Pension und Rentenspruch

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

Moderator: Moderatoren

BiggisStro
Beiträge: 34
Registriert: 29. Sep 2022, 10:56
Behörde: Deutsche Telekom AG
Geschlecht:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von BiggisStro »

blink182 hat geschrieben: 13. Nov 2022, 07:57
Pipapo hat geschrieben: 12. Nov 2022, 11:09 Ich zitiere mich mal selber aus einem anderen Thread der TE:
Pipapo hat geschrieben: 4. Okt 2022, 19:11 BiggisStro, was willst du eigentlich. Egal was jemand schreibt, du antwortest es sei falsch. Warum fragst du hier überhaupt, wenn du meinst alles besser zu wissen.
Der Frage schließe ich mich an...was für ein unterirdisches Benehmen. :shock:

@BiggiStro,

sollte es dir noch nicht aufgefallen sein, das hier ist ein Diskussionsforum - keine Rechtsberatungsstelle. Verbindliche Rechtsauskünfte bekommst du gegen Bezahlung beim Anwalt deines Vertrauens.
So einen Schwachsinn habe ich selten gehört. Das sind keine Rechtsauskünfte, das sind einfach Antworten auf Fragen bezüglich Pensionen und Rentenansprüche bei DDU und Erwerbsminderung.
Aber mal wieder typisch, wenn andere hier mal den "Finger in die Wunde" legen, kommt auf einmal der Hinweis, dass man ja nur seine (falsche) Meinung abgibt und weiter Auskünfte bei einem Rechtsanwalt einzuholen sind.

Meine Meinung ist, dass wenn man keine Ahnung von Themen hat, sollte man hier nicht so viel Falsches schreiben.
Wenn ich noch nicht einmal weiß, dass man als Beamter bei Voraussetzung der rechtlichen Vorlagen eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann, dann melde ich m ich am Besten direkt hier ab. Schaut in Euren Versicherungsverlauf oder jährliche Renteninformation, dort steht alles zu den jeweiligen Hinweisen. Und kommt mir jetzt nicht mit dem Hinweis, ich habe keine Vorliegen...

Bei mir steht zum Punkt "Rente wegen voller Erwerbsminderung:
Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkung voll erwerbsgemindert, bekämen Sie eine Rente von: xxx,xx Euro !!!
Dann kommt noch auf der zweiten Seite der Hinweis, dass eine Rente wegen Erwerbsminderung nur in dem Fall gezahlt wird, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Erwerbsminderung, mindestens drei Jahre Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen vorliegen !!!

Wenn ich hier schon antworten gebe, dann sollten sie einigermaßen stimmen - und wenn es sich herausstellt, dass die Antworten nicht stimmen und man dann auf die Hotline oder einen Rechtsanwalt verwiesen wird, ist das (mal wieder) eine typische Reaktion und ein Eingeständnis, dass man keine Ahnung hat.

Jeder Beamte der einen Rentenanspruch hat, wird dies bestätigen und jeder Beamte kann das in seinem Versicherungsverlauf oder seiner jährlichen Renteninformation nachlesen !

Einen schönen Sonntag
BiggisStro
Beiträge: 34
Registriert: 29. Sep 2022, 10:56
Behörde: Deutsche Telekom AG
Geschlecht:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von BiggisStro »

Zum Abschluss nochmals eine Antwort der RV auf eine Frage bezüglich Pension und Erwerbsminderungsrente:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... egehalt%20(Pension,Berechnung%20der%20Erwerbsminderungsrente%20ber%C3%BCcksichtigt%20werden.

Wie schon mehrfach erwähnt, spricht nichts gegen eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und einer Pension z. B. wegen Dienstunfähigkeit. Im Einzelfall muss dann geklärt werden, welche Anrechnung erfolgt und ob die Rente anrechnungsfähig bei der Pension ist und welche Kürzungen bei der Pension erfolgen.

Wenn in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt werden (jetzt kommt mir nicht mehr mit dem Hinweis, was sind denn Pflichtbeiträge !!!), dann hat man/frau einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Natürlich muss diese auch beantragt werden und es folgt z. B. eine Untersuchung im Auftrag der RV und den üblichen Regularien !!!

