Disziplinarverfahren bei Steuerhinterziehung
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Disziplinarverfahren bei Steuerhinterziehung
Hallo Zusammen,
ich komme heute mal mit einem komplexeren Thema.
Und zwar habe ich aus persönlichen Gründen seit 2011 keine Einkommenssteuererklärung abgegeben (Gesamtschaden etwa 20.000€) obwohl ich Einkünfte aus Vermietung habe.
Das Ganze belastet mich seither so, dass ich nun eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen werde um mein Gewissen zu bereinigen.
Ich bin zur Zeit Beamter beim BKA und wollte wissen, ob und welche Konsequenzen mich da erwarten können?
Ist eine Entlassung sehr wahrscheinlich?
Vielen Dank im Voraus!
ich komme heute mal mit einem komplexeren Thema.
Und zwar habe ich aus persönlichen Gründen seit 2011 keine Einkommenssteuererklärung abgegeben (Gesamtschaden etwa 20.000€) obwohl ich Einkünfte aus Vermietung habe.
Das Ganze belastet mich seither so, dass ich nun eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen werde um mein Gewissen zu bereinigen.
Ich bin zur Zeit Beamter beim BKA und wollte wissen, ob und welche Konsequenzen mich da erwarten können?
Ist eine Entlassung sehr wahrscheinlich?
Vielen Dank im Voraus!
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Re: Disziplinarverfahren bei Steuerhinterziehung
Geh zu deinem Sachbearbeiter im Finanzamt und erkläre, dass du erst jetzt erfahren hast, dass Mieteinnahmen versteuert werden müssen. Was passiert denn schon groß? Zinsen werden dir nachberechnet.
Klar werden jetzt hier einige sagen, so doof kann man gar nicht sein, das nicht zu wissen. Ich behaupte man kann....und du bist sicher nicht der Erste.
Eine Bekannte von mir, erfuhr erst zufällig im Gespräch mit mir, dass man Einkünfte aus einer private Dienstunfähigkeitsversicherung auch als Einkommen bei der Steuer angeben muss.
Sie hatte die Einkünfte aus Unwissenheit nie versteuert, so auf die Art, ich habe diese Versicherung privat bezahlt und gut ist es. Sie hatte die Beiträge auch nie abgesetzt - was sie theoretisch hätte machen können. Sie war fix und fertig - vor allem, weil zu dieser Zeit bereits im Gespräch war, dass ab dem Folgejahr die Versicherungen diese Auszahlungen an die Finanzämter melden würden.
Sie ging dann zum Finanzamt und erklärte die Sachlage. Letzten Endes wurden die Zahlungen ab 2004 zuzüglich Zinsen nachversteuert. Von einer Anzeige war nie die Sprache.
Aber zuwarten, bis irgendwann dir jemand auf die Schliche kommt, würde ich nicht riskieren. Wenn es von dir aus eine Selbstanzeige geschieht, sieht die Sachlage anders aus.
Grüße
Klar werden jetzt hier einige sagen, so doof kann man gar nicht sein, das nicht zu wissen. Ich behaupte man kann....und du bist sicher nicht der Erste.
Eine Bekannte von mir, erfuhr erst zufällig im Gespräch mit mir, dass man Einkünfte aus einer private Dienstunfähigkeitsversicherung auch als Einkommen bei der Steuer angeben muss.
Sie hatte die Einkünfte aus Unwissenheit nie versteuert, so auf die Art, ich habe diese Versicherung privat bezahlt und gut ist es. Sie hatte die Beiträge auch nie abgesetzt - was sie theoretisch hätte machen können. Sie war fix und fertig - vor allem, weil zu dieser Zeit bereits im Gespräch war, dass ab dem Folgejahr die Versicherungen diese Auszahlungen an die Finanzämter melden würden.
Sie ging dann zum Finanzamt und erklärte die Sachlage. Letzten Endes wurden die Zahlungen ab 2004 zuzüglich Zinsen nachversteuert. Von einer Anzeige war nie die Sprache.
Aber zuwarten, bis irgendwann dir jemand auf die Schliche kommt, würde ich nicht riskieren. Wenn es von dir aus eine Selbstanzeige geschieht, sieht die Sachlage anders aus.
