Verbeamtung mit 50/Ausland

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Fridolinmentos
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Verbeamtung mit 50/Ausland

Beitrag von Fridolinmentos »

Hallo zusammen,

folgendes Problem: Ich bin Ausländer, habe aber in der Vergangenheit 6 Jahre in Deutschland gearbeitet und daher Rentenanspruch. Die vergangenen 15 Jahre habe ich in meinem Heimatland verbracht und werde dort Rente/Pension beziehen. Nun besteht die Chance, in Deutschland verbeamtet zu werden. Ich bin fast 50 und habe eine zurückliegende Krankheit hinter mir (geheilt, aber wichtig für PVK).
Die Frage, die sich mir nun stellt: Lohnt sich unter meinen Voraussetzungen eine Verbeamtung überhaupt noch? Ich weiß, dass die PVK Beiträge entsprechend hoch sein werden (wie hoch muss ich noch ermitteln), aber bin vor allem planlos, wenn es um die Berechnung der späteren Pension/Rente geht. Wie wird was berechnet, und welchen Einfluß auf eine deutsche Pension würde meine Rente aus meinem Heimatland und die Rente aus D haben.
Weiß jemand, an wen ich mich diesbezüglich wenden könnte oder hat weitere Tipps?

Vielen Dank schon mal!
AlterPinguin
Beiträge: 98
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Re: Verbeamtung mit 50/Ausland

Beitrag von AlterPinguin »

Es hängt massgeblich davon ab in welchem Eingangsamt du einsteigen wirst (höherer, gehobener oder mittlerer Dienst).
Fridolinmentos
Beiträge: 2
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Re: Verbeamtung mit 50/Ausland

Beitrag von Fridolinmentos »

Höherer Dienst wäre das:).
AlterPinguin
Beiträge: 98
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Re: Verbeamtung mit 50/Ausland

Beitrag von AlterPinguin »

Du würdest wahrscheinlich bei vorliegen der Laufbahnbefähigung mit A13 einsteigen. Hast du mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf Diplom bzw. Masterniveau? Wenn ja, hast du die Laufbahnbefähigung bereits erlangt.
Die Pension kannst du dir ganz einfach ausrechnen:
Dienstjahre x 1,79375
Gehen wir davon aus, dass du noch mindestens 20 Dienstjahre hast, kommst du auf 20 x 1,79375 = 35,875. Der Faktor ist der prozentuale Anteil deiner letzten Besoldungsgruppe für die Pension. Bist du bei Eintritt in Pension in A14, so bekommst du von deinem Gehalt 35,875 Prozent an Pension, die natürlich ganz normal versteuert werden müssen. Solltest du den vollen Pensionsanspruch haben ( 40 Jahre Dienstzeit), würde der gesetzliche Anspruch den Pensionsanspruch mindern. Das ist bei dir nicht der Fall.
Es ist ein reines Rechenexempel und müsste man einfach mal durchrechnen, ob es sich lohnt.
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