Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 15.10.2009 11:14
- Behörde:
Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Hallo,
welche Ursachen hat eigentlich eine Beförderung wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Wartezeit von drei Jahren nicht eingehalten wurde?
Nichtig?
Rückzahlung?
Auswirkungen auf evtl. spätere Beförderungen?
Heilung möglich?
Klar eine Beförderung darf erst nach einer Wartezeit von drei Jahren lt. Art. 17 LlbG erfolgen, aber was ist wenn man früher befördert wurde?
Vielen Dank
welche Ursachen hat eigentlich eine Beförderung wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Wartezeit von drei Jahren nicht eingehalten wurde?
Nichtig?
Rückzahlung?
Auswirkungen auf evtl. spätere Beförderungen?
Heilung möglich?
Klar eine Beförderung darf erst nach einer Wartezeit von drei Jahren lt. Art. 17 LlbG erfolgen, aber was ist wenn man früher befördert wurde?
Vielen Dank
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 04.05.2023 19:25
- Behörde: BDBOS
- Geschlecht:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Ich bin nicht ganz so fit im Landesrecht Bayern - dennoch behaupte ich, dass Nichtigkeit und Rücknahme in den §§ 11 und 12 BeamtStG abschließend geregelt sind.
Weiterhin steht in Art. 17 LlbG in Abs. 4:
"Der Landespersonalausschuss kann auf Antrag der obersten Dienstbehörde sonstige Ausnahmen von Abs. 1 Satz 1 und 3 zulassen." Das könnte ggf. eine Heilungsmöglichkeit sein, so sie denn überhaupt nötig ist. Hier distanziere ich mich aber ausdrücklich von echtem Fachwissen.
Weiterhin steht in Art. 17 LlbG in Abs. 4:
"Der Landespersonalausschuss kann auf Antrag der obersten Dienstbehörde sonstige Ausnahmen von Abs. 1 Satz 1 und 3 zulassen." Das könnte ggf. eine Heilungsmöglichkeit sein, so sie denn überhaupt nötig ist. Hier distanziere ich mich aber ausdrücklich von echtem Fachwissen.
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 15.10.2009 11:14
- Behörde:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Danke für deine Hinweise bzw. Meinung. Der LPA kann in Bayern eh allesAufsteiger85 hat geschrieben: ↑13.09.2023 15:44 Ich bin nicht ganz so fit im Landesrecht Bayern - dennoch behaupte ich, dass Nichtigkeit und Rücknahme in den §§ 11 und 12 BeamtStG abschließend geregelt sind.
Weiterhin steht in Art. 17 LlbG in Abs. 4:
"Der Landespersonalausschuss kann auf Antrag der obersten Dienstbehörde sonstige Ausnahmen von Abs. 1 Satz 1 und 3 zulassen." Das könnte ggf. eine Heilungsmöglichkeit sein, so sie denn überhaupt nötig ist. Hier distanziere ich mich aber ausdrücklich von echtem Fachwissen.
Aber in den §§ 11 und 12 BeamtStG geht es doch um Ernennung und nicht um Beförderungen
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 04.05.2023 19:25
- Behörde: BDBOS
- Geschlecht:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Eine Beförderung ist eine Ernennung.
Deine Amtsbezeichnung ändert sich, du bekommst eine neue Urkunde, genauso mitwirkungspflicht und im übrigen auch bedingungsfeindlich wie eine erstmalige Ernennung.
Deine Amtsbezeichnung ändert sich, du bekommst eine neue Urkunde, genauso mitwirkungspflicht und im übrigen auch bedingungsfeindlich wie eine erstmalige Ernennung.
-
- Beiträge: 410
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Die Ernennung ist m. E. nichtig.
Wegen der fehlenden vorherigen Zustimmung des LPA. Nachträglich wäre es eine Genehmigung und keine Zustimmung mehr.
Denn: siehe Art 14 Abs. 3 BayBG.:
Art. 14 BayBG – Nichtigkeit von Ernennungen (1)
(1) 1Eine Ernennung ist nichtig, wenn sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde. 2Die Ernennung ist als von Anfang an wirksam anzusehen, wenn sie von der sachlich zuständigen Behörde schriftlich, aber nicht in elektronischer Form bestätigt wird.
