Folgendes Problem: Ein Lehrer hat das Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen beendet. Anschließend arbeitet er vorübergehend im Angestelltenverhältnis. Später wird er Beamter auf Probe und dann Beamter auf Lebenszeit.
Die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis fällt ja nicht unter Beamtenrecht.
Wird diese Zeit in der Personalakte dokumentiert?
Und was mich besonders interessiert: Ist es möglich, beziehungsweise zulässig, dass für die Zeit im Angestelltenverhältnis ein Arbeitszeugnis erstellt wird, also ähnlich wie bei Angestellten außerhalb des öffentlichen Dienstes, wenn diese das Arbeitsverhältnis beenden?
Vielen Dank für jede Information.
Arbeitszeugnis bei vorübergehender Anstellung im Angestelltenverhältnis?
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Re: Arbeitszeugnis bei vorübergehender Anstellung im Angestelltenverhältnis?
Das ist nicht nur möglich, du hast sogar einen Anspruch darauf.
§35 TV-L sagt:
(1) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit, das sich auch auf Führung und Leistung erstrecken muss (Endzeugnis).
(2) Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).
(4) Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen.
§35 TV-L sagt:
(1) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit, das sich auch auf Führung und Leistung erstrecken muss (Endzeugnis).
(2) Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).
(4) Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen.
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Re: Arbeitszeugnis bei vorübergehender Anstellung im Angestelltenverhältnis?
Normalerweise müsste sowas in der Personalakte dokumentiert sein, wenn diese denn bekannt waren. Die Zeiten wirken sich ja auch auf die Festsetzung der Erfahrungsstufe und Probezeit aus.. und da die Beschäftigung im Tarifbeschäftigtenverhältnis unmittelbar an das 2. Staatsexamen im Schulbereich und spätere Verbeamtung nicht unüblich ist, würde es mich wundern, wenn der Dienstherr da nicht sogar proaktiv drauf hinweist.
Für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis für die Zeiten im Tarifbeschäftigtenverhältnis ist sicher relevant, wie lange dieser Beschäftigungszeitraum zurückliegt.
Für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis für die Zeiten im Tarifbeschäftigtenverhältnis ist sicher relevant, wie lange dieser Beschäftigungszeitraum zurückliegt.
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Re: Arbeitszeugnis bei vorübergehender Anstellung im Angestelltenverhältnis?
Bei einer Beschäftigungsdauer unter 3 Monaten dürfte es schwierig werden, ein qualifiziertes Zeugnis zu bekommen.
Letztlich braucht man das doch später nicht mehr, da es dann ja die beamtenrechtlichen Beurteilungen gibt. Diese wären auch aussagekräftiger.
Ein Zeugnis für die Angestelltenzeit kann man zudem immer noch später anfordern, wenn man es tatsächlich braucht.
Die Zeiten sind aber in der Personalakte auf jeden Fall dokumentiert. Die bekommt auch nur eine andere Mappe außen... Für Beamte
Letztlich braucht man das doch später nicht mehr, da es dann ja die beamtenrechtlichen Beurteilungen gibt. Diese wären auch aussagekräftiger.
Ein Zeugnis für die Angestelltenzeit kann man zudem immer noch später anfordern, wenn man es tatsächlich braucht.
Die Zeiten sind aber in der Personalakte auf jeden Fall dokumentiert. Die bekommt auch nur eine andere Mappe außen... Für Beamte
MS