen nicht auf den Kosten sitzen lässt und die meisten gedeckt werden,
also im Alter keine versteckten Kosten lauern.
Zum Eintrittsbeginn bin ich 34, habe leider keine Anwartschaft.
Was mir wichtig ist:
- Beihilfeergänzungstarif mit voller Kostenübernahme
- schnelle Rückerstattung der Rechnungen (innerhalb der Zahlungsfrist)
- offener Hilfsmittelkatalog
- Gebührenordnung der Ärzte - hohe Abdeckung
- stabile Preisentwicklung
Unwichtig:
- Chefarztbehandlung
- Einzelbettzimmer
PKV mit Beihilfeergänzungstarif gesucht
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Re: PKV mit Beihilfeergänzungstarif gesucht
Du suchst die eierlegende Wollmilchsau, die wirst du aber nirgends finden.
Unser Beamtenhaushalt hat Erfahrungen mit DBV, Bay. Beamtenkrankenkasse und Post B.
Jede Versicherung hat seine Vor - und Nachteile, es kommt halt immer auf deine Bedürfnisse an. Arbeit mit Einsprüchen habe ich mit allen. Da bleibt nur eines: entweder man hat wegen 10 bis 50 €uro keine Lust auf Reklamationen und löhnt selbst, oder man investiert Zeit. Wenn du allerdings viel krank bist, dann macheb suc
Ob du letztendes bei der richtigen Versicherung gelandet bist, zeigt sich erst dann, wenn du sie in Anspruch nimmst.
BEIHILFEERGÄNZUNGSTARIF:
sorry, da hast du falsche Vorstellungen. Da gibt es zig Ausschlüsse.
schnelle Rückerstattung mit Rechnungen:
mal sind die schneller , mal die anderen Kassen. Wenn du Glück hast geht es bei der Kasse innerhalb einer Woche, wenn du Pech hast, wartest 4 Wochen. Bei der Beihilfe sind die Wartezeiten bei den Erstattungen mittlerweile utopisch lange.
offener Hilfsmittelkatalog:
was meinst du damit? Hilfsmittel, die dort aufgeführt sind bekommst du, ansonsten kann die Kasse immer noch eine Einzelfallentscheidung machen.
Ich denke da gibt es keinen Unterschied zur gesetzlichen Versicherung. Ich habe zum Beispiel über ein Gutachten beim medizinischen Dienst Hilfsmittel genehmigt bekommen, die gar nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt waren. Du solltest es dir angewöhnen, vorher immer einen Kostenvoranschlag bei der Kasse und Beihilfe einzureichen. Beispiel: Es heißt, bis 150 € brauchst du keine Genehmigung der Hilfsmittel und kannst sie sofort beziehen. Ich habe eine TENS Gerät verordnet bekommen und direkt im Krankenhaussanitätshaus für 129 € bezogen. Erstattet bekam ich so um die 35 €, weil die Kasse es über ihren Anbieter zu diesem Preis bekommt.
Gebührenordnung der Ärzte- hohe Abdeckung:
wenn der Arzt nach der GOÄ abrechnet, darf er sogar bis zum 3,5 fachen Steigerungssatz abrechnen - vorausgesetzt die Begründung ist zutreffend und er hält sich an die GOÄ Nummern. Viele Nummern sind nebeneinander nicht abrechenbar, oder passen nicht zur Diagnose.
IGEL Leistungen muss du immer selbst bezahlen. Manche Kassen zahlen eine "sogenannte IGEL" Leistung, die andere sagt No, weil die Methode nicht wissenschaftlich anerkannt ist. z.B. Eigenbluttherapie , und da gibt es noch zig andere Beispiele. Die Ärzte behaupten oft, ja ihre private zahlt diese Behandlung. Das böse Erwachen kommt nach der Bearbeitung deines Antrages - also immer schön vorher bei der Kasse und vor allem Beihilfe nachfragen. Und aufpassen, was du beim Arzt so alles unterschreibst.
stabile Preisentwicklung:
lach, wer kann dir das im Vorfeld sagen? Verursachen die Mitglieder hohe Kosten, gehen die Beiträge nach oben.
Du siehst, deine Erwartungen an dieses System sind etwas zu hoch. Am besten, dir fehlt nichts, dann bist du mit allen Versicherungen zufrieden. Nicht zu vergessen, die Beihilfe!!
