Meinung zu den Beförderungswartezeiten in Bayern?

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stinker
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Meinung zu den Beförderungswartezeiten in Bayern?

Beitrag von stinker »

Hallo zusammen,

ich wollte hiermit einfach mal in die Runde fragen, was ihr im Allgemeinen so von den Beförderungs(mindest)wartezeiten und den sehr starren Besoldungskomponenten in Bayern haltet. Ich spreche hier insbesondere von der 3.QE, da ich der Meinung bin, die 4.QE startet bereits mit einem sehr attraktiven Gehalt. Der Unterschied zur Q3 liegt ja durchaus bei über 1.800 brutto, während der Unterschied Q2/Q3 mit rund 400 Euro eher marginal ausfällt.

Daher ist es gerade in der Q3 wichtig, zeitnah zumindest nach A11/12 zu kommen, was ja bei Bundesbehörden auch durchaus in wenigen Jahren möglich ist. Ich spreche hier als Finanzbeamter und damit aus der Perspektive eines Jobs, der neben der freien Wirtschaft auch in anderen Behörden (BZSt, Bayr. Ministerien, selbst Bundeswehr etc.) durchaus gefragt ist.

Nun muss ich in Bayern aber zunächst zwei Jahre Probezeit abwarten. Gut, geschenkt. Dann kommen in der Finanzverwaltung 2 Jahre Mindestwartezeit für A10, die man eigentlich auch bekommt - in Summe also vier Jahre nach Abschluss Diplom-Finanzwirt bis zur ersten Beförderung. Und ab dann Mindestwartezeit immer drei Jahre, wobei alles ab A12 auch wieder erst geht, wenn zusätzlich "Rotationspunkte" gesammelt wurden. Die bekommt man durch den Wechsel der Abteilung, Dienststelle etc. Dauert oft viele Jahre und kann gerade mit Familie auf dem Land schwer werden.

Viele Kollegen verlassen daher die FinVerw (oder steigen gar nicht erst ein). Das zeigen auch die LPA-Anmeldezahlen für dieses Jahr. Und auch ich arbeite Teilzeit, um nebenbei Fachbeiträge im Steuerrecht zu schreiben - einfach deshalb, weil es locker das doppelte bis dreifache der Besoldung einbringt.

Wie seht ihr das? Findet ihr, das bayerische Beamtenrecht braucht hier eine Reform, zumindest mehr Leistungskomponenten oder Prämien (analog etwa zu § 43 BBesG)?
Was haltet ihr von den im Bundesvergleich langen Wartezeiten?
Gibt es (ggf. auch aus "externer" Sicht) Aspekte, die Bayerns Besoldung besonders attraktiv machen? M.E. könnte das Weihnachtsgeld so ein Argument sein.

Beste Grüße aus dem schönen München :)
Mainstream1
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Re: Meinung zu den Beförderungswartezeiten in Bayern?

Beitrag von Mainstream1 »

Beim Bund würde das Weihnachtsgeld in die Tabelle integriert und ist daher in der mtl. Besoldung schon eingerechnet. Nur mal als Hinweis beim Vergleich Birnen und Äpfel.
Bei den Leistungsprämien (da wurde, um den Betrag zu erwirtschaften, mal eine Besoldungsanpassung gekappt) geht es auch sehr nach Nasen Faktor und nicht unbedingt um Leistung. Auch bekommen mittlerweile auch Tarifbeschäftigte aus diesem "Topf" Prämien, obwohl da bei der Tariferhöhung nie etwas einbehalten wurde. Das nur mal am Rande....
A12 beim Bund muss man sich hart erarbeiten, die Höchstnoten bei der Beurteilung sind quotiert und muss mann nicht nur einmal erreicht haben. Dann muss auch die Stelle passen und wechseln muss man da auch vorher mal....
MS
AlterPinguin
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Re: Meinung zu den Beförderungswartezeiten in Bayern?

Beitrag von AlterPinguin »

Mainstream1 hat geschrieben: 21.06.2023 08:04 A12 beim Bund muss man sich hart erarbeiten, die Höchstnoten bei der Beurteilung sind quotiert und muss mann nicht nur einmal erreicht haben. Dann muss auch die Stelle passen und wechseln muss man da auch vorher mal....
Das hängt starkt von der Dienststelle ab. Das mag bei dir so sein, in anderen Dienststellen bekommt man die A12 fast hinterher geworfen.
Jupiter
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Re: Meinung zu den Beförderungswartezeiten in Bayern?

