Folgendes Problem:
Die Aufgaben des Personalrats/Bezirkspersonalrates/Hauptersonalrates sind im Personalvertretungsgesetz aufgeführt.
Dieses Gesetz ist in den einzelnen Bundesländern vermutlich jeweils etwas anders formuliert, im Kern dürfte es aber dasselbe sein.
Unter anderem steht da folgendes:
Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben...
dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden,...
darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze... durchgeführt werden,...
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken...
Was aber, wenn der Personalrat seinen Pflichten nicht nachkommt? Bei allem, was ich mitbekomme scheinen Leute, die mit dienstlichen Problemen zum Personalrat gehen, häufig abgewimmelt zu werden.
Gibt es bei einem Fehlverhalten des Personalrates eine Möglichkeit, sich über den Personalrat zu beschweren oder das anzuzeigen oder den Personalrat in die Haftung zu nehmen?
Bitte jetzt kein Personalrat-Bashing. Antworten gerne auch per Privatnachricht.
Danke
Personalrat funktioniert nicht
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Re: Personalrat funktioniert nicht
In Bayern gibt es hierzu den Art. 28 BayPVG:
"Auf Antrag eines Viertels der Wahlberechtigten, des Leiters der Dienststelle oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft kann das Verwaltungsgericht den Ausschluß eines Mitglieds aus dem Personalrat oder die Auflösung des Personalrats wegen grober Vernachlässigung seiner gesetzlichen Befugnisse oder wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beschließen. 2Der Personalrat kann aus den gleichen Gründen den Ausschluß eines Mitglieds beantragen."
Wobei der Personalrat bei allen an sich relevanten Dingen, wie Arbeitsüberlastung, Beförderungen, Beurteilungen, etc. kein Mitspracherecht besitzt und er seine ihm im Rahmen der Mitbestimmung bestehende Zustimmung zu einer Maßnahme des Dienstherren nur verweigern kann, wenn (Art. 75 Abs. 2 BayPVG):
1.
die Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Bestimmung in einem Tarifvertrag, eine gerichtliche Entscheidung oder eine Verwaltungsanordnung oder gegen eine Richtlinie im Sinn des Abs. 4 Satz 1 Nr. 13 verstößt
oder
2.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß durch die Maßnahme der betroffene Beschäftigte oder andere Beschäftigte benachteiligt werden, ohne daß dies aus dienstlichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist
oder
3.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß der Beschäftigte oder Bewerber den Frieden in der Dienststelle durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten stören werde.
Das einzige, was du machen kannst, ist zum Personalrat zu gehen und ihn zu bitten, dein Anliegen auf die Tagesordnung zur monatlichen Aussprache mit dem Dienststellenleiter zu setzen. Steter Tropfen höhlt den Stein ... Der Personalrat kann keinen Zwang auf den Chef ausüben, aber eine gewisse nervende und überwachende Funktion einnehmen.
"Auf Antrag eines Viertels der Wahlberechtigten, des Leiters der Dienststelle oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft kann das Verwaltungsgericht den Ausschluß eines Mitglieds aus dem Personalrat oder die Auflösung des Personalrats wegen grober Vernachlässigung seiner gesetzlichen Befugnisse oder wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beschließen. 2Der Personalrat kann aus den gleichen Gründen den Ausschluß eines Mitglieds beantragen."
Wobei der Personalrat bei allen an sich relevanten Dingen, wie Arbeitsüberlastung, Beförderungen, Beurteilungen, etc. kein Mitspracherecht besitzt und er seine ihm im Rahmen der Mitbestimmung bestehende Zustimmung zu einer Maßnahme des Dienstherren nur verweigern kann, wenn (Art. 75 Abs. 2 BayPVG):
1.
die Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Bestimmung in einem Tarifvertrag, eine gerichtliche Entscheidung oder eine Verwaltungsanordnung oder gegen eine Richtlinie im Sinn des Abs. 4 Satz 1 Nr. 13 verstößt
oder
2.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß durch die Maßnahme der betroffene Beschäftigte oder andere Beschäftigte benachteiligt werden, ohne daß dies aus dienstlichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist
oder
3.
die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß der Beschäftigte oder Bewerber den Frieden in der Dienststelle durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten stören werde.
Das einzige, was du machen kannst, ist zum Personalrat zu gehen und ihn zu bitten, dein Anliegen auf die Tagesordnung zur monatlichen Aussprache mit dem Dienststellenleiter zu setzen. Steter Tropfen höhlt den Stein ... Der Personalrat kann keinen Zwang auf den Chef ausüben, aber eine gewisse nervende und überwachende Funktion einnehmen.
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Re: Personalrat funktioniert nicht
ich habe erlebt, dass der PR mit dem DH gemeinsame Sache gemacht hat, neutral war dort jedenfalls nichts....es mag ja auch Stellen geben, wo das gut läuft.
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Re: Personalrat funktioniert nicht
Ich habe erlebt, dass der Personalrat Beschwerden unterdrückt hat und Rechtsbrüche des Dienstherren gebilligt hat.
Es würde mich interessieren, ob die das ohne weiteres dürfen.
Immerhin sind es gewählte Amtsträger und sie haben Pflichten.
Es würde mich interessieren, ob die das ohne weiteres dürfen.
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Re: Personalrat funktioniert nicht
Das finde ich ehrlich gesagt verstörend, dass das hier schon mehrere schreiben. Wenn ich mich an den Personalrat (in verschiedenen Behörde und aus verschiedenen Anlässen) gewandt habe, wurde mein Anliegen immer ernst genommen und es hat sich auch jemand mit mir in Verbindung gesetzt.
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Re: Personalrat funktioniert nicht
du kannst ja versuchen, rechtlich dagegen vorzugehen, mir sagten Fachanwälte, dass Streitigkeiten mit dem DH nicht justiziabel seien, da ducken sich plötzlich viele weg und man verliert viel Geld, mit einer guten Rechtschutz natürlich etwas leichter, wenigstens nicht die Kosten tragen zu müssen. Es kommt auch immer auf das Anliegen an, ob man gut dokumentiert hat, Zeugen hat ect., wie gesagt, es gibt auch sehr gute Dienststellen, wo man vertraulich behandelt wird und auch ein gemeinsamer Konsens da ist, Probleme sachlich zu lösen....