Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Nachtrag: Die Berechnung meiner Dienstzeit begann genau einen Tag nach der Gesellenprüfung im Januar 1984.
Zu diesem Zeitpunkt war ich genau 20 Jahre alt.
Zu diesem Zeitpunkt war ich genau 20 Jahre alt.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Oweia,da lag ich dann doch etwas daneben.Das heißt dann doch tatsächlich das du vor deinem 17. Lebensjahr dem öffentl. Dienst zugehörig warst.Wie Herm bereits andeutete,hättest du dann eigentlich Anspruch auf Anerkennung - da würde ich dann allerdings alsbald juristischen Beistand konsultieren oder auch - wenn du noch keinen Infobrief mit formellem Antrag bekommen hast,zunächst schriftlich deinen Anspruch bezüglich des Urteils vom BVG aus 2023 geltend machen ( per Einschreiben ).Ich drücke dir die Daumen und würde mich freuen,wenn du uns über den hoffentlich für dich erfolgreichen Fortgang berichtest. MfG Peter
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo 1615_ks,
Bekommst du zu deiner Pension Rente? Wenn ja wie hoch ist die Höchstgrenze nach §55. Ab wann wurde die Höchstgrenze berechnet ab 17 oder mit Beginn deiner Lehre?
Bekommst du zu deiner Pension Rente? Wenn ja wie hoch ist die Höchstgrenze nach §55. Ab wann wurde die Höchstgrenze berechnet ab 17 oder mit Beginn deiner Lehre?
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Zu dem Satz im Verdi Flyer:
Bedeutungsvoll ist das Urteil des BVerwG für alle Versorgungsberechtigten,
die vom 03.12.2006 bis zum 11.07.2017 zurruhegesetzt wurden.
Nach meiner Meinung nimt Verdi Bezug auf ältere Urteile in diesem Zeitraum die negativ für
uns ausgefallen sind (keine Anerkennung).
Und das jetzt bestandskräftige Versorgungsbescheide korrigiert und neu festgesetzt
werden .
Das ist in der Tat" Bedeutungsvoll"
Einen Anerkennungszeitraum vom 03.12.2006 bis zum 11.07.2017 gibt es für mich nicht.
Im Urteil 2023 konnte ich auch nichts finden.
Im Mai soll die IT Software fertig sein..da bin ich mal gespannt.
Das Versorgungsrecht ist komplex und die werden immer wieder Fehler finden.
Bedeutungsvoll ist das Urteil des BVerwG für alle Versorgungsberechtigten,
die vom 03.12.2006 bis zum 11.07.2017 zurruhegesetzt wurden.
Nach meiner Meinung nimt Verdi Bezug auf ältere Urteile in diesem Zeitraum die negativ für
uns ausgefallen sind (keine Anerkennung).
Und das jetzt bestandskräftige Versorgungsbescheide korrigiert und neu festgesetzt
werden .
Das ist in der Tat" Bedeutungsvoll"
Einen Anerkennungszeitraum vom 03.12.2006 bis zum 11.07.2017 gibt es für mich nicht.
Im Urteil 2023 konnte ich auch nichts finden.
Im Mai soll die IT Software fertig sein..da bin ich mal gespannt.
Das Versorgungsrecht ist komplex und die werden immer wieder Fehler finden.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ahja,gut recherchiert Herm,diese Überlegung hat natürlich ihre Daseinsberechtigung und deine daraus schließende Vermutung: - dein Wort in Gottes Ohr!Dann ist bei mir ja noch ein wenig Hoffnung gegeben - warten wir geduldig ab. MfG Peter
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich vermute folgenden Zusammenhang:
Am 02.12.2000 wurde die "Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf" im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese sollte bis zum 02.12.2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Frist konnte um drei Jahre, also bis zum 02.12.2006 verlängert werden.
In Bezug auf die Anerkennung von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres ist eine solche Umsetzung in Deutschland aber erst am 11.01.2017 erfolgt (Artikel3 Nr. 4 bis 7 VersRücklGuDRÄndG vom 05.01.2017).
Deshalb verstößt das deutsche Versorgungsrecht zwischen 13.12.2006 und 11.01.2017 bezüglich der Anerkennung von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres gegen europäisches Recht.
Wer vor dem 13.12.2006 in Ruhestand versetzt wurde, hätte demnach keinen Anspruch auf Anrechnung der Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres, weil die Nichtanerkennung da noch europäischem Recht entsprach. Ab 11.01.2017 zählt die Dienstzeit vor Vollendung des 17. Lebensjahres ohnehin mit.
Am 02.12.2000 wurde die "Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf" im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese sollte bis zum 02.12.2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Frist konnte um drei Jahre, also bis zum 02.12.2006 verlängert werden.
In Bezug auf die Anerkennung von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres ist eine solche Umsetzung in Deutschland aber erst am 11.01.2017 erfolgt (Artikel3 Nr. 4 bis 7 VersRücklGuDRÄndG vom 05.01.2017).
Deshalb verstößt das deutsche Versorgungsrecht zwischen 13.12.2006 und 11.01.2017 bezüglich der Anerkennung von Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres gegen europäisches Recht.