Ich glaub da ist jetzt nichts mehr hinzuzufügen. Aber ich schreibe mal im Sinne meiner Mitschreiber hier. Wer es immer noch nicht verstanden hat oder verstehen will, kann sich an die Hotline der RV oder an einen Rechtsanwalt wenden.
Wobei ich mich frage, warum ich bei einer bloßen Auskunft jetzt einen Rechtsanwalt anrufen soll und dort 275 € zahle. Ist aber hier im Forum vielleicht so eine Art Reflex, wenn man nicht mehr weiter weiß...
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von Torquemada »

@BiggiStro........deinen "unfreundlichen" Schreibstil habe ich mir jetzt eine Weile "angetan". Mäßige dich !!!! ---Mod
AndyO
Beiträge: 1185
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von AndyO »

BiggisStro hat geschrieben: 13. Nov 2022, 10:23 Zu Deiner Prognose darf ich Dir folgendes mitteilen. Wenn Du keine Höchstversorgung hast, dann wirst Du eine Erwerbsminderungsrente neben der Pension erhalten - warum denn eigentlich nicht.
Einfach ne Behauptung aufzustellen, weil du das gerne hättest ist das Eine, die rechtliche Abbildung im BeamtVG zu belegen was Anderes. Zu deiner Behauptung steht $55 mal eben im Widerspruch. Und dann ist da noch die "Kleinigkeit" mit der Mindestversorgung. Also leb weiter in froher Hoffnung eine Doppelversorgung zu erhalten, die Realitäten werden dich einholen.
BiggisStro
Beiträge: 34
Registriert: 29. Sep 2022, 10:56
Behörde: Deutsche Telekom AG
Geschlecht:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von BiggisStro »

AndyO hat geschrieben: 13. Nov 2022, 18:26
BiggisStro hat geschrieben: 13. Nov 2022, 10:23 Zu Deiner Prognose darf ich Dir folgendes mitteilen. Wenn Du keine Höchstversorgung hast, dann wirst Du eine Erwerbsminderungsrente neben der Pension erhalten - warum denn eigentlich nicht.
Einfach ne Behauptung aufzustellen, weil du das gerne hättest ist das Eine, die rechtliche Abbildung im BeamtVG zu belegen was Anderes. Zu deiner Behauptung steht $55 mal eben im Widerspruch. Und dann ist da noch die "Kleinigkeit" mit der Mindestversorgung. Also leb weiter in froher Hoffnung eine Doppelversorgung zu erhalten, die Realitäten werden dich einholen.
Ich habe nicht geschrieben, dass die Rente und die Pension komplett gezahlt wird. Die Anrechnungen werden im 55er genau definiert und dann erfolgt auch hier im individuellen Fall eine Berechnung der Anrechnung. Es geht darum, dass man Ansprüche in der RV erworben hat und die sind entweder im Versicherungsverlauf oder in der jährlichen Renteninformation abgebildet. Einfach mal eine Renteninformation lesen und dann nochmals melden.

Die Doppelversorgung ist bei Beamten ausgeschlossen, hier erfolgt die Anrechnung...Fakt ist aber, dass die Rente, egal ob aus der Erwerbsminderung oder wegen Erreichung der Altersgrenze, komplett gezahlt wird - die Abzüge werden bei der Pension durchgeführt. Es bringt auch nichts, eine mögliche Rente (im Regelfalls die Altersrente) nicht zu beantragen. Denn man muss angeben ob man Rentenansprüche hat und die werden bei Nichtbeantragung fiktiv von der Versorgungsstelle in Falle der Nichtbeantragung berücksichtigt...

Mindestversorgung ist ein Sonderfall, da erfolgt aber auch eine individuelle Berechnung für diesen konkreten Fall ! Ist ein wenig komplizierter, aber auch keine Hexerei.
Pipapo
Beiträge: 729
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von Pipapo »

Ich denke, damit wurde die Frage aus dem Eingangspost von der Threaderstellerin selber nun ausreichend beantwortet.
sepp01
Beiträge: 65
Registriert: 8. Aug 2012, 18:31
Behörde:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von sepp01 »

AndyO hat geschrieben: 12. Nov 2022, 21:36

a) wie wird dieser Rentenanspruch neben dem Bezug einer Pension gehandelt? Kann diese Rente zu einer Pensionskürzung führen oder nicht?

b) Erzeugt dieser Rentenanspruch ohne Eigenbeitrag die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente die gleichzeitig pensionsunschädlich ist?