(2) Absatz 1 gilt auch, wenn die Ernennung von einer anderen als der nach Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung zuständigen Stelle einer Gemeinde, eines Gemeindeverbands oder einer sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ausgesprochen wurde.
(3) 1Soweit es bei einer Ernennung der durch Gesetz oder Laufbahnvorschriften bestimmten Mitwirkung einer Aufsichtsbehörde oder des Landespersonalausschusses bedarf, ist eine ohne diese Mitwirkung ausgesprochene Ernennung nichtig. 2Satz 1 gilt entsprechend für beamtenrechtliche Verwaltungsakte, die nicht der Form der Ernennung bedürfen. 3Der Mangel gilt als geheilt, wenn die Aufsichtsbehörde oder der Landespersonalausschuss nachträglich schriftlich, aber nicht in elektronischer Form zustimmt.
(4) Eine Ernennung ist ferner nichtig, wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung.
Wegen der fehlenden vorherigen Zustimmung des LPA. Nachträglich wäre es eine Genehmigung und keine Zustimmung mehr.
Denn: siehe Art 14 Abs. 3 BayBG.:
Art. 14 BayBG – Nichtigkeit von Ernennungen (1)
(1) 1Eine Ernennung ist nichtig, wenn sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde. 2Die Ernennung ist als von Anfang an wirksam anzusehen, wenn sie von der sachlich zuständigen Behörde schriftlich, aber nicht in elektronischer Form bestätigt wird.
(2) Absatz 1 gilt auch, wenn die Ernennung von einer anderen als der nach Gesetz, Rechtsverordnung oder Satzung zuständigen Stelle einer Gemeinde, eines Gemeindeverbands oder einer sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ausgesprochen wurde.
(3) 1Soweit es bei einer Ernennung der durch Gesetz oder Laufbahnvorschriften bestimmten Mitwirkung einer Aufsichtsbehörde oder des Landespersonalausschusses bedarf, ist eine ohne diese Mitwirkung ausgesprochene Ernennung nichtig. 2Satz 1 gilt entsprechend für beamtenrechtliche Verwaltungsakte, die nicht der Form der Ernennung bedürfen. 3Der Mangel gilt als geheilt, wenn die Aufsichtsbehörde oder der Landespersonalausschuss nachträglich schriftlich, aber nicht in elektronischer Form zustimmt.
(4) Eine Ernennung ist ferner nichtig, wenn der Ernannte im Zeitpunkt der Ernennung.
MS
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 04.05.2023 19:25
- Behörde: BDBOS
- Geschlecht:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Das leuchtet ein - du spielst auf Abs. 3 an? Dann wäre tatsächlich nur die nachträglich Heilung möglich.
-
- Beiträge: 58
- Registriert: 27.08.2023 09:32
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand!
Ich kenne einen Fall, da hat man aus einer angestellten Juristin eine Beamtin des gehobenen Dienstes gemacht und den LPA natürlich aussen vor gelassen. Diesen Fehler wollte man später korrigieren und schmiss die Juristin wieder raus - und es ging vor Gericht ... Und dem Gericht war das am Ende dann ziemlich egal, ob der LPA mitgewirkt hat oder nicht ... Von demher ist meine qualifizierte Antwort auf die Frage: Schau ma mal, dann seng ma scho ...
https://www.kurier.de/inhalt.das-verwal ... 4ad61.html
https://www.kurier.de/inhalt.nachdem-da ... 5664b.html
Andererseits ist das auch logisch. Was soll ich als Beamter machen, wenn mich die Behörde einfach so befördert? Dagegen klagen und die Nichtigkeit vor Gericht feststellen lassen? Oder ständig Angst davor haben, dass nach 10 Jahren irgendein Prüfer mir erklärt: "Ja, also die letzten 10 Jahre hatten Sie keine Berechtigung auf ihr Amt, weil damals die Beförderung nichtig war, weil ihr Dienstherr den LPA nicht gefragt hat. Sie haben leider Pech gehabt."
