Beihilfe im Ausland

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Stormbringer
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Beihilfe im Ausland

Beitrag von Stormbringer »

Hallo zusammen, lebe in Thailand wegen kleiner Pension DU. Meine Frage ich habe in Thailand eine Versicherungspolice abgeschlossen die alle Behandlungen bis zu 130000 Euro im Jahr abdeckt. Das heißt wenn die 130000 in Jahr überschritten sind ist ende. Soweit so gut das heißt volle Kostenübernahme. Bin ich dann eigentlich noch berechtigt Beihilfe einzureichen ?
Weiß das jemand oder kann man das irgendwo nachlesen habe jetzt 4 Tage Recherchiert und nichts gefunden. Danke vorab für infos, meine Beihilfestelle braucht im Moment für eine Anfrage 2-4 Monate ohne Kommentar. Da man hier immer gute Infos bekommt frage ich in die Runde nochmals dk.


LG Stormbringer
stuntmanmike
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Re: Beihilfe im Ausland

Beitrag von stuntmanmike »

mich würde interessieren wieso du nochmal eine extra kv dort abgeschlossen hast? ich nehme an du hast beihilfe und pkv? ich war auch mal drueben und lag 3 tage in bkk im hospital. die kosten musste ich vorstrecken weil ich ja die kosten erst ueber die rechnung geletend machen kann. da habe ich mich gefragt wie das dann waere wenn ich mal eine dringende op im ausland brauche. ich kann ja keine x tausend euro vorstrecken

du meinst beihilfe für den die 130k übersteigenden betrag? ich stelle mir die frage ob du nicht sogar ab dem ersten euro eine erstattung beantragen kannst. du bist ja in dem sinne auch doppelt versichert. ist wahrscheinlich ausgeschlossen aber ich würde einfach im zweifelsfall bei der beihilfe nachfragen und mir eine rechtsgrundlage nennen lassen
Stormbringer
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Re: Beihilfe im Ausland

Beitrag von Stormbringer »

Ich lebe seit einem Jahr in Thailand und war vorher bei der Hanse Merkur Auslandversichert, bei der thailändischen Krankenversicherung ist das so, man schliesst eine Police ab man kann für eine Millionen Bath 3 und 5 abschliessen also für 10000,50000,130000, der Beitrag für die Police ist umgerechnet 140 Euro, bei einer Krankheit werden die Kosten an die Versicherung überstellt und die überweisen sofort oder machen sofort eine Kostenzusage.Bei der Police kreuzt man an was man Krankenversichert sein will danach richtet sich der Beitrag, manche Sachen muss man selbst bezahlen sonst würde der Beitrag den Rahmen sprengen.Auf jedenfalls Rechnet das Krankenhaus mit der Versicherung ab, und ich bekomme noch eine Rechnung was das gekostet hat. Soviel ich weiß muss ich 30% durch eine Krankenversicherung abdecken ich hab halt diese Police. Wenn ich 100% gezahlt bekomme denke ich ist das meine Sache und die der Versicherung denke ich, kann auch falsch liegen. Wo ich im Dienst war habe ich eine freiwillige Krvs gehabt bei der AOK die haben alles bezahlt und ich konnte über die Beitragssätze noch Mals Beihilfe machen, hätte das ja auch nicht gehen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
stuntmanmike
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Re: Beihilfe im Ausland

Beitrag von stuntmanmike »

sawasdee kab,

ok verstehe jetzt nur nicht wieso du nochmal eine thailaendische kv gemacht hast wenn du ja bei der beihilfe bist und einer pkv?? oder bist du das nicht mehr?

ja die thailaendische kv gibt eine kostenzusage ab und damit hat sich das. das macht meine private deutsch kv nicht weil das "pay and claim" ist also erst bei vorlage der rechnung erstattet wird. beihilfe ja genau so. wenn man in deutschland im kkh ist dann laeuft das auch alles ohne vorkasse bei groesseren betraegen nur im ausland wie das da laeuft da will ich gar nicht dran denken, wenn mir da mal was groesseres passiert :D
Stormbringer
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Re: Beihilfe im Ausland

Beitrag von Stormbringer »

Bei der Hanse Merkur bin ich nicht mehr die haben mich stark geärgert. MTL Thailife habe ich einen Gesundheitscheck gemacht war alles OK Bearbeitung bis man Mitglied wird dauert eben ein wenig auch ok. Aber im Beihilferecht was ich heute hoch und runter gelesen habe steht explizit nicht wie das gehandhabt wird wenn der Anbieter der Police (eine richtige Krankenversicherung ist das in meinen Augen nicht) vollumfänglich zahlt, normalerweise muss ich nur den teil Abdecken durch eine Versicherung die die Beihilfe nicht abdeckt30% in manchen Fällen 50%, wenn meine Versicherung alles abdeckt sollte das der Beihilfe eigentlich egal sein weil ich a mehr Zahle und b die Beihilfe bekommt von mir die Rechnungen vom Krankenhaus weil ich das mit der Versicherung und dem Krankenhaus klar mache. hat eigentlich die Beihilfe in dieser Sache nichts zu melden. Weil das 2 paar getrennte Schuhe sind wie man bei uns in Hessen sagt, gibt dazu nirgends Lesestoff wo man sich schlauer machen kann und wenn man ne Mail an die Beihilfe schickt kriegt man 2-3 Monate später Post. Trotz allen viel spaß noch hier hatte gehofft noch paar infos von anderen zu bekommen aber kann man nichts machen
trulla
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Re: Beihilfe im Ausland

Beitrag von trulla »

Normalerweise ist es so, dass du nachweisen musst, welcher Anteil von anderer Stelle erstattet wird und dann von der Beihilfe einen Teil erstattet bekommst. Diese Police aus Thailand kenn ich nicht, aber bei normaler Auslandskrankenversicherung oder freiwillige GKV im Inland läuft es so. Da muss man Rechnung vorlegen, Erstattungsbeleg der Versicherung und das bei der Beihilfe einreichen (Rechnungen müssen übersetzt) sein. Man bekommt nie mehr als 100 Prozent erstattet, man darf also nicht die gleiche Rechnung zu 100 % bei mehreren Kostenträgern einreichen, es gibt Höchstgrenzen etc. Ob es einen Unterschied macht, ob der Wohnsitz im Ausland liegt, weiß ich nicht.
cgrzenk
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Re: Beihilfe im Ausland

Beitrag von cgrzenk »

Zuerst reichst du die Rechnung bei deiner KV ein. Die Erstattungssumme wird der Beihilfe mitgeteilt und auf den Rest kriegst du deine 70%. So wirds bei mir seit 11 Jahren gehandhabt.
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