Hallo AndyO,
sehe ich genauso wie du.
Das genau ist die Krux an der Sache.
Ich habe mal ein wenig „geforscht“.
So wie ich das verstehe gibt es bei DDU keine Erwerbsminderungsrente, da Zitat der DRV:
Zeiten die bereits in der Pension berücksichtigt sind, können nicht bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden

Und wenn man in DDU geht, ist ja der Erwerbsminderungsfall bereits eingetreten.

Bleibt als einzige Möglichkeit noch die „normale“ Pension (z.B. Vorruhestand). Da könnte es eine Möglichkeit geben für Beschäftigungen nach der Pensionierung. Ob sich das auf die bestehende Versorgung auswirkt, regelt das Beamtenversorgungsgesetz.
Und wie hier die Anrechnung ist, kann verbindlich nur die Versorgungsanstalt berechnen.
blink182
Beiträge: 364
Registriert: 14. Apr 2013, 08:34
Behörde:
Wohnort: irgendwo im nirgendwo

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von blink182 »

BiggisStro hat geschrieben: 13. Nov 2022, 10:34 So einen Schwachsinn habe ich selten gehört.
Und ich habe selten erlebt, dass jemand Rat im Forum sucht und sich aufführt wie ne offene Hose, weil ihm die Antworten nicht gefallen.
Aber mal wieder typisch, wenn andere hier mal den "Finger in die Wunde" legen, kommt auf einmal der Hinweis, dass man ja nur seine (falsche) Meinung abgibt und weiter Auskünfte bei einem Rechtsanwalt einzuholen sind.
Es scheint dir entgangen zu sein, dass ich zu deiner Problematik überhaupt keine Meinung abgegeben habe.

Wenn hier alle keine Ahnung haben, frag halt woanders...wo du das tust, steht dir frei.
Bei mir steht zum Punkt "Rente wegen voller Erwerbsminderung:
Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkung voll erwerbsgemindert, bekämen Sie eine Rente von: xxx,xx Euro !!!
Dann kommt noch auf der zweiten Seite der Hinweis, dass eine Rente wegen Erwerbsminderung nur in dem Fall gezahlt wird, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Erwerbsminderung, mindestens drei Jahre Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen vorliegen !!!
Es ist mir völlig egal, was bei dir wo steht, denn ich werde deine Themen und deine Beiträge in Zukunft ignorieren.

Und tschüss...
Gruß
blink182
BiggisStro
Beiträge: 34
Registriert: 29. Sep 2022, 10:56
Behörde: Deutsche Telekom AG
Geschlecht:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von BiggisStro »

Guten Morgen,

wenn man hier im Forum mit Zitierungen der Gesetze kommt, dann haben einige wohl keine Lust mehr auf Phrasen.
Das entlarvt leider manche Schreiberlinge, die ihre Meinung kundtun aber wohl nicht die Gesetze und Vorgaben berücksichtigen...
BiggisStro
Beiträge: 34
Registriert: 29. Sep 2022, 10:56
Behörde: Deutsche Telekom AG
Geschlecht:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von BiggisStro »

sepp01 hat geschrieben: 13. Nov 2022, 19:19
AndyO hat geschrieben: 12. Nov 2022, 21:36

a) wie wird dieser Rentenanspruch neben dem Bezug einer Pension gehandelt? Kann diese Rente zu einer Pensionskürzung führen oder nicht?

b) Erzeugt dieser Rentenanspruch ohne Eigenbeitrag die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente die gleichzeitig pensionsunschädlich ist?

Hallo AndyO,
sehe ich genauso wie du.
Das genau ist die Krux an der Sache.
Ich habe mal ein wenig „geforscht“.
So wie ich das verstehe gibt es bei DDU keine Erwerbsminderungsrente, da Zitat der DRV:
Zeiten die bereits in der Pension berücksichtigt sind, können nicht bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden

Und wenn man in DDU geht, ist ja der Erwerbsminderungsfall bereits eingetreten.