Beitrag von Jupiter »

Zum Unterschied bei der Eingangsbesoldung in A5, A9 und A13: Ich denke man darf nicht übersehen, dass wegen des i.d.R. deutlich späteren Lebensalters bei Eintritt in QE4 sich das Verdienst über die gesamte Dienstzeit hinweg relativiert. In QE 2 und oft auch in QE 3 kann man schon 45 Dienstjahre erreichen. Bei QE 4 mit Masterstudium und evtl. Referendariat sind es selten mehr als 35 Jahre.
Und noch was: Dass Du mit Nebentätigkeiten so gut dazu verdienst, das solltest Du besser für Dich behalten oder (falls nicht geschehen) umgehend anzeigen, Stichwort "Ablieferungspflicht".
stinker
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Re: Meinung zu den Beförderungswartezeiten in Bayern?

Beitrag von stinker »

Hallo Mainstream 1, danke für deinen Beitrag. Ich kann das mangels eigener Erfahrung immer nur durch den Vergleich der Beamtengesetze beurteilen. In Bayern ist es durch die einzelnen Vorgaben eben oft gar nicht möglich, halbwegs zügig nach A 12 zu kommen, selbst wenn Planstellenlage und Vorgesetzter das hergeben/befürworten. Hier im Forum sind die Berichte, nach denen bei Bundesbehörden schneller befördert wird, aber durchaus vorhanden. Mir hat man das in einem Telefonat mit dem BVA (dort wollte ich mich mal bewerben) auch so bestätigt, dass A 11 in der Regel nach 3 Jahren zu erreichen ist. Selbiges beim DPMA in München, dort waren es sogar nur 2 Jahre. Danach wird es mitunter schwerer, aber selbst A 11 dauert in Bayern - gerechnet ab Lebenszeitverbeamtung - ja mindestens 5, praktisch aber eher 7-8 Jahre. Zudem hätte das BVA eine Personalgewinnungsprämie nach § 43 BBesG gezahlt, das kommt ja noch obendrauf.

Hallo Jupiter, danke auch für deinen Beitrag. Meine Nebentätigkeit kann ich offen kommunizieren, da es eine schriftstellerische (Art. 82 BayBG) ist und ich sie natürlich angezeigt habe. Es gibt in Bayern keine Zweitberufsklausel. Zeit- und Verdienstgrenzen gelten nur für genehmigungspflichtige Nebenjobs.

Dein Einwand mit dem höheren Einstiegsalter ist definitiv berechtigt. Ich bin beispielsweise mit 21 auf Probe verbeamtet worden, ein Bekannter von mir (Lehrer) erst mit 28 (nach 2 Jahren Ref).
Allerdings hätte ich unmittelbar einen Master beginnen und mit 23 abschließen können. Dann zwei Jahre Berufserfahrung, ggf. in E13, und die Voraussetzung für A13 liegt schon vor (Stelle vorausgesetzt). In dieser Konstellation, die es ja durchaus gibt, steht das wesentlich höhere Gehalt dann nicht mehr wirklich im Verhältnis zur längeren Ausbildungsdauer.

Es ist klar, dass die Führungsebene gut bezahlt werden muss, und ich denke, grade gute Juristen finden sich auch nur mit entsprechender Besoldung. Zweite und dritte QE sollten aber definitiv besser bezahlt werden. Die v.a. im FA riesige Personalnot spricht da Bände, in München haut jeder zweite zum Steuerberater ab. Da kann man dann natürlich diskutieren, ob der jetzt seinen Dienstherrn verraten hat oder - das würden die Kollegen sagen - sich einfach für den angemessen(er) bezahlten Job entscheidet.
Jupiter
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Re: Meinung zu den Beförderungswartezeiten in Bayern?

Beitrag von Jupiter »

Von mir abschließend noch die Bemerkung, dass die Wartezeiten eben höchst unterschiedlich sind. Ich habe mit 19 Jahren Abitur gemacht, dann Wehrdienst, dann Studium an der Hochschule für den öD in Bayern. Anschließend zwei Jahre Kommune, Wechsel zu Oberster Dienstbehörde und war mit 36 Jahren A13. Da geht´s bei vielen langsamer und ich beschwere mich wirklich nicht.