Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

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zeerookah
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von zeerookah »

Pedi.L hat geschrieben: 22.02.2024 14:48 Ja ich könnte den vorschlagen das sie mir hier einen Arzt zuteilen. Falls ich nach Deutschland muß , sollen die mir schriftlich bestätigen das sie die Reisekosten übernehmen plus Unterkunft.
Ich würde denen gar nichts vorschlagen, die andere Seite ist am Zug.
Stichwort Deutschland. Die sollen Dir die entsprechenden Tickets vorab zusenden oder vorab die anfallenden Kosten für Flug & Hotel überweisen.
Da Du gar nicht die Mittel für sowas aufbringen kannst. Und eine Tagelange Bahnfahrt ist dir nicht zuzumuten.
Bajuwar66
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Bajuwar66 »

Hallo Pedi.L
Ich lebe ca.5-6 Monate Winter im Ausland..habe jetzt im Januar auch das Reaktivierungsuntersuchungsschreiben bekommen..
Gott sei dank bin ich diesen Winter im Lande wegen gesundheitlicher Probleme..
Habe auch keine Ahnung wie das mit den Reisekosten wäre da mein Wohnsitz ja noch in Deutschland ist.
Halt uns bitte auf dem laufenden wie das jetzt bei Dir geregelt wird.
Ist ja scheinbar laut BANST in 2 Jahren wieder so weit ind dann bin ich im Ausland.
L.G
stuntmanmike
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von stuntmanmike »

Bajuwar66 hat geschrieben: 29.02.2024 12:16 Hallo Pedi.L
Ich lebe ca.5-6 Monate Winter im Ausland..habe jetzt im Januar auch das Reaktivierungsuntersuchungsschreiben bekommen..
Gott sei dank bin ich diesen Winter im Lande wegen gesundheitlicher Probleme..
Habe auch keine Ahnung wie das mit den Reisekosten wäre da mein Wohnsitz ja noch in Deutschland ist.
Halt uns bitte auf dem laufenden wie das jetzt bei Dir geregelt wird.
Ist ja scheinbar laut BANST in 2 Jahren wieder so weit ind dann bin ich im Ausland.
L.G
die reisekosten sind zu uebernehmen. das steht sogar im leitfaden zur dienstunfaehigkeit des bundes drinne. bei so hohen anreisekosten wie sie aus dem ausland i.d.r. anfallen sind die kosten vorher per abschlagszahlung zu begleichen. wenn sich der dienstherr ziert direkt anwalt einschalten am besten. lasst euch nicht verarschen.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... onFile&v=7

anlage 7:
Für Beamtinnen und Beamten, die sich im Ausland befinden, gilt das oben Ausgeführte. Es
handelt sich um eine Dienstreise, die nach dem BRKG und zusätzlich nach der Auslandsrei-
sekostenverordnung abgerechnet werden kann.
Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten scheidet eine Übernahme der Reisekos-
ten nach dem BRKG bereits dem Grunde nach aus, weil sie nach § 1 Absatz 1 BRKG nicht in
den Anwendungsbereich dieser Regelungen fallen, denn sie führen keine Dienstreisen zur
Erledigung von Dienstgeschäften mehr aus. Reisekosten sind aber auch keine Kosten für er-
forderliche Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne des § 46 Absatz 4 Satz 4 BBG. Da die Reise
jedoch dienstlich veranlasst ist und dazu dient, die Dienstfähigkeit zu untersuchen und wei-
tere erforderliche und erfolgversprechende Maßnahmen zu begutachten, ist es der Ruhe-
standsbeamtin oder dem Ruhestandsbeamten nicht zumutbar, die Reisekosten selbst zu zah-
len. Es ist daher aus Fürsorgegründen geboten, dass der Dienstherr diese Kosten trägt.


und lasst euch auch nicht davon abwimmeln, dass ihr ja vielleicht noch einen wohnsitz in deutschland habt. fakt ist, dass man sich im ausland befindet und zwar nicht nur vorübergehend in vielen fällen wie ein urlaub. man lebt dort mehrere monate oder sogar länger. wird der aufenthalt dort dann unterbrochen und man reist dorthin zurueck sind die reisekosten von dort aus zu erstatten. der dienstherr versucht sich gerne um so hohe kosten zu druecken.

vielleicht koennte ein moderaator ja mal einen sticky post machen mit einigen infos zur dienstunfaehigkeit wie dem leitfaden hier. viele themen wiederholen sich ja doch immer wieder und man muss sie sich dann muehevoll zusammensuchen oder immer wieder neu fragen
Angelina1962
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Angelina1962 »