Bleibt als einzige Möglichkeit noch die „normale“ Pension (z.B. Vorruhestand). Da könnte es eine Möglichkeit geben für Beschäftigungen nach der Pensionierung. Ob sich das auf die bestehende Versorgung auswirkt, regelt das Beamtenversorgungsgesetz.
Und wie hier die Anrechnung ist, kann verbindlich nur die Versorgungsanstalt berechnen.
Hallo,
das ist jetzt mal was ganz Neues - ich habe mal ein wenig geforscht...

Wenn man in DDU geht, ist in keinster Weise der Erwerbsminderungsfall bei der RV eingetreten ! Warum auch, denn die PNU´s wollen die Beamten ja loswerden und da geht so mancher "gesunde" Beamte mit einem goldenen Handschlag. Jeder Rentenversicherungspflichtige könnte schreien und schlägt die Handy über dem Kopf zusammen, wenn er das mitbekommt !

Natürlich kann man neben DDU eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die RV prüft dann ob die gesundheitlichen Gründe vorliegen - vorab müssen natürlich die rechtlichen Vorgaben mit den Zeiten erfüllt sein, versteht sich aber von selber. Wenn dann eine Erwerbsminderung im Rentenrecht vorliegt, bekommt man natürlich auch als Beamter eine Erwerbsminderungsrente.

Ich kann auch mal empfehlen, die ursprüngliche Frage mal genau zu lesen. Denn ich habe nicht gefragt ob eine Rente (egal ob Alters- oder Erwerbsminderungsrente) gezahlt wird, sondern bei einem Rentenanspruch eine Kürzung der Pension vorgenommen wird und wenn ja, wie hoch die ist !!!

Bisher habe ich von den letzten 7-8 Schreibern hier leider noch keine annähernd normale und richtige Antwort erhalten. Außer dass man sich mal an die Hotline wenden soll oder sich bei einem Rechtsanwalt erkundigen muss.
Die Antworten sind nicht nur oftmals sehr ernüchternd, die Antwort sind oftmals sogar absolut falsch und es werden Rechtsgrundlagen überhaupt nicht berücksichtigt...
Wenn ich schon höre, das man mal "geforscht" hat, dann wird es mir schon schwindelig und ich ahne, dass einer keine Ahnung hat - sorry !
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von Torquemada »

BiggisStro hat geschrieben: 14. Nov 2022, 11:25 Jeder Rentenversicherungspflichtige könnte schreien und schlägt die Handy über dem Kopf zusammen, wenn er das mitbekommt !

:lol: :lol: :lol: :lol:
sepp01
Beiträge: 65
Registriert: 8. Aug 2012, 18:31
Behörde:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von sepp01 »

BiggisStro hat geschrieben: 14. Nov 2022, 11:25


Ich kann auch mal empfehlen, die ursprüngliche Frage mal genau zu lesen. Denn ich habe nicht gefragt ob eine Rente (egal ob Alters- oder Erwerbsminderungsrente) gezahlt wird, sondern bei einem Rentenanspruch eine Kürzung der Pension vorgenommen wird und wenn ja, wie hoch die ist !!!

Und genau das regelt das BeamtVG §55. Was willst du überhaupt??? Lesen bildet!!!!!!!!!!!!!!!!
Wenn du das nicht verstehst, macht es eh keinen Sinn weiter zu diskutieren!!!!
Und ja ich habe mich bereits intensiv mit BeamtVG §55 beschäftigt. Zusätzlich hatte ich schon mehrfach Kontakt mit meiner Versorgungsanstalt zu diesem Thema. Aber dir werde ich sicher keine Informationen dazu zukommen lassen.
OlliEisen
Beiträge: 1
Registriert: 14. Nov 2022, 11:29
Behörde: Deutsche Telekom BR
Geschlecht:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von OlliEisen »

Guten Morgen,
nach langem "mitlesen" habe ich mich auch mal hier im Forum angemeldet.
Bin jetzt auf dem Weg in die DDU nach langer Krankheit, hatte bis vor Kurzem
gehofft, doch noch in den ER gehen zu können.