Ich kenne einen Fall, da hat man aus einer angestellten Juristin eine Beamtin des gehobenen Dienstes gemacht und den LPA natürlich aussen vor gelassen. Diesen Fehler wollte man später korrigieren und schmiss die Juristin wieder raus - und es ging vor Gericht ... Und dem Gericht war das am Ende dann ziemlich egal, ob der LPA mitgewirkt hat oder nicht ... Von demher ist meine qualifizierte Antwort auf die Frage: Schau ma mal, dann seng ma scho ...
https://www.kurier.de/inhalt.das-verwal ... 4ad61.html
https://www.kurier.de/inhalt.nachdem-da ... 5664b.html
Andererseits ist das auch logisch. Was soll ich als Beamter machen, wenn mich die Behörde einfach so befördert? Dagegen klagen und die Nichtigkeit vor Gericht feststellen lassen? Oder ständig Angst davor haben, dass nach 10 Jahren irgendein Prüfer mir erklärt: "Ja, also die letzten 10 Jahre hatten Sie keine Berechtigung auf ihr Amt, weil damals die Beförderung nichtig war, weil ihr Dienstherr den LPA nicht gefragt hat. Sie haben leider Pech gehabt."
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 15.10.2009 11:14
- Behörde:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Gerade den letzten Absatz sehe ich genau wie Du z.B.befördert dich die Behörde einen Monat zu früh in der Wartezeit und nach 15 Jahren fliegt dir dann alles um die Ohren. Beförderung/Ernennung ungültig -----> alle weiteren Beförderungen werden auch einkassiert (?) -------> Rückzahlung der anteiligen Besoldung usw.HagenKrause hat geschrieben: ↑13.09.2023 22:51 Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand!
Ich kenne einen Fall, da hat man aus einer angestellten Juristin eine Beamtin des gehobenen Dienstes gemacht und den LPA natürlich aussen vor gelassen. Diesen Fehler wollte man später korrigieren und schmiss die Juristin wieder raus - und es ging vor Gericht ... Und dem Gericht war das am Ende dann ziemlich egal, ob der LPA mitgewirkt hat oder nicht ... Von demher ist meine qualifizierte Antwort auf die Frage: Schau ma mal, dann seng ma scho ...
https://www.kurier.de/inhalt.das-verwal ... 4ad61.html
https://www.kurier.de/inhalt.nachdem-da ... 5664b.html
Andererseits ist das auch logisch. Was soll ich als Beamter machen, wenn mich die Behörde einfach so befördert? Dagegen klagen und die Nichtigkeit vor Gericht feststellen lassen? Oder ständig Angst davor haben, dass nach 10 Jahren irgendein Prüfer mir erklärt: "Ja, also die letzten 10 Jahre hatten Sie keine Berechtigung auf ihr Amt, weil damals die Beförderung nichtig war, weil ihr Dienstherr den LPA nicht gefragt hat. Sie haben leider Pech gehabt."
Kann oder sollte doch so nicht sein.........
-
- Beiträge: 410
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Daher sollte die nichtige Beförderung ganz einfach nach Ablauf der regulären Wartezeit nochmals - und damit rechtswirksam - erfolgen.
Ob dir die bisherige Besoldungsdifferenz dann belassen werden kann, steht auf einem anderen Blatt und wäre ggf. unter Berücksichtigung von Ermessenserwägungen zu entscheiden.
Ob dir die bisherige Besoldungsdifferenz dann belassen werden kann, steht auf einem anderen Blatt und wäre ggf. unter Berücksichtigung von Ermessenserwägungen zu entscheiden.
MS
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 15.10.2009 11:14
- Behörde:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Danke, gute Idee bzw. ein vernünftiger Vorschlag für beide SeitenMainstream1 hat geschrieben: ↑14.09.2023 14:16 Daher sollte die nichtige Beförderung ganz einfach nach Ablauf der regulären Wartezeit nochmals - und damit rechtswirksam - erfolgen.