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Re: Disziplinarverfahren bei Steuerhinterziehung
Grundsätzlich drohen bei bis zu 25.000 Euro regelmäßig Geldstrafen in Höhe von 120 - 220 Tagessätzen (also 1/30 deines aktuellen Monatseinkommens inkl. aller Einkünfte).
Dazu kommt der Steuerschaden, welcher nachgezahlt und zusätzlich mit 0,5% je Hinterziehungsmonat geahndet wird. Wer Zins und Zinseszins kann weiß, dass das nochmal ein erkleckliches Sümmchen ist.
Was da noch on top kommt hängt sehr von den Umständen ab: Hast Du gute Gründe, waren die Einkünfte im Vergleich nur ein geringer Teil deines monatlichen Einkommens, hast Dich dem Finanzamt offenbart und zahlst die säumigen Steuern ohne tamtam nach, kann es glimpflich ausgehen. Eine Garantie gibt es aber nicht, weil das Verfahren gemäß MiStra an Deine Dienststelle gemeldet wird und diese dann die Einleitung eines Disziplinarverfahrens prüfen wird.
Warst/bist Du im Bereich Geldwäsche beim BKA tätig wird die ggf. beantragte Disziplinarmaßnahme anders ausfallen als wenn Du im Ausland Polizeikräfte im Rahmen von NATO Missionen ausbildest.
Dazu kommt der Steuerschaden, welcher nachgezahlt und zusätzlich mit 0,5% je Hinterziehungsmonat geahndet wird. Wer Zins und Zinseszins kann weiß, dass das nochmal ein erkleckliches Sümmchen ist.
Was da noch on top kommt hängt sehr von den Umständen ab: Hast Du gute Gründe, waren die Einkünfte im Vergleich nur ein geringer Teil deines monatlichen Einkommens, hast Dich dem Finanzamt offenbart und zahlst die säumigen Steuern ohne tamtam nach, kann es glimpflich ausgehen. Eine Garantie gibt es aber nicht, weil das Verfahren gemäß MiStra an Deine Dienststelle gemeldet wird und diese dann die Einleitung eines Disziplinarverfahrens prüfen wird.
Warst/bist Du im Bereich Geldwäsche beim BKA tätig wird die ggf. beantragte Disziplinarmaßnahme anders ausfallen als wenn Du im Ausland Polizeikräfte im Rahmen von NATO Missionen ausbildest.
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Re: Disziplinarverfahren bei Steuerhinterziehung
Dummerweise schützt Unwissenheit im Allgemeinen nicht vor Strafe.
Im Falle einer Steuerhinterziehung kann man sich noch selbst anzeigen und geht dann straffrei aus...ist aber nicht der Regelfall bei Straftaten, die aus Unwissenheit heraus begangen werden.
Ich würde nicht davon ausgehen, dass es in diesem Fall zwingend so glimpflich abläuft wie bei deiner Freundin.
Um welche Summe ging es denn da?
Gruß
blink182
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Re: Disziplinarverfahren bei Steuerhinterziehung
@blink: jetzt musste ich meinen Beitrag nochmals ändern. Ich dachte erst du meintest, um welche Schadenssumme es sich bei der TE handelt.blink182 hat geschrieben: ↑09.09.2023 09:19Dummerweise schützt Unwissenheit im Allgemeinen nicht vor Strafe.
Im Falle einer Steuerhinterziehung kann man sich noch selbst anzeigen und geht dann straffrei aus...ist aber nicht der Regelfall bei Straftaten, die aus Unwissenheit heraus begangen werden.
Ich würde nicht davon ausgehen, dass es in diesem Fall zwingend so glimpflich abläuft wie bei deiner Freundin.
Um welche Summe ging es denn da?
Die genaue Schadenssumme bei meiner Bekannten kann ich dir gar nicht mehr sagen, da es schon doch schon länger her ist. Damals hatte ich ihr ausgerechnet, dass sie bis zu 80 000 € nachzahlen muss.(Strafe, Steuernachzahlung und Zins) Sie bezog ab circa 1985 die BUZ. Ich sagte ihr damals auch, dass sie diese versteuern müsste. Das glaubte sie mir aber nicht und fragte angeblich bei ihrer Sachbearbeiterin im Finanzamt nach. Dort bekam sie die Auskunft, eine private Rente müsste nicht versteuert werden. Total irrsnnig diese Aussage. Ich empfahl ihr damals, sich diese Aussage schriftlich bestätigen zu lassen - das tat sie als Hirngespinst meinerseits ab. Später war dann das Gejammer groß.