Es gibt noch eine Alternative, du bleibst in der gesetzlichen Versicherung. In vielen Bundesländern gibt es bereits Zuschüsse vom Dienstherrn, wenn du in der gesetzlichen Versicherung bleibst. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es in der heutigen Zeit oft egal ist ob gesetzlich oder privat versichert. Die Privaten und die Beihilfe gleichen sich bei den Leistungen immer mehr der Gesetzlichen an.
Sollte dann deine Frau selbst nicht berufstätig sein und ihr noch Kinder haben, dann ist eine private Versicherung der Horror schlechthin. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen gibt es keine kostenfreie Familienversicherung. Hier wird es richtig teuer.....
Sorry, dass ich dir wieder eine Illusion nehmen musste - das Leben ist hart und nur die Härtesten werden sorgenfrei die Pension erleben.
Unser Beamtenhaushalt hat Erfahrungen mit DBV, Bay. Beamtenkrankenkasse und Post B.
Jede Versicherung hat seine Vor - und Nachteile, es kommt halt immer auf deine Bedürfnisse an. Arbeit mit Einsprüchen habe ich mit allen. Da bleibt nur eines: entweder man hat wegen 10 bis 50 €uro keine Lust auf Reklamationen und löhnt selbst, oder man investiert Zeit. Wenn du allerdings viel krank bist, dann macheb suc
Ob du letztendes bei der richtigen Versicherung gelandet bist, zeigt sich erst dann, wenn du sie in Anspruch nimmst.
BEIHILFEERGÄNZUNGSTARIF:
sorry, da hast du falsche Vorstellungen. Da gibt es zig Ausschlüsse.
schnelle Rückerstattung mit Rechnungen:
mal sind die schneller , mal die anderen Kassen. Wenn du Glück hast geht es bei der Kasse innerhalb einer Woche, wenn du Pech hast, wartest 4 Wochen. Bei der Beihilfe sind die Wartezeiten bei den Erstattungen mittlerweile utopisch lange.
offener Hilfsmittelkatalog:
was meinst du damit? Hilfsmittel, die dort aufgeführt sind bekommst du, ansonsten kann die Kasse immer noch eine Einzelfallentscheidung machen.
Ich denke da gibt es keinen Unterschied zur gesetzlichen Versicherung. Ich habe zum Beispiel über ein Gutachten beim medizinischen Dienst Hilfsmittel genehmigt bekommen, die gar nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt waren. Du solltest es dir angewöhnen, vorher immer einen Kostenvoranschlag bei der Kasse und Beihilfe einzureichen. Beispiel: Es heißt, bis 150 € brauchst du keine Genehmigung der Hilfsmittel und kannst sie sofort beziehen. Ich habe eine TENS Gerät verordnet bekommen und direkt im Krankenhaussanitätshaus für 129 € bezogen. Erstattet bekam ich so um die 35 €, weil die Kasse es über ihren Anbieter zu diesem Preis bekommt.
Gebührenordnung der Ärzte- hohe Abdeckung:
wenn der Arzt nach der GOÄ abrechnet, darf er sogar bis zum 3,5 fachen Steigerungssatz abrechnen - vorausgesetzt die Begründung ist zutreffend und er hält sich an die GOÄ Nummern. Viele Nummern sind nebeneinander nicht abrechenbar, oder passen nicht zur Diagnose.
IGEL Leistungen muss du immer selbst bezahlen. Manche Kassen zahlen eine "sogenannte IGEL" Leistung, die andere sagt No, weil die Methode nicht wissenschaftlich anerkannt ist. z.B. Eigenbluttherapie , und da gibt es noch zig andere Beispiele. Die Ärzte behaupten oft, ja ihre private zahlt diese Behandlung. Das böse Erwachen kommt nach der Bearbeitung deines Antrages - also immer schön vorher bei der Kasse und vor allem Beihilfe nachfragen. Und aufpassen, was du beim Arzt so alles unterschreibst.
stabile Preisentwicklung:
lach, wer kann dir das im Vorfeld sagen? Verursachen die Mitglieder hohe Kosten, gehen die Beiträge nach oben.