Ob dir die bisherige Besoldungsdifferenz dann belassen werden kann, steht auf einem anderen Blatt und wäre ggf. unter Berücksichtigung von Ermessenserwägungen zu entscheiden.
-
- Beiträge: 12
- Registriert: 12.08.2023 14:26
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Eine Beförderung (Ernennung) ist ein begünstigender Verwaltungsakt (das dürfte bzw. kann selbst in Bayern nicht anders sein). Eine Rücknahme gg. das Einverständnis des Begünstigten ist danach nicht möglich. Alles monetäre wäre ggf. ein Fall der Amtshaftung für die an der Ernennung Mitwirkenden…
Ein legendärer Fall der fehlerhaften Ernennung war die Beförderung des Leiters der GSG 9 vom Polizeirat zum Polizeidirektor nach dem Einsatz in Mogadischu – „Upps, da ist uns ein Fehler unterlaufen - Schade, kann man jetzt aber auch nichts mehr machen…“
So kann man natürlich auch eine Sprungbeförderung durchführen
Ein legendärer Fall der fehlerhaften Ernennung war die Beförderung des Leiters der GSG 9 vom Polizeirat zum Polizeidirektor nach dem Einsatz in Mogadischu – „Upps, da ist uns ein Fehler unterlaufen - Schade, kann man jetzt aber auch nichts mehr machen…“
So kann man natürlich auch eine Sprungbeförderung durchführen
-
- Beiträge: 410
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Sorry wenn ein Verwaltungsakt nichtig ist, bedarf es keiner Rücknahme. Somit sind diese Regelung nicht anwendbar. Der VA ist ex tunc, also von Anfang an, unwirksam. Es gab den VA im Prinzip nicht!
MS
-
- Beiträge: 29
- Registriert: 23.08.2021 21:51
- Behörde: Kommunalverwaltung Bayern
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Es läuft ganz einfach. Diesen Fall gab es bereits bei meinem Dienstherrn.
Der erste, dem das auffällt, ist die Versorgungsverband, welcher die Pensionsleistungen in Zukunft leisten wird. Diese kennen sich im Beamtenrecht gut aus und sehen diese Dinge recht schnell.
Dann wird regelmäßig der LPA angefragt, der lehnt ab und schlägt vor, dass die verpasste Wartezeit bei der nächsten Beförderung drangehangen wird.
Die Bestimmungen der Nichtigkeit einer Ernennung sind abschließend im BeamtStG geregelt. Der oben zitierte Art. 14 BayBG existiert nicht.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-14
Da steht vieles drin, aber nichts zur Nichtigkeit.
Fazit: das ist ein Sturm im Wasserglas, da die wenigsten Dienstherren schnell befördern, die meisten die Beförderungsverbote kennen und die, die den Fehler machen, einen Vertrauensschutz gegenüber dem Beamten begründen werden, da es ein begünstigender Verwaltungsakt ist.
Schönen Abend!
Der erste, dem das auffällt, ist die Versorgungsverband, welcher die Pensionsleistungen in Zukunft leisten wird. Diese kennen sich im Beamtenrecht gut aus und sehen diese Dinge recht schnell.
Dann wird regelmäßig der LPA angefragt, der lehnt ab und schlägt vor, dass die verpasste Wartezeit bei der nächsten Beförderung drangehangen wird.
Die Bestimmungen der Nichtigkeit einer Ernennung sind abschließend im BeamtStG geregelt. Der oben zitierte Art. 14 BayBG existiert nicht.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-14
Da steht vieles drin, aber nichts zur Nichtigkeit.
Fazit: das ist ein Sturm im Wasserglas, da die wenigsten Dienstherren schnell befördern, die meisten die Beförderungsverbote kennen und die, die den Fehler machen, einen Vertrauensschutz gegenüber dem Beamten begründen werden, da es ein begünstigender Verwaltungsakt ist.
Schönen Abend!
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 15.10.2009 11:14
- Behörde:
Re: Folgen einer Beförderung ohne Wartezeit (Bayern)
Wollte mich nochmals für die vielen Antworten und Meinungen bedanken!!!!