Hi, hab das auch bekommen, nach 22 Jahren, bin 61 und mache einen nebenjob[17std]. Hab total Angst vor einer Reaktivierung, was soll ich sich da??? Ist überhaupt mal jemand reaktiviert worden ü60???..
Z4Hansi
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Z4Hansi »

Hi Angelina. Mach dich nicht verrückt. Geh dahin und fertig. Hab auch keine Unterlagen mehr gehabt bzw noch nie vorgelegt. War schon vier Mal bei derReaktivierungsuntersuchung. Länger als 30 Minuten hat es nie gedauert. Die Anreise war teilweise wesentlich länger. Alles Gute
Pedi.L
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Pedi.L »

Hallo ihr Lieben,
und ja es geht weiter. Am 26.02.2024 um 18.36 Uhr habe ich eine e-mail von der Banst bekommen das die Überprüfung meiner Dienstfähigkeit Anordnung der ärztlichen Untersuchung noch per Post kommt.
Der Termin ist am 02.05.2024 um 12.00 Uhr in Rimbach. Ärztin für Psychiatrie. Ich erstmal gegoogelt wo das überhaupt ist. Ich bräuchte 2 Übernachtungen plus den Flug wäre zirka vom Aufstehen bis zur Unterkunft 12 - 14 Std. auf den Beinen.
Ich habe bei der Banst angerufen und gesagt das ich das nicht bezahlen kann, Vorschuß geben die nicht. Ich sagte auch das ich garnicht in der Lage bin für so eine Reise und fragte ob man mir nicht hier einen Arzt zuweisen könne. Daraufhin sagte die Dame das ,das nicht geht und ob ich einen Hausarzt hätte, weil ich garkeine Unterlagen vorweisen kann.

Also morgen habe ich einen Termin bei meinem Arzt hier in Spanien.
Ich bin seit Tagen fix und fertig steh völlig neben mir, mal gucken wie es weiter geht .Ich werde euch weiter berichten.

Lg Pedi
stuntmanmike
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von stuntmanmike »

Pedi.L hat geschrieben: 03.03.2024 12:49 Hallo ihr Lieben,
und ja es geht weiter. Am 26.02.2024 um 18.36 Uhr habe ich eine e-mail von der Banst bekommen das die Überprüfung meiner Dienstfähigkeit Anordnung der ärztlichen Untersuchung noch per Post kommt.
Der Termin ist am 02.05.2024 um 12.00 Uhr in Rimbach. Ärztin für Psychiatrie. Ich erstmal gegoogelt wo das überhaupt ist. Ich bräuchte 2 Übernachtungen plus den Flug wäre zirka vom Aufstehen bis zur Unterkunft 12 - 14 Std. auf den Beinen.
Ich habe bei der Banst angerufen und gesagt das ich das nicht bezahlen kann, Vorschuß geben die nicht. Ich sagte auch das ich garnicht in der Lage bin für so eine Reise und fragte ob man mir nicht hier einen Arzt zuweisen könne. Daraufhin sagte die Dame das ,das nicht geht und ob ich einen Hausarzt hätte, weil ich garkeine Unterlagen vorweisen kann.

Also morgen habe ich einen Termin bei meinem Arzt hier in Spanien.
Ich bin seit Tagen fix und fertig steh völlig neben mir, mal gucken wie es weiter geht .Ich werde euch weiter berichten.

Lg Pedi
die sagen viel wenn der tag lang ist. die muessen einenen vorschuss zahlen in anlehnung an das BKRG:

Nach Ziffer 3.1.5 BRKGVwV können Dienstreisende einen Abschlag in Höhe von 80 Prozent auf die zu erwartende Reisekostenvergütung beantragen, sofern diese voraussichtlich 200 EUR übersteigt. In besonderen Fällen kann durch die oberste Dienstbehörde ein geringerer Betrag festgesetzt werden. Sind Dienstreisende im Besitz einer im Rahmen einer dienstlichen Vereinbarung erworbenen persönlichen Kreditkarte, soll grundsätzlich auf Abschläge verzichtet werden, soweit die voraussichtlichen Auslangen durch den Kreditrahmen gedeckt sind.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bun ... ndard.html

ich würde es denen einfach per email mitteilen und noch dazu den leitfaden, den ich oben schon zitiert habe. vielleicht hast du ja auch einen anwalt.
Mainstream1
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Mainstream1 »

Ruhestandbeamte machen keine Dienstreisen (mehr). Dies ist dem Grunde nach schon nicht möglich.
Es gibt aber eine begrenzte "Analogie" bei Fahrtkosten zur ärztlichen Untersuchung.
Nachzulesen hier:
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... F-A007.htm
MS
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zeerookah
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von zeerookah »

Fahrtkosten zur Amtsärztin oder zum Amtsarzt

Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten scheidet eine Übernahme der Reisekosten nach dem BRKG bereits dem Grunde nach aus...