Du siehst, deine Erwartungen an dieses System sind etwas zu hoch. Am besten, dir fehlt nichts, dann bist du mit allen Versicherungen zufrieden. Nicht zu vergessen, die Beihilfe!!
Es gibt noch eine Alternative, du bleibst in der gesetzlichen Versicherung. In vielen Bundesländern gibt es bereits Zuschüsse vom Dienstherrn, wenn du in der gesetzlichen Versicherung bleibst. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es in der heutigen Zeit oft egal ist ob gesetzlich oder privat versichert. Die Privaten und die Beihilfe gleichen sich bei den Leistungen immer mehr der Gesetzlichen an.
Sollte dann deine Frau selbst nicht berufstätig sein und ihr noch Kinder haben, dann ist eine private Versicherung der Horror schlechthin. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen gibt es keine kostenfreie Familienversicherung. Hier wird es richtig teuer.....
Sorry, dass ich dir wieder eine Illusion nehmen musste - das Leben ist hart und nur die Härtesten werden sorgenfrei die Pension erleben.
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Re: PKV mit Beihilfeergänzungstarif gesucht
Nun es gibt meiner laienhaften Meinung nach tatsächlich einige Versicherungen die über den Beihilfeergänzungstarif quasi mehr oder weniger eine "Vollversicherung" anbieten - teilweise auch wenn die Beihilfe nichts leistet. Das wären, meiner bescheidenen Erinnerung nach, etwa die Barmenia, die ARAG, der Deutsche Ring oder die Continentale (mit Selbstbeteiligung). Die haben aber auch meines Erachtens nach eine sehr hohe Ablehnungsquote bzw. sind ziemlich streng in der Kontrolle.
Ich persönlich bin mit der R+V Krankenversicherung zufrieden, insbesondere mit dem Beihilfeergänzungstarif EB1. Dieser deckt für mich die relevanten Positionen bei Vorsorge, Arzneimitteln, Heilmittel, Hilfsmittel und Zahn ab.
Bei den meisten Versicherungen wird es so sein, dass der Beihilfeergänzungstarif bestenfalls die wichtigsten Kosten deckt, dieser ist ja auch eher als eine "Zusatzversicherung" zu verstehen und ist nicht unbedingt "überlebenswichtig", jedoch gut wenn es darum geht ggf. mögliche überbordende Kosten zu dämpfen oder ggf. bessere Leistungen zu erhalten.
Im Durchschnitt erstatten, meinem Empfinden nach, die meisten Versicherer nach zwei Wochen, wobei diese bis zu einem Monat zeit haben für die Bearbeitung. Wenn der Monat überschritten ist, hat man das Recht Abschlagszahlungen der voraussichtlichen Kosten zu erbitten. Die Zahlungsfristen bei den Leistungserbringern zu verlängern ist nie ein Problem, für diese ist diese Thematik absolut nichts neues.
In der Regel findet man in den heutigen Tarifen wohl überwiegend am meisten einen "offenen Hilfsmittelkatalog". Jedoch muss man darauf achten, dass es trotzdem schon noch "Einschränkungen" geben kann. Beispielsweise, dass nur die "Standardausführung" (ARAG) erstattet wird, es bestimmte Höchstbeträge (HUK, etc.) gibt oder doch nur ein "halb-geschlossener Hilfsmittelkatalog" vorliegt, im Sinne von dass weitere Hilfsmittel nur in funktionaler Ausführung erstattungsfähig sind "wenn schwere gesundheitliche Schäden begrenzt oder vermieden werden können" (DBV). Gut ist, wenn es tatsächlich ein offener Hilfsmittelkatalog ohne Einschränkungen in den Allgemeinen und den Tarif-Versicherungsbedingungen gibt und Höchstsummen vielleicht bestenfalls nur bei den Hörgeräten, Schuheinlagen und Sehhilfen gibt. Manche Beihilfeergänzungstarife erstatten auch entgegen der Allgemeinen und Tarifversicherungsbedingungen doch, wenn die Beihilfe für das Hilfsmittel eine Leistung vorsieht.
Bei den meisten Ärzt*innen wird man in der Regel hervorragend mit höchstens dem 3,5 fachen Satz zurecht kommen. Die meisten Rechnungen sind mit dem 2,3 fachen Satz ausgewiesen, in manchen Fällen wo Schwierigkeiten vorliegen dann mit dem 3,0 - 3,5 fachen Satz der dann Begründet werden muss.
