Hallo,
zum Thema amtsärztliche Untersuchung bei längerer Krankheit eine Frage:
Darf der Amtsarzt im Rahmen des amtsärztlichen Gutachtens zur Dienstfähigkeit dem Dienstherrn / Personalstelle Diagnosen und Krankheitsverläufe
(welche den vorliegenden Berichten entnommen wurden) mitteilen oder unterliegt dies der ärztlichen Schweigepflicht?
Konkrete Frage im Untersuchungsauftrag war: Wie stellt sich die gesundheitliche Situation des Verwaltungsbeamten dar?
Im Gutachten wurden dann Diagnosen (ohne Diagnoseschlüssel, nur die Bezeichnung) aufgeführt sowie der Krankheitsverlauf
welcher den von mir dem Amtsarzt vorgelegten Berichten entnommen wurde.
Die Untersuchung wurde durchgeführt von einem Amtsarzt des städtischen Gesundheitsamtes. Eine Entbindung von der Schweigepflicht (weder gegenüber den behandelnden Ärzten noch dem Dienstherrn) wurde nicht unterschrieben.
Liegt hier eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht vor??
Vorab schon mal vielen Dank für Rückmeldungen.
Potila
amtsärztliche Untersuchung - ärztliche Schweigepflicht
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Re: amtsärztliche Untersuchung - ärztliche Schweigepflicht
Hallo Du findest hier https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... F-A006.htm die Verwaltungsvorschriften zu deiner Frage. Dort unter 15.:
Gib mal in die Suche „Schweigepflicht“ ein, vielleicht findest du Diskussionsergebnisse, die dir helfen.
Wieweit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wurde, lässt sich anhand deiner Informationen nicht sicher sagen.Eine Ausnahme von der Schweigepflicht besteht allerdings im Rahmen des § 48 Absatz 2 BBG. Danach ist mit der Erteilung des Begutachtungsauftrages die Ärztin oder der Arzt aufgefordert, der Behörde ein Ergebnis der Begutachtung und im Einzelfall die tragenden Gründe des Gutachtens mitzuteilen, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die von ihr zu treffende Entscheidung erforderlich ist2. Hierfür bedarf es keiner Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch Sie, da Ihre Dienststelle auf die Kenntnis von medizinischen Einzelheiten für die Entscheidungsfindung angewiesen ist.
Gib mal in die Suche „Schweigepflicht“ ein, vielleicht findest du Diskussionsergebnisse, die dir helfen.
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Re: amtsärztliche Untersuchung - ärztliche Schweigepflicht
Hallo Potila,
deinen aussagen zufolge
"dem Dienstherrn / Personalstelle Diagnosen und Krankheitsverläufe
(welche den vorliegenden Berichten entnommen wurden) mitteilen"
wäre sicher nicht korrekt. wie in dem von @Dienstunfall zitierten passus schon zu lesen ist, beschränkt sich die mitteilung auf
"im Einzelfall die tragenden Gründe des Gutachtens mitzuteilen, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die von ihr zu treffende Entscheidung erforderlich ist"
stichworte sind "Einzelfall", "tragende Gründe", "Kenntnis ... erforderlich ist". eine vorstellung dafür, dass die erwähnten inhalte dem entsprechen habe ich nicht und dürften kaum bestehen und eher die grosse ausnahme sein.
Schönen Gruß
Frank Reich
deinen aussagen zufolge
"dem Dienstherrn / Personalstelle Diagnosen und Krankheitsverläufe
(welche den vorliegenden Berichten entnommen wurden) mitteilen"
wäre sicher nicht korrekt. wie in dem von @Dienstunfall zitierten passus schon zu lesen ist, beschränkt sich die mitteilung auf
"im Einzelfall die tragenden Gründe des Gutachtens mitzuteilen, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die von ihr zu treffende Entscheidung erforderlich ist"
stichworte sind "Einzelfall", "tragende Gründe", "Kenntnis ... erforderlich ist". eine vorstellung dafür, dass die erwähnten inhalte dem entsprechen habe ich nicht und dürften kaum bestehen und eher die grosse ausnahme sein.
Schönen Gruß
Frank Reich
es grüsst Frank Reich
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Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
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Re: amtsärztliche Untersuchung - ärztliche Schweigepflicht
das wird in aller regel in ordnung sein soweit es nicht ueber das erforderliche mass hinausgeht.