ER und mögliche Dienstunfähigkeit

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AndyO
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 3. Okt 2022, 18:19 was allerdings ggf. aus einem laufenden ER-Verfahren wird, weiß ich nicht, da mir kein solcher Fall bekannt ist.
Jo, und hiesige Anfragerin will wohl nicht der Präzedenzfall werden. Vielleicht hilft es ja die Verfahrensanweisung DDU zu lesen. Dann kennt man die Klippen und kann versuchen, drum herum zu segeln. Auf persönliches Risiko natürlich.
Pipapo
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von Pipapo »

Bevor die Führungskraft den ER genehmigt wird geprüft, ob ein DDU-Verfahren läuft. Ist dem nicht so, dann genehmigt Führungskraft und HR. Sollte danach eine länge Krankheit vorliegen, so wird in der Regel kein DDU-Verfahren mehr angestossen.
Ausnahme, die Führungskraft hasst den Betroffenen.
Was AndyO hier von sich gibt, ist reine Schwarzmalerei, da er eine totale Abneigung gegen seinen Arbeitgeber hat.
AndyO, wo finde ich denn die Anweisung, das jemand nach 6 Monaten in der DDU sein soll?
AndyO
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

Pipapo hat geschrieben: 3. Okt 2022, 18:46 AndyO, wo finde ich denn die Anweisung, das jemand nach 6 Monaten in der DDU sein soll?
Ich bin mir nicht sicher, ob die Verfahrensanweisung im JOB-SharePoint war oder von der Gewerkschaft kam. Auf jede Fälle ist die öffentlich und ich hab se gelesen.
Und der ER kann gestoppt werden bis er final genehmigt ist. CSS prüft am Ende. Da sind wir dann ~4-6 Wochen vorm Ruhestandstermin.

P.S.: Die Abneigung hat ihren Grund, weil ich bei Vivento/TPS/JOB zu viel an Mitarbeiterzuwendung gesehen habe. Daher gehe ich immer vom Worst Case aus und liege dabei meist richtig.
Zuletzt geändert von AndyO am 3. Okt 2022, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.
Siggi09
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von Siggi09 »

Pipapo hat geschrieben: 3. Okt 2022, 18:46 AndyO, wo finde ich denn die Anweisung, das jemand nach 6 Monaten in der DDU sein soll?
Das ist ein umfangreiches Powerpoint Dokument (bitte intern selbst suchen) und demnach ist es so wie AndyO schreibt. Aber wenn der Teamleiter abwarten will, wird er nicht unbedingt gezwungen und hat es weitgehend selbst in der Hand. Klar, wenn er den Kollegen los werden will, kann man danach vorgehen, um es auch einigermaßen rechtssicher zu machen ... .
AndyO
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 3. Okt 2022, 19:12 Aber wenn der Teamleiter abwarten will, wird er nicht unbedingt gezwungen und hat es weitgehend selbst in der Hand. Klar, wenn er den Kollegen los werden will, kann man danach vorgehen, um es auch einigermaßen rechtssicher zu machen ... .
Das Dokument beschreibt einen Netzplan mit allen Beteiligten, Zuständigkeiten, Fristen und wer diese überwacht damit das Ziel DDU in 6 Monaten erreicht wird. Da wird nichts dem Zufall überlassen. Wenn jemand gegen die Frist verstößt, dann muss er dich decken wollen und ggf. die "Prügel" dafür kassieren. Ob das ein Vorgesetzter für den ER eines Anderen tut?
Siggi09
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von Siggi09 »

Es steht aber auch drin, dass der Vorgesetze aufgrund seiner Kenntnis zum Gesundheitszustand des Beamten entscheidet, ob ein Verfahren eingeleitet wird - oder nicht. Und dass, wenn mit einer (zeitnahen (wie lang ist zeitnah?)) Wiederaufnahme des Dienstes von einer Einleitung des Verfahrens abzusehen ist.