Noch ist keine Anhörung erfolgt, ergo auch noch keine abschließende Entscheidung
über die DDU mit dem Gang in den vorzeitigen Ruhestand. Ich habe mich aber
beim der BAnst PT und der Rentenversicherung erkundigt und die meinten beide,
dass neben der Pension natürlich eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Das
aber nur für den Fall, wenn die Zeiten vor Renteneintritt von 5 Jahren mit 3 Jahren
Beitragszahlung erfüllt sind.
Es spricht im Rentenrecht nichts dagegen. Ob dann eine Anrechnung der Rente
bei der Pension erfolgt, kann die Rentenversicherung nicht sagen. Die Versorgungstelle
hat mir aber telefonisch mitgeteilt, dass eine Anrechnung in jedem Fall geprüft wird.
Nicht nur wegen der Rente sondern auch wegen Hinzuverdienst. Sobald man in Pension
geht, muss jeder Beamte die Angaben jährlich machen, ob neben der Pension weitere
Einkünfte vorhanden sind. Und dann erfolgt die Anrechnung auf der Pension.
Die Zahlungen für Rente, Nebenverdienst usw., werden nicht gekürzt - es folgt wenn
überhaupt, eine Kürzung der Pension. Ob und wie viel dann gekürzt wird, konnte/wollte
mir die BAnst PT nicht sagen, da dies einer individuellen und gründlichen Prüfung bei
der Vorlage aller Unterlagen unterliegt.

Ich verstehe hier daher nicht die Diskussionen, dass angeblich eine Erwerbsminderungsrente
bei DDU nicht beantragt und gezahlt wird. Auch verstehe ich es leider nicht, dass man
nicht mal konkrete Hinweise aus der eigenen Praxis geben kann und weiter verstehe ich
nicht, dass im Zweifelsfall auf einen Rechtsanwalt verwiesen wird.
Die besten und dann auch die richtigen Auskünfte kommen in der Regel von Personen,
die sowas selber erlebt haben.
Dienstunfall_L
Beiträge: 896
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hier nochmal der Link, unter dem die Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente erklärt sind: https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html

Daraus:
Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit)

Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung
Alles Weitere zu Zeiten, Pflichtbeiträgen, Ausnahmen etc. pp. sind dort zu finden. Kompetente Beratung zu erfüllten Voraussetzungen bietet die DRV.
Auskünfte zur Anrechnung (evtl. Kürzung der Pension) erfolgen von der Versorgungsstelle.

Ich denke, die Fragen des TE sind beantwortet und der Thread kann geschlossen werden. Neue Accounts verändern keine Fakten.
Zuletzt geändert von Dienstunfall_L am 15. Nov 2022, 11:29, insgesamt 2-mal geändert.
AndyO
Beiträge: 1185
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Pension und Rentenspruch

Beitrag von AndyO »

OlliEisen hat geschrieben: 15. Nov 2022, 10:11 Die besten und dann auch die richtigen Auskünfte kommen in der Regel von Personen, die sowas selber erlebt haben.
Und da die hier ausblieben, sind die Dinge Netto wohl nicht von Erfolg gekrönt. Wichtig ist die Pensionsunschädlichkeit. Sonst macht es keinen Sinn. Hier gepaart mit Mindestversorgung, wo ohnehin alle Zahlungen aus öffentlichen Kassen die nicht freiwilliger Natur sind ($55 BeamtVG benennt die Ausnahmen), gegengerechnet werden, bis der erdiente Pensionsanspruch und sonstige Zahlung die Mindestversorgung überschreiten. Dazu findet man genügend Urteile wo Beamte zur Mindestversorgung was "on top" behalten/herausschlagen wollten.
Ferner liest es sich bei dir so, als ob du die Rente mit den 6300 Euro (+) Freibetrag für Nebenverdienste in einen Topf werfen willst. Das sind zwei voneinander getrennte Sachen.

Wenn die Dinge mit der Erwerbsminderungsrente nicht so wären, also "on top", wäre es eine Doppelversorgung. Da hat der Gesetzgeber sicherlich vorgesorgt. dass das nicht passiert. Ansonsten würde die Spezialisten, die sich das so parat gelegt haben, hier beratend in der Reihe stehen.
Antworten