Eine Behandlung oder Rechnung "über den 3,5 fachen Satz" wird man in jedem Falle nicht "überraschend" erhalten, denn hierfür ist eine explizite Honorarvereinbarung und persönliches Gespräch mit dem Arzt erforderlich. Erst wenn die hier separate Honorarvereinbarung unterschrieben worden ist, kann der Arzt höher als mit dem 3,5 fachen Satz abrechnen. Wenn man das nicht will kann man das auch sagen und nicht unterschreiben und ggf. einen anderen Arzt aufsuchen.
Hier kann man also schauen dass entweder ein Beihilfeergänzungstarif diesen eher nicht häufig vorkommenden Fall des > 3,5 Satzes aufgreift und den fehlenden Beihilfe + Versicherungsteil ausgleicht oder man zahlt diese Differenz selbst aus der eigenen Tasche. Nehmen wir an eine Rechnung von 5.000 Euro wird zum 5,0 fachen Satz berechnet, dann wird man bestenfalls den 3,5 fachen Satz, also 3.500 Euro, erstattet bekommen und die verbliebenden 1.500 Euro zahlt man selbst.
Stabile Preisentwicklung ist relativ, das ist abhängig von der Fähigkeit des Versicherers schwierig voraussehbare Ereignisse vernünftig versicherungsmathemathisch kalkulieren zu können. Alle folgenden Beitragserhöhungen sind dann erst nach den gesetzlich normierten Schwellen durchführbar und beziehen sich dann auf Faktoren wie "Kostenentwicklung in der Medizin", "Inflation", "Lebenserwartung", etc. auch in der gesetzlichen finden diese Beitragserhöhungen statt, die sind nur nicht so direkt ersichtlich (Bundeszuschuss + Leistungsstreichungen).
Soweit meine bescheidene Meinung als Laie.
Ich persönlich bin mit der R+V Krankenversicherung zufrieden, insbesondere mit dem Beihilfeergänzungstarif EB1. Dieser deckt für mich die relevanten Positionen bei Vorsorge, Arzneimitteln, Heilmittel, Hilfsmittel und Zahn ab.
Bei den meisten Versicherungen wird es so sein, dass der Beihilfeergänzungstarif bestenfalls die wichtigsten Kosten deckt, dieser ist ja auch eher als eine "Zusatzversicherung" zu verstehen und ist nicht unbedingt "überlebenswichtig", jedoch gut wenn es darum geht ggf. mögliche überbordende Kosten zu dämpfen oder ggf. bessere Leistungen zu erhalten.
Im Durchschnitt erstatten, meinem Empfinden nach, die meisten Versicherer nach zwei Wochen, wobei diese bis zu einem Monat zeit haben für die Bearbeitung. Wenn der Monat überschritten ist, hat man das Recht Abschlagszahlungen der voraussichtlichen Kosten zu erbitten. Die Zahlungsfristen bei den Leistungserbringern zu verlängern ist nie ein Problem, für diese ist diese Thematik absolut nichts neues.
In der Regel findet man in den heutigen Tarifen wohl überwiegend am meisten einen "offenen Hilfsmittelkatalog". Jedoch muss man darauf achten, dass es trotzdem schon noch "Einschränkungen" geben kann. Beispielsweise, dass nur die "Standardausführung" (ARAG) erstattet wird, es bestimmte Höchstbeträge (HUK, etc.) gibt oder doch nur ein "halb-geschlossener Hilfsmittelkatalog" vorliegt, im Sinne von dass weitere Hilfsmittel nur in funktionaler Ausführung erstattungsfähig sind "wenn schwere gesundheitliche Schäden begrenzt oder vermieden werden können" (DBV). Gut ist, wenn es tatsächlich ein offener Hilfsmittelkatalog ohne Einschränkungen in den Allgemeinen und den Tarif-Versicherungsbedingungen gibt und Höchstsummen vielleicht bestenfalls nur bei den Hörgeräten, Schuheinlagen und Sehhilfen gibt. Manche Beihilfeergänzungstarife erstatten auch entgegen der Allgemeinen und Tarifversicherungsbedingungen doch, wenn die Beihilfe für das Hilfsmittel eine Leistung vorsieht.