Mit anderen Worten: Schwammig ohne Ende. Der Vorgesetzte kann 6 Monate lang damit rechnen dass der Beamte wieder kommt, wenn er will ... . Aber klar, es liegt in seiner Hand, nur um ein Vorsorgegespräch kommt er nicht herum und muss zunächst ein BEM-Gespäch führen. Dazu kommen noch Betriebsvereinbarungen, die ggf. zu beachten sind (kommt eben darauf an wo man ist).
BiggisStro
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von BiggisStro »

Siggi09 hat geschrieben: 3. Okt 2022, 17:01
BiggisStro hat geschrieben: 3. Okt 2022, 16:15 entweder DU-Verfahren einleiten oder ggf. abwarten, weil noch Maßnahme wie Reha ausstehen.
Du schreibst es doch selbst ...
Das ist kein abwimmeln sondern Vorgabe nach Verfahrensrichtlinie - vielleicht verstehst Du das besser.
BiggisStro
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von BiggisStro »

AndyO hat geschrieben: 3. Okt 2022, 18:10
Siggi09 hat geschrieben: 3. Okt 2022, 17:01
BiggisStro hat geschrieben: 3. Okt 2022, 16:15 entweder DU-Verfahren einleiten oder ggf. abwarten, weil noch Maßnahme wie Reha ausstehen.
Du schreibst es doch selbst ...
Wobei das Warten auf REHA ununterbrochen Krankschreibung bedeutet, die weder Arbeitgeber noch Gesundheitswesen wollen. Jeder der dass schon ausprobiert hat, kennt den Gegenwind. Ab 3 Monaten steht man im Fokus für DDU. Dazu hat unser Brötchengeber ja sogar eine detaillierte Geschäftsanweisung verfasst um keine Zeit in den Prozessen zu verlieren. Entsprechend dieser Anweisung soll man nach 6 Monaten in der DDU sein. Das heißt das Verfahren wird deutlich früher eingeleitet. Wenn man das nicht will hat man selbst glaubhaft zu machen, wann man denn wieder dienstfähig ist. Wenn man dann ER sagt... Ein Eiertanz...
Das ist auch total Falsch. Denn erst einmal muss man innerhalb von 6 Monaten ca. 3 Monate krank sein - und dann dauert es mit Reha, BEM, stufenweise Wiedereingliederung doch mindestens ein Jahr.
BiggisStro
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von BiggisStro »

Pipapo hat geschrieben: 3. Okt 2022, 18:46 Bevor die Führungskraft den ER genehmigt wird geprüft, ob ein DDU-Verfahren läuft. Ist dem nicht so, dann genehmigt Führungskraft und HR. Sollte danach eine länge Krankheit vorliegen, so wird in der Regel kein DDU-Verfahren mehr angestossen.
Ausnahme, die Führungskraft hasst den Betroffenen.
Was AndyO hier von sich gibt, ist reine Schwarzmalerei, da er eine totale Abneigung gegen seinen Arbeitgeber hat.
AndyO, wo finde ich denn die Anweisung, das jemand nach 6 Monaten in der DDU sein soll?
Also von der Kollegin weiß ich, dass sie den ER beantragt hat und der Vorgesetzte dies auch genehmigt hatte - war auch lange vorher so schon abgesprochen, wenn der Antrag bei der Führungskraft dann tatsächlich eingeht. Es ist aber noch ca. ein halbes Jahr bis zum beantragten ER-Datum, daher kann noch viel Wasser den Rhein, Donau oder was auch immer runter fließen.
Und ich denke mal, dass eine DU erst einmal günstiger für den Dienstherrn ist als ER...

Aber wenn man bedenkt, dass das DU-Verfahren meiner Meinung nach ca. ein Jahr dauert mit vollen Bezügen und dann wenn der Beamte zwangweise in DU gehen muss, er/sie ja nach zwei Jahren wieder eine Reaktivierung selber beantragen kann und dann wieder volle Bezüge bekommt, rechnet es sich nicht mehr. Dann muss der DH wieder nach einer freien Stelle suchen und suchen und suchen - und das dauert auch wieder. Und kostet auch wieder die volle Besoldung. Und wenn sich dann noch mit einem Klageverfahren herausstellt, dass die DU