Da die Reise jedoch dienstlich veranlasst ist und dazu dient, die Dienstfähigkeit zu untersuchen und weitere erforderliche und erfolgversprechende Maßnahmen zu begutachten, ist es der Ruhestandsbeamtin oder dem Ruhestandsbeamten nicht zumutbar, die Reisekosten selbst zu zahlen.
Es ist daher aus Fürsorgegründen geboten, dass der Dienstherr diese Kosten trägt.
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Mainstream1 »

Genau das steht in etwa in der Dienstanweisung, die ich verlinkt hatte.
Demnach wäre wohl auch bei Kosten über 200 Euro ein Vorschuss zu zahlen.
Der Begriff der "Dienstreise" ist aber nicht zulässig.
MS
stuntmanmike
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von stuntmanmike »

Mainstream1 hat geschrieben: 03.03.2024 21:57 Ruhestandbeamte machen keine Dienstreisen (mehr). Dies ist dem Grunde nach schon nicht möglich.
Es gibt aber eine begrenzte "Analogie" bei Fahrtkosten zur ärztlichen Untersuchung.
Nachzulesen hier:
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... F-A007.htm
das ist schon klar, dass ruhestandsbeamte keine dienstreisen mehr machen. also mir ist das zumindest klar, so steht es ja in den entsprechenden vorschriften. meinem dienstherrn war das übrigens nicht klar, was meinen punkt untermauert, dass die oftmals einfach keine ahnung haben und sich auch nicht die muehe machen es erst mal nachzulesen.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down ... onFile&v=7

anlage 7:
Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten scheidet eine Übernahme der Reisekos-
ten nach dem BRKG bereits dem Grunde nach aus, weil sie nach § 1 Absatz 1 BRKG nicht in
den Anwendungsbereich dieser Regelungen fallen, denn sie führen keine Dienstreisen zur
Erledigung von Dienstgeschäften mehr aus.

in dem rundschreiben steht also dasselbe zu ruhestandsbeamten, wenn es nicht sogar dasselbe rundschreiben ist.

mir ging es jetzt um die abschlagszahlung und natuerlich kann man dann analog mit dem argumentieren, das ich verlinkt haben, denn warum sollte ein aktiver beamter einen abschlag auf die reisekosten bekommen und ein ruhestandsbeamter nicht? ein ruhestandsbeamter ist tendenziell ja noch weniger finanzsstark aufgestellt.

die 200 € aus deinem verlinkten rundschreiben beziehen sich auf was anderes als eine abschlagszahlung. dass eine abschlagzahlung ab 200 € zu zahlen wäre, kann ich da nicht rauslesen. deswegen würde icch stattdessen hiermit argumentieren https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bun ... ndard.html
krebs8
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von krebs8 »

Angelina1962 hat geschrieben: 29.02.2024 19:51 Ist überhaupt mal jemand reaktiviert worden ü60???..
Lies doch mal meinen Beitrag vom 02. Februar.

---

Bei mir war nun auch der Termin beim Gutachter. Dauerte 18 Minuten. Er hat etwas gelesen, gefragt, geschrieben und abschließend gesagt, dass eine mögliche Arbeitszeit ja nach wie vor unterhälftig ist. Info der BAnstPT käme in ein paar Wochen. Aufregung war unbegründet.
krebs8
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von krebs8 »

Termin 18.03., Ergebnis mit Schreiben vom 28.03., alles wie gehabt, erneute Überprüfung in 24 Monaten beabsichtigt.
krebs8
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von krebs8 »

Heute von IMB Consult die Kopie des Gutachtens der Untersuchung erhalten. Dort steht "Eine Nachuntersuchung ist daher entbehrlich".
Das ist wohl nur die Meinung des Gutachters und die BAnstPT macht wahrscheinlich dennoch nach 24 Monaten eine weitere Untersuchung?
(Das Gutachten mit dem o.g. Kommentar lag der BAnstPT zum Zeitpunkt Ihres Schreibens an mich ja schon vor)
Kunterbunt
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Re: Überprüfung der Dienstunfähigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme

Beitrag von Kunterbunt »

Update:
Hatte die Überprüfung.
"Nach .... Gutachten ..... ist nicht davon auszugehen, .... dass sie den Anforderungen .... genügen würden."
Eine nochmalige Überprüfung .... ist nicht mehr vorgesehen.

Danke ins forum, ich hoffe, ich bin dann wirklich raus.