Wer vor dem 13.12.2006 in Ruhestand versetzt wurde, hätte demnach keinen Anspruch auf Anrechnung der Dienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres, weil die Nichtanerkennung da noch europäischem Recht entsprach. Ab 11.01.2017 zählt die Dienstzeit vor Vollendung des 17. Lebensjahres ohnehin mit.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Ernstel,dies ist ein weiterer durchaus plausibel erscheinender Gedankengang von dir!Die Frage ist nur,weshalb kommt dieses temporäre Ausschlusskriterium in dem zugesandten Infobrief und Antrag von der BAnst TP nicht zum Ausdruck - hätte dadurch doch die Flut an Antragstellungen ( abgesehen von der Mühe der Dokumentenzusammenstellung,Porto usw. ) bereits im Vorfeld eklatant reduziert werden können.Es würden dann nämlich nur die tatsächlich von diesem Urteil Betroffenen einen Antrag stellen.Aber auch aus dem besagten Urteil selbst ist diese temporäre Eingrenzung nicht ersichtlich. MfG Peter
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Das muss natürlich 03.12.2006 und nicht 13.12.2006 heißen, ist mir gerade aufgefallen.
In dem Urteil bezieht sich das BVerwG auf die EU-Richtlinie 2000/78/EG, und die war erst nach dem 02.12.2006 für die Mitgliedsstaaten verbindlich.
Ich selbst habe Ende 2023 einen formlosen Antrag gestellt.
Weil ich auch außerhalb dieser von Verdi genannten Zeiten liege, hoffe ich mal, dass mein oben genannter Erklärungsversuch nicht zutrifft.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich habe meinen Antrag - bezüglich eines möglichen Anspruchs auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge und Nachzahlung ab Mai 2023 wegen nicht anerkannter Zeiten vor dem 17.Lebensjahr - am 01.03.2024 per Einschreiben gegen Unterschrift auf den Weg gebracht,eingegangen bei der Bundesanstalt am 04.03.2024.Ein guter Monat ist nunmehr seitdem vergangen - nachhaken oder sich noch ein wenig gedulden? MfG Peter
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich würde mich noch ein paar Monate gedulden.
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Keinen Brief erhalten.."hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Schreibens" ?
( Mit Auftragsnummer)
Den hab ich schon letztes Jahre erhalten ( Bearbeitungsdatum 22.12.2023)
Seitdem ist nix passiert...
Angeblich ist die IT Software ja noch fehlerhaft...ich nehm mal an
Anerkennung und Berichtigung der "Besoldungsdaten" sind
1 Arbeitsgang.
Und wenn dass so ist wurde noch nix bearbeitet...
Allerdings kostet die ganze Sache auch Geld..genau wie die Polizeizulage.
Vielleicht will der Lindner die Kohle erstmal einsparen..und wir
werden hingehalten.
Geld ist in dieser Regierung bekanntlich "Mangelware".
Oder hat schon jemand einen "Neu Festsetzungsbescheid "
bekommen ?
Ich rechne damit nach der EM 2024..das hab ich schon irgendwo hier
geschrieben.
( Mit Auftragsnummer)
Den hab ich schon letztes Jahre erhalten ( Bearbeitungsdatum 22.12.2023)
Seitdem ist nix passiert...
Angeblich ist die IT Software ja noch fehlerhaft...ich nehm mal an
Anerkennung und Berichtigung der "Besoldungsdaten" sind
1 Arbeitsgang.
Und wenn dass so ist wurde noch nix bearbeitet...
Allerdings kostet die ganze Sache auch Geld..genau wie die Polizeizulage.
Vielleicht will der Lindner die Kohle erstmal einsparen..und wir
werden hingehalten.
Geld ist in dieser Regierung bekanntlich "Mangelware".
Oder hat schon jemand einen "Neu Festsetzungsbescheid "
bekommen ?
Ich rechne damit nach der EM 2024..das hab ich schon irgendwo hier
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Nein, die von dir erwähnte Eingangsbestätigung steht eben noch aus - Abgabefrist ist gegen Ende Mai.Ich denke mir,dass die Bearbeitenden durch die Flut von Anträgen mehr als ausgelastet sind,aber eine Eingangsbescheinigung müsste eigentlich innerhalb des von mir genannten Zeitraums zu schaffen sein.Von Bedeutung ist letztlich die Abgabefrist - diese habe ich meines Erachtens durch das Einschreiben gegen Unterschrift erfüllt und zudem nachgewiesen. MfG Peter
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ja, auf Gesetzesänderungen während Fußball-WM oder EM aufpassen! Z.B. wurde während der WM 2014 durch den Bu destag ganz schnell das Gesetz bzgl Auszahlung der Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen durchgewunken. D.h. die Versicherer brau hen seitdem die Bewertu gsreserven nicht mehr bzw. nicht mehr vollständig an die Versicherten auszahlen. Für die Versicherten der Hammer! Das Gesetz wurde "klammheimlich " durchgewunken, während sich die Nation im Fußballdelirium befand!
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Ich würde nachhaken und mal anrufen ob
das Einschreiben auch in Bearbeitung ist.
Habe schon andere Erfahrungen dort gemacht
das Einschreiben auch in Bearbeitung ist.
Habe schon andere Erfahrungen dort gemacht
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr
Hallo Kapitän Iglo,wo bitte hast du jetzt genau an meinem Thema angedockt,worin siehst du den direkten Zusammenhang? MfG
Zuletzt geändert von Leo am 05.04.2024 18:59, insgesamt 1-mal geändert.