Warum sie die Steuer plus Zins letztendlich erst ab dem Jahr 2004 nachzahlen musste, verstand ich offen gesagt auch nicht. Sie kam richtig glimpflich davon und hatte letztenendes einen tollen Gewinn gemacht.
Ich hatte meine BUZ immer brav versteuert - von daher kam ich mir schon doof vor. Aber ich hätte mir in die Hosen gemacht, bei dem Gedanken, welche Folgen auf mich zukommen könnten.
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Re: Disziplinarverfahren bei Steuerhinterziehung
@balbund: es bringt doch nichts, wenn wir der TE Horrorszenarien hier aufmachen.
Wichtig für die TE ist, dass sie jetzt tätig wird und von sich aus reagiert. Kommt ihr das FA auf die Schliche, sieht es sicher weniger gut für sie aus. Nehmen wir mal an, ein Mieter setzt einen Raum der Wohnung als Arbeitszimmer ab und schon hat sie den Worst case.
Oder die Volkszählung, die erst war.
Ich wurde auserwählt und musste meine Eigentumswohnungen samt Mieternamen und Mieteinkünften logischerweise angeben. Meine 3 Mieter wurden dann zufällig auch auserwählt. Auch sie mussten die Miethöhe angeben. Wenn diese nicht identisch wären, wäre es doch wohl logisch, dass hier was faul ist. Ich persönlich glaube nicht daran, dass hier die Daten der Volkszählung nicht an andere Dienststellen weitergegeben werden. Aber, dass ist meine persönliche Meinung.
Zur eigentlichen Frage der TE: sie fragt ja welche Konsequenzen sie im Beruf hätte. Ich sage, gar keine. Sie macht eine Selbstanzeige, zahlt ihre Steuern nach plus Zins, eventuell noch eine Strafe und gut ist es. Die Tagessätze, selbst wenn es dazu kommen würde, wären meines Erachtens für Folgen im Dienst nicht relevant.
Unsere TE hat ja bereits für sich entschieden, dass sie eine Selbstanzeige macht.
Hier Infos von einer Rechtsanwaltsseite.https://rechtsanwaelte-gsp.de/2023/03/0 ... einnahmen/
Was kann man tun, um zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren?
Sollten Sie sich durch die Nichtangabe von Mieteinkünften möglicherweise der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, gibt es die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Dies ist im deutschen Strafrecht bei vollendeten Straftaten die Ausnahme. Bei der Steuerhinterziehung ist ein solche Selbstanzeige jedoch möglich – siehe dazu § 371 AO.
Dabei muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass alle steuererheblichen Tatsachen, also z.B. die Angabe der Mieteinkünfte usw., komplett und lückenlos dem Finanzamt gemeldet werden. Nur wenn korrekt und fehlerfrei über alle Tatsachen informiert wurde, kann man die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige auch tatsächlich nutzen.
Wichtig für die TE ist, dass sie jetzt tätig wird und von sich aus reagiert. Kommt ihr das FA auf die Schliche, sieht es sicher weniger gut für sie aus. Nehmen wir mal an, ein Mieter setzt einen Raum der Wohnung als Arbeitszimmer ab und schon hat sie den Worst case.
Oder die Volkszählung, die erst war.
Ich wurde auserwählt und musste meine Eigentumswohnungen samt Mieternamen und Mieteinkünften logischerweise angeben. Meine 3 Mieter wurden dann zufällig auch auserwählt. Auch sie mussten die Miethöhe angeben. Wenn diese nicht identisch wären, wäre es doch wohl logisch, dass hier was faul ist. Ich persönlich glaube nicht daran, dass hier die Daten der Volkszählung nicht an andere Dienststellen weitergegeben werden. Aber, dass ist meine persönliche Meinung.
Zur eigentlichen Frage der TE: sie fragt ja welche Konsequenzen sie im Beruf hätte. Ich sage, gar keine. Sie macht eine Selbstanzeige, zahlt ihre Steuern nach plus Zins, eventuell noch eine Strafe und gut ist es. Die Tagessätze, selbst wenn es dazu kommen würde, wären meines Erachtens für Folgen im Dienst nicht relevant.
