Amtsarzt und Fraktur

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Terees
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Amtsarzt und Fraktur

Beitrag von Terees »

Hallo erstmal!

Ich habe in ein paar Tagen die Ärztliche Untersuchung für die Einstellung beim Zoll. Nun habe ich schreckliche Angst, dass es nichts wird wegen einer Verletzung, die ich vor 2 Jahren hatte.

Zu der Verletzung. Ich habe mir vor zwei Jahren die Wirbelsäule gebrochen. Klingt schlimmer als es am Ende aber war. Nach 4 Tagen war ich bereits ohne Operation wieder aus dem Krankenhaus und konnte auch die ganze Zeit selber laufen. Schmerzen waren auch nach einer Woche weg und Physio habe ich auch regelmäßig besucht. Nach 2-3 Monaten war das ganze bereits auch super verheilt. MRT Ergebnisse 6 Monate nach der Verletzung haben es ebenfalls gezeigt. Ich spiele auch in meiner Freizeit schon lange wieder Fußball und nehme am Alltag teil als wäre nie was gewesen. Schwere Dinge zu tragen machen mir auch keine Probleme.

Nun zum Thema Untersuchung. Muss ich mir sorgen machen, dass ich aufgrund dieser Verletzung abgelehnt werde vom Arzt obwohl es behandelt wurde und ich Absolut keine Beschwerden habe seit dem? Bin körperlich nicht die breiteste Person aber relativ sportlich und bin auch sehr aktiv.
sulzfluh
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Re: Amtsarzt und Fraktur

Beitrag von sulzfluh »

Guten Morgen,
mach dir keine Sorgen, siehe nachvollgenden Text:

"Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Maßstab der Gesundheitsprognose"

Mit Urteilen vom 25.07.2013, Az. 2 C 12.11 und 2 C 18.12, hat das BVerwG seine langjährige Rechtsprechung zu dem geltenden Beurteilungsmaßstab im Hinblick auf die Gesundheitsprognose bei Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit geändert.

Während es bisher gängige Rechtsprechung war, dass für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers die Prognose maßgeblich war, dass eine vorzeitige dauerhafte Dienstunfähigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist bzw. aufgrund einer Erkrankung mit häufigeren und/oder langwierigen Erkrankungszeiten gerechnet werden muss, welche mit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit vergleichbar sind, gilt nun ein milderer Prognosemaßstab. Nunmehr gilt ein Beamtenbewerber, dessen Leistungsfähigkeit gegenwärtig nicht eingeschränkt ist, nur dann als gesundheitlich nicht geeignet, wenn die vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist. Den beiden Urteilen ist zu entnehmen, dass dieses auch für Bewerber gilt, welche einer Risikogruppe angehören oder an einer chronischen Erkrankung leiden.

Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit kann somit nur noch abgelehnt werden, wenn eine mehr als 50%ige Wahrscheinlichkeit für eine vorzeitige dauerhafte Dienstunfähigkeit spricht.

Gutes Gelingen...
Terees
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Re: Amtsarzt und Fraktur

Beitrag von Terees »

Vielen dank für die schnelle Antwort! Das beruhigt mich auf jeden Fall.
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