Hier eine genaue Erläuterung zu meiner Frage.
Momentan bin ich als Regierungssekretärin (A6) auf Probe verbeamtet in NRW. Zurzeit spiele ich mit dem Gedanken Grundschullehramt zu studieren, doch weiß nicht, ob das so einfach möglich ist und welche Möglichkeiten es gibt. Ich sehe mehr Potenzial in mir, zudem war Grundschullehramt schon immer mein Traum. Nach dem Abi hat aber der Notendurchschnitt gefehlt, den ich nun durch Wartesemester habe.
Könnte ich mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen und hinterher als Lehrer zurück? Kann ich in die Familienversicherung meines Mannes in der Zwischenzeit? Und falls ich das Studium nicht schaffen sollte, kann ich einfach wieder zurück in meinen alten Job und verbeamtet werden?
Oder macht es eventuell mehr Sinn in meinem Job Teilzeit zu arbeiten und zu studieren? Darf man parallel ein Vollzeitstudium haben? Die Teilzeit bekomme ich aufgrund meines Kindes. Würde eine Beurlaubung in meinem Fall Sinn ergeben?
Viele Fragen, aber ich weiß nicht , welcher der sicherste Weg ist, damit ich nicht irgendwann ohne alles da stehe.
Lehrerin werden als Verwaltungsbeamtin
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 28.11.2023 10:59
- Behörde:
- Geschlecht:
-
- Beiträge: 470
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: Lehrerin werden als Verwaltungsbeamtin
Mal eine einfachere Frage: Warum nicht einfach ganz beurlauben lassen (z. B. wegen Kinderbetreuung, oder evtl. direkt für ein Studium)?
Das wäre sicher einfacher. Ein Problem dürfte aber die erforderliche Referendarzeit werden, da geht das dann nicht, da man ja noch ein Dienstverhältnis hat, auch bei Beurlaubung.
Wegen der Krankenversicherung müsste man natürlich klären, je nach Variante, ob man weiter privat selbst versichert ist, eine gesetzliche mit Sondertarif als Studentin hat oder mitversichert ist im Rahmen der gesetzlichen Mitversicherung. Da kommt es auf den Einzelfall an und sollte mit den jeweiligen Kassen geklärt werden.
Entlassung aus dem Dienst ist immer möglich, wenn es mit einer Lehrerstelle später nicht klappt, sehe ich sufgrund der der Personalnot keine Probleme später wieder verbeamtet zu werden, allerdings erfolgt eine neue ärztliche Begutachtung und je nach Dienstherr sind auch Altersgrenzen zu beachten.
Man sollte aber, wenn man während des Studiums nicht weiter in der privaten KV ist, eine Anwartschaft dort behalten (kostet wenig), sonst erfolgt später erneut eine Gesundheitsprüfung und man kommt in einen schlechteren Tarif oder hat Ausschüsse.
Bei der Entlassung muss der alte Dienstherr die bisherige Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern, das wäre aber unsinnig, da später so oder so wieder eine Verbeamtung angestrebt wird. Insoweit gibt es aber die Möglichkeit einen Aufschub der Nachversichern zu beantragen. Für wie lange das möglich ist, weiß ich nicht. Bei der Rentenversicherung einfach nachfragen. Es ist jedenfalls einiges zu bedenken und zu beachten.
Ich hoffe, das hier hilft zur Orientierung erst einmal weiter.
Das wäre sicher einfacher. Ein Problem dürfte aber die erforderliche Referendarzeit werden, da geht das dann nicht, da man ja noch ein Dienstverhältnis hat, auch bei Beurlaubung.
Wegen der Krankenversicherung müsste man natürlich klären, je nach Variante, ob man weiter privat selbst versichert ist, eine gesetzliche mit Sondertarif als Studentin hat oder mitversichert ist im Rahmen der gesetzlichen Mitversicherung. Da kommt es auf den Einzelfall an und sollte mit den jeweiligen Kassen geklärt werden.
Entlassung aus dem Dienst ist immer möglich, wenn es mit einer Lehrerstelle später nicht klappt, sehe ich sufgrund der der Personalnot keine Probleme später wieder verbeamtet zu werden, allerdings erfolgt eine neue ärztliche Begutachtung und je nach Dienstherr sind auch Altersgrenzen zu beachten.
Man sollte aber, wenn man während des Studiums nicht weiter in der privaten KV ist, eine Anwartschaft dort behalten (kostet wenig), sonst erfolgt später erneut eine Gesundheitsprüfung und man kommt in einen schlechteren Tarif oder hat Ausschüsse.
Bei der Entlassung muss der alte Dienstherr die bisherige Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern, das wäre aber unsinnig, da später so oder so wieder eine Verbeamtung angestrebt wird. Insoweit gibt es aber die Möglichkeit einen Aufschub der Nachversichern zu beantragen. Für wie lange das möglich ist, weiß ich nicht. Bei der Rentenversicherung einfach nachfragen. Es ist jedenfalls einiges zu bedenken und zu beachten.
Ich hoffe, das hier hilft zur Orientierung erst einmal weiter.
MS