Beihilfe Ehefrau / Pauschale Beihilfe

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michelangelo
Beiträge: 15
Registriert: 14. Feb 2014, 20:42
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Beihilfe Ehefrau / Pauschale Beihilfe

Beitrag von michelangelo »

Hallo an alle,

ich versuche es nochmals, auf meinen letzten Beitrag kamen keine Antworten. Vielleicht war er zu lang oder kompliziert formuliert.

Ich bin pensionierter Landesbeamter zu 70 % Beihilfe und 30 KV versichert. Meine Ehefrau ist Spanierin und gesetzlich in Spanien versichert, ihres geringen Verdienstes wegen ist sie beihilfeberechtigt.

Frage 1: Ist meine Ehefrau auch beihilfeberechtigt, wenn wir keine zusaezliche private KV fuer sie abschliessen? Bekommen wir z. B. 70 % einer Zahnarztbehandlung fuer sie erstattet? Den Rest wuerden wir dann selbst zahlen. (Eine private KV fuer sie zu 30% abzuschliessen laege bei rund 300 Euro und waere fuer uns nicht bezahlbar)

Frage 2: Bestuende ab Januar fuer sie die Moeglichkeit pauschale Beihilfe zu beziehen und sie dann in Spanien komplett privat zu versichern? Oder muss ich dann auch pauschale Beihilfe beziehen?

Ueber Antworten waere ich dankbar.

Viele Gruesse

Michelangelo
Pipapo
Beiträge: 732
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
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Re: Beihilfe Ehefrau / Pauschale Beihilfe

Beitrag von Pipapo »

Am Besten fragst du deine Beihilfestelle.
michelangelo
Beiträge: 15
Registriert: 14. Feb 2014, 20:42
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Re: Beihilfe Ehefrau / Pauschale Beihilfe

Beitrag von michelangelo »

So eine Antwort kannst dir sparen. Auf der Beihilfestelle nimmt niemand das Telefon ab, oder man geraet oin eine Warteschleife von einer halben Stunde. Bei der Debeka dasselbe.

Jedesmal, wenn ich da von Spanien anrief, gingen da 30 Euro von meiner Prepaidkarte runter. Die lade ich mittlerweile nicht mehr auf, weil ich fuer Telefonate nach Deutschland Whatsapp benutze.

Deswegen fragte ich hier im Forum nach, ob jemand etwas weiss.
RED-SECTOR
Beiträge: 55
Registriert: 12. Aug 2014, 08:19
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Re: Beihilfe Ehefrau / Pauschale Beihilfe

Beitrag von RED-SECTOR »

Puh, Deine Frage ist schon sehr speziell...

Ich beziehe mich mal auf die Regelungen im Bund. Ich bin auch nur Laie. Vielleicht bringen dich meine ersten Gedanken zu dem Thema trotzdem ein kleines Stück weiter.

Wenn Deine Frau in Spanien Mitglied einer Pflichtversicherung wie die dt. GKV ist und Anspruch auf medizinische Sach- und Dienstleistungen hat, hat sie trotz geringen Verdienstes meiner Kenntnis nach eben kein Wahlrecht auf Beihilfe (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 BBhV i.V.m. SGB V). Sie hat daher nicht das Recht, sich trotz eines bestehenden Erstattungsanspruchs (gegen die spanische GKV) für Beihilfeleistungen zu entscheiden. Bist Du daher wirklich sicher, dass sie beihilfeberechtigt ist, wie du es annimmst?

Zu Frage 1.: Angenommen, deine Frau wäre beihilfeberechtigt, trotzdem nein. Ein ergänzender privater Krankenversicherungsschutz ist nachzuweisen (§ 48 Abs. 2. Nr. 1 BBhV).

Zu Frage 2.: Da habe ich auch keine Ahnung. ;-) Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass das alles so nicht funktioniert. Erstmal müsstest du dich für pauschale Beihilfe entscheiden "können". Aber dafür gibt es doch ganz starre Regelungen und Fristen, wann man das darf, oder? Ganz sicher hat man da kein lebenslanges Wahlrecht. Dieses Unterfangen dürfte aussichtslos sein.
michelangelo
Beiträge: 15
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Re: Beihilfe Ehefrau / Pauschale Beihilfe

Beitrag von michelangelo »

vielen Dank fuer deine ausfuehrliche Antwort
michelangelo
Beiträge: 15
Registriert: 14. Feb 2014, 20:42
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Re: Beihilfe Ehefrau / Pauschale Beihilfe

Beitrag von michelangelo »

Jetzt hat mir heute der Versicherungsagent gesagt, er koenne meine Frau nicht versichern, da sie in der gesetzlichen ist. Sie haette allerdings Anspruch auf Restkostenbeihilfe, also die 70 % ...Warum will die Beihilfe von mir eine Bestaetigung der Versicherung, wenn ich sie nicht versichern kann? :idea: :geek: :geek:
Gertrud1927
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Re: Beihilfe Ehefrau / Pauschale Beihilfe

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
1.Wenn Deine Frau in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bekommt sie die ärtzlichen Leistungen als Sachleistung.
Damit ist die Zahlung für die Leistung abgedeckt.
Es gibt jetzt Leistungen die in der Gesetzlichen nicht als Sachleistung vorhanden sind aber in der Beihilfeverordnung als beihilfefähig stehen.
Wenn die Frau jetz bei Dir berücksichtigungfähig ist kann Du bei diesen Leistungen die Beihilfe einreichen.
Das ist dann die Restkostenbeihilfe.
2. Die Beihilfe will von Dir einen Versicherungsvertrag Deiner Frau über eine Beihilfekonforme Vollversicherung.
Gertrud1927
Beiträge: 514
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Re: Beihilfe Ehefrau / Pauschale Beihilfe

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. War schon spät hab heute noch was nachgeschrieben.
Du musst auch angeben wenn die Frau in der Gesetzlichen ist. Weil dann geht es nur immer mit der Restkostenbeihilfe.
Hab auch noch etwas gelesen. In Spanien ist wohl auch Krankenversicherungspflicht. Geht dann wohl nicht ohne Krankenversicherung.
Die Gesetzliche dort ist wohl nicht teuer hat aber geringeren Leistungsumfang als die GKV bei uns. Würde also mehr über die Restkostenbeihilfe gemacht werden müssen. Ist umständlich aber man muss immer nachweisen was die Spanische hat oder hätte zahlen müssen oder nicht gezahlt hat.
Datenbanker
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Re: Beihilfe Ehefrau / Pauschale Beihilfe

Beitrag von Datenbanker »

Seit einigen Jahren wird die Beihilfe nur noch gezahlt, wenn ein privater "Prozent-Tarif" nachgeweisen wird. Bis dahin konnte ich für meine Frau (GKV) eine "Restbeihilfe" z.B. für REHA Selbstbeteiligung beantragen. Das ist nun vorbei. Die Sache mit der spanischen Versicherung macht es nicht einfacher, aber ich vermute, dass die geänderte Beihilfeverordnung Restbeihilfe bei ihr verhindert.
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