Bei den meisten Ärzt*innen wird man in der Regel hervorragend mit höchstens dem 3,5 fachen Satz zurecht kommen. Die meisten Rechnungen sind mit dem 2,3 fachen Satz ausgewiesen, in manchen Fällen wo Schwierigkeiten vorliegen dann mit dem 3,0 - 3,5 fachen Satz der dann Begründet werden muss.
Eine Behandlung oder Rechnung "über den 3,5 fachen Satz" wird man in jedem Falle nicht "überraschend" erhalten, denn hierfür ist eine explizite Honorarvereinbarung und persönliches Gespräch mit dem Arzt erforderlich. Erst wenn die hier separate Honorarvereinbarung unterschrieben worden ist, kann der Arzt höher als mit dem 3,5 fachen Satz abrechnen. Wenn man das nicht will kann man das auch sagen und nicht unterschreiben und ggf. einen anderen Arzt aufsuchen.
Hier kann man also schauen dass entweder ein Beihilfeergänzungstarif diesen eher nicht häufig vorkommenden Fall des > 3,5 Satzes aufgreift und den fehlenden Beihilfe + Versicherungsteil ausgleicht oder man zahlt diese Differenz selbst aus der eigenen Tasche. Nehmen wir an eine Rechnung von 5.000 Euro wird zum 5,0 fachen Satz berechnet, dann wird man bestenfalls den 3,5 fachen Satz, also 3.500 Euro, erstattet bekommen und die verbliebenden 1.500 Euro zahlt man selbst.
Stabile Preisentwicklung ist relativ, das ist abhängig von der Fähigkeit des Versicherers schwierig voraussehbare Ereignisse vernünftig versicherungsmathemathisch kalkulieren zu können. Alle folgenden Beitragserhöhungen sind dann erst nach den gesetzlich normierten Schwellen durchführbar und beziehen sich dann auf Faktoren wie "Kostenentwicklung in der Medizin", "Inflation", "Lebenserwartung", etc. auch in der gesetzlichen finden diese Beitragserhöhungen statt, die sind nur nicht so direkt ersichtlich (Bundeszuschuss + Leistungsstreichungen).
Soweit meine bescheidene Meinung als Laie.
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Re: PKV mit Beihilfeergänzungstarif gesucht
Wenn du wirklich überlegst, in der GKV zu bleiben, dann biete ich dir an, das per PN mit dir abzuwägen, @Seether907.Es gibt noch eine Alternative, du bleibst in der gesetzlichen Versicherung. In vielen Bundesländern gibt es bereits Zuschüsse vom Dienstherrn, wenn du in der gesetzlichen Versicherung bleibst. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es in der heutigen Zeit oft egal ist ob gesetzlich oder privat versichert. Die Privaten und die Beihilfe gleichen sich bei den Leistungen immer mehr der Gesetzlichen an.
Ich rate davon ab aufgrund eigener Erfahrungen. Die GKV nach aktueller Rechtslage ist nicht für Beamte gedacht. Suchmaschine nutzen und Katalog Selbstzahler suchen, dort ist die aktuelle (!) Liste der Einnahmen, auf die Beamte Beiträge entrichten.
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Re: PKV mit Beihilfeergänzungstarif gesucht
uff gesetzliche davon wuerde ich pers. abraten. die meisten aerzte nehmen private weiterhin mit handkuss. es gibt auch viele aerzte die sind direkt komplett privatpraxen.
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Re: PKV mit Beihilfeergänzungstarif gesucht
Bin seit 44 jahren bei der Debeka, inkl. Beihilfeergänzung, Krankenhaustagegeld, Zahnzusatz und absolut zufrieden! Niemals bisher ein Problem mit Bezahlung meiner Rechnungen, auch Beihilfeergänzung! Egal ob Rechnung aus Deutschland, Phiippinen, Australien und USA. Ich kann die absolut empfehlen
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Re: PKV mit Beihilfeergänzungstarif gesucht
ich bin auch bei der Debeka seit 2012, inzwischen DDU (chronisch krank) und ich bin absolut zufrieden mit der Debeka, es hat bislang nie Probleme gegeben!