Nettopension errechnen

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Robsco
Beiträge: 3
Registriert: 5. Feb 2021, 17:09
Behörde: Deutsche Bahn

Nettopension errechnen

Beitrag von Robsco »

Hallo,
ich möchte zum 01.11.2022 in Pension gehen, ich habe mir eine Versorgungsauskunft vom BEV zusenden lassen,
in der die Bruttopension angegeben ist,es konnte mir dort aber keiner sagen wie die Nettopension aussehen wird,
KVB wird ja vom Netto abgezogen, das sind ca. 200,-€, aber welcher Prozentsatz wird vom Brutto abgezogen damit ich auf ein Netto komme.?
Pipapo
Beiträge: 724
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von Pipapo »

Google mal nach Steuerrechner.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von zeerookah »

http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=lohnsteuerrechnerjava
Der Rechner ist sehr genau
Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 510
Registriert: 18. Mai 2013, 12:21
Behörde: BEV

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von Hauseltr »

Mal als Anhaltspunkt:

Grundgehalt 3216,46
Familienzuschlag 153,88
Überleitungsbetrag 68,55
ruhegehaltsfähige Dienstbezüge 3438,89
Paragraf 5,1 BeamtVG (-) 0,9901 3404,84

Ruhegehaltssatz (%) 71,75 2442,90
anzurechnende Renten xxx
Ruhensbetrag Paragraf 55 -366,11
Abzug Paragraf 50f BeamtVG -31,67

Dann noch KVB und PV

Besoldungstufe A 7

Auszahlung ca. 1700,00 €
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von Torquemada »

Hauseltr hat geschrieben: 3. Mai 2022, 18:06
Ruhensbetrag Paragraf 55 -366,11
????
Gerti
Beiträge: 29
Registriert: 2. Dez 2012, 04:23
Behörde:

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von Gerti »

Hallo Hausltr ,

Ruhensbetrag 366, 11€ , § 55 meint das eine deutsche Renterversicherung zahlung an dich, die
von deiner Pension abgezogen wird ?

LG
Gerti
Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 510
Registriert: 18. Mai 2013, 12:21
Behörde: BEV

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von Hauseltr »

So isses! :D
Norbi
Beiträge: 39
Registriert: 4. Feb 2019, 12:20
Behörde:
Geschlecht:

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von Norbi »

War zwar nur als Anhaltspunkt gedacht aber wir wissen ja nicht, ob der Ruhensbetrag gm. § 55 auf den Fragesteller/die Fragestellerin zur Anwendung gebracht wird. Also sähe die Nettopension doch besser aus, wenn man die 366 Euro dazu zählt (2066 Euro). Dann geht als größerer Betrag KVB ab, ca. 200 Euro, dann wäre Netto 1866 Euro. Das sieht immer noch besser aus wie 1700 Euro minus KVB = 1500 Euro. Wenn man da alleinstehend ist und zur Miete wohnt kann das sogar bedeuten, sich im Ruhestand nach günstigerem Wohnraum umzusehen. Und das gerade zur heutigen Zeit.
Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 510
Registriert: 18. Mai 2013, 12:21
Behörde: BEV

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von Hauseltr »

Der Ruhensbetrag ist die Rente.

Ich habe das nur so abgeschrieben, wie es in der Bezügemittleilung steht.

Die Abzüge der KVB und der PV sind in den ca. 1700,00 € bereits enthalten.

Dazu kommt noch die Rentenzahlung seperat.
Norbi
Beiträge: 39
Registriert: 4. Feb 2019, 12:20
Behörde:
Geschlecht:

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von Norbi »

Hauseltr hat geschrieben: 10. Sep 2022, 10:42 Der Ruhensbetrag ist die Rente.

Ich habe das nur so abgeschrieben, wie es in der Bezügemittleilung steht.

Die Abzüge der KVB und der PV sind in den ca. 1700,00 € bereits enthalten.