Unsere TE hat ja bereits für sich entschieden, dass sie eine Selbstanzeige macht.
Hier Infos von einer Rechtsanwaltsseite.https://rechtsanwaelte-gsp.de/2023/03/0 ... einnahmen/
Was kann man tun, um zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren?
Sollten Sie sich durch die Nichtangabe von Mieteinkünften möglicherweise der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, gibt es die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Dies ist im deutschen Strafrecht bei vollendeten Straftaten die Ausnahme. Bei der Steuerhinterziehung ist ein solche Selbstanzeige jedoch möglich – siehe dazu § 371 AO.
Dabei muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass alle steuererheblichen Tatsachen, also z.B. die Angabe der Mieteinkünfte usw., komplett und lückenlos dem Finanzamt gemeldet werden. Nur wenn korrekt und fehlerfrei über alle Tatsachen informiert wurde, kann man die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige auch tatsächlich nutzen.
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Re: Disziplinarverfahren bei Steuerhinterziehung
Vermutlich war der Zeitraum davor bereits verjährt.
Gruß
blink182
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Re: Disziplinarverfahren bei Steuerhinterziehung
@connigra: Ich mache keine Horrorszenarien auf, sondern erläutere die Rechtslage wie erbeten.
Grundsätzlicher Ratschlag kann hier nur sein, einen spezialisierten Anwalt oder Steuerberater zu beauftragen und alle Karten auf den Tisch zu legen.
Was dann FA, STA und Dienstherr machen wird einfach sehr auf die Umstände ankommen, Erfahrungen aus 2004 sind nette Anekdoten, helfen hier aber wie so oft nicht weiter, weil sich die Gesetzgebung doch ein wenig geändert hat.
Grundsätzlicher Ratschlag kann hier nur sein, einen spezialisierten Anwalt oder Steuerberater zu beauftragen und alle Karten auf den Tisch zu legen.
Was dann FA, STA und Dienstherr machen wird einfach sehr auf die Umstände ankommen, Erfahrungen aus 2004 sind nette Anekdoten, helfen hier aber wie so oft nicht weiter, weil sich die Gesetzgebung doch ein wenig geändert hat.
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Re: Disziplinarverfahren bei Steuerhinterziehung
@balbund: ich wollte nicht Bezug auf den Fall meiner Bekannten von 2004 nehmen - vor allem, weil ich persönlich der Meinung bin, dass sie unverschämtes Glück mit ihrem FA hatte. Vor allem im Hinblick auf die lächerliche Nachforderung des FA.BalBund hat geschrieben: ↑11.09.2023 08:33 @connigra: Ich mache keine Horrorszenarien auf, sondern erläutere die Rechtslage wie erbeten.
Grundsätzlicher Ratschlag kann hier nur sein, einen spezialisierten Anwalt oder Steuerberater zu beauftragen und alle Karten auf den Tisch zu legen.
Was dann FA, STA und Dienstherr machen wird einfach sehr auf die Umstände ankommen, Erfahrungen aus 2004 sind nette Anekdoten, helfen hier aber wie so oft nicht weiter, weil sich die Gesetzgebung doch ein wenig geändert hat.
Nein, ich bezog mich auf die Gesetzeslage und den Link, den ich beifügte. So wie ich den Artikel interpretiere, gibt es bei nachträglicher Selbstanzeige im Fall von nichtgemeldeten Mieteinkünften Strafbefreiung. Laut Artikel ist diese strafbefreiende Wirkung ausschließlich bei nichtgemeldeten Mieteinkünften gültig. Oder habe ich den Artikel falsch interpretiert? Lies mal selbst und berichtige mich, falls ich daneben liege. 4 Augen sehen mehr als 2 und ich halte mich nicht für unfehlbar.
Mir persönlich wäre ein Anwalt bzw Steuerberater zu teuer. Ich würde die "Hosen" runterlassen und es selbst mit den Sachbearbeitern des FA klären. Oft ist es doch so, wie es in den Wald hineinhalt, so schallt es zurück. Wir sind alle nur Menschen und machen Fehler.
Grüße und eine sonnige Woche