Dazu kommt noch die Rentenzahlung seperat.
Gut. Der Ruhensbetrag ist Rente. Kann aber nur zutreffen, wenn man nicht immer Beamter war, sondern in die Rentenkasse einbezahlt hat. Das weiß ich auch, dass Pension plus Rente nicht das Ruhegeld in Höhe von 71,75 % des letzten Beamtengehalts überschreiten darf. Das, was die DRV an Rente ausbezahlt, behält das BEV ein. So war das auch in den 80er Jahren bei meinem Vater. Der war seit Mitte der 50er als Arbeiter bei der Post, dann wurde er in den einfachen Beamtendienst übernommen (allerdings verblieb er bei der Postbetriebskrankenkasse und musste nicht zur Postbeamtenkrankenkasse, war also gesetzlich versichert). Bevor er Beamter wurde war er sozial- und rentenversicherungspflichtig. Als er mit 64 1987 in den Ruhestand ging, wurde ihm das Ruhegehalt um den Betrag gekürzt, den die DRV als Rente gezahlt hat, denn sonst hätte er mehr bekommen als die damaligen 75 %. Als ich bei der Bahn anfing, galt noch, dass man mit 35 Dienstjahren in den Ruhestand konnte, egal welches Lebensalter, mit 75 % vom letzten Gehalt. Deswegen gingen damals etliche mit 55 - 58 Lebensjahren in den Ruhestand, also deutlich unter 60. Da gab es sogar viele, die hatten da schon 40 Dienstjahre und waren immer noch unter 60 als sie daheim blieben. Das geht heute nur noch mit großem Abschlag, wenn überhaupt. Da ich in Pi mal Daumen auch in 3 1/2 Jahren den "Riemen runter machen" möchte - da werden ich über 64 sein, müsste ich eigentlich auch mal die Pension ausrechnen lassen. Möchte sehen ob dies klappt auf Grund von meiner Schwerbehinderung ABSCHLAGSFREI zu Hause zu bleiben. Auf alle Fälle werden ich nicht bis 66 1/2 Jahren machen, die ich auf Grund meines Jahrgangs machen müsste.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von zeerookah »

Geh einfach Pi mal Daumen von Netto 500€ weniger im Monat aus wenn du deine 71,75% voll hast...
(wenn du noch für geschiedene Exfrauen was abgezogen bekommst wird es natürlich weniger für dich)
Entweder ist dein Dach übern Kopf bezahlt oder du hast noch einen größeren Notgroschen liegen, sonst könnte es auf Dauer eng werden.
Norbi
Beiträge: 39
Registriert: 4. Feb 2019, 12:20
Behörde:
Geschlecht:

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von Norbi »

zeerookah hat geschrieben: 11. Sep 2022, 09:51 Geh einfach Pi mal Daumen von Netto 500€ weniger im Monat aus wenn du deine 71,75% voll hast...
(wenn du noch für geschiedene Exfrauen was abgezogen bekommst wird es natürlich weniger für dich)
Entweder ist dein Dach übern Kopf bezahlt oder du hast noch einen größeren Notgroschen liegen, sonst könnte es auf Dauer eng werden.
Ich bin Mieter. Das eigene Dach habe ich verpasst. War aber bisher nicht unglücklich damit. Kenne mittlerweile viele mit eigenem Dach, die schon länger am Jammern sind. Mit 500 weniger rechne ich schon. Exfrauen habe ich nicht, jedenfalls keine, mit denen ich verheiratet gewesen wäre und Kinder hätte. Meine Ehefrau ist mittlerweile auch Pensionärin. Die war beim Land Baden-Württemberg. Naja, gemessen an einen Sozialversicherungspflichtigen in ähnlicher Position soll ja die Beamtenpension üppiger sein als die Rente. Jedenfalls bekommt man das ja immer vorgehalten. Momentan scheinen ja unsere Oberen am Ruder eher noch die Altersarmut oder die Armut überhaupt mehr zu fördern denn zu beseitigen. Irgendwann muss man eben mal gehen, ob's reicht oder auch wenn es halt nicht reicht. Zumindest soll man schauen, dass nix mehr bei Banken offen ist.
Hemmschuh
Beiträge: 52
Registriert: 25. Jun 2015, 21:42
Behörde:

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von Hemmschuh »

Für mich waren die Beiträge hier sehr Interessant.

Ich gehe derzeit einer Nebentätigkeit nach. Anders geht es nicht mehr.

Als Pensionär kann man auf jeden Fall diesem 450 Euro-Job nachgehen?

Ich bin geschieden. Meine Exfrau bekommt 600 von mir und ich 300 von ihr.
Das Geld von der Exfrau (gesetzliche Rentenkasse) gibt es aber erst mit dem regulären Rentenalter?

Danke.
Benutzeravatar
zeerookah
Beiträge: 650
Registriert: 9. Jul 2015, 00:09
Behörde: Ruheständler & Privatier

Re: Nettopension errechnen

Beitrag von zeerookah »

Hemmschuh hat geschrieben: 23. Nov 2022, 11:13 Das Geld von der Exfrau (gesetzliche Rentenkasse) gibt es aber erst mit dem regulären Rentenalter?
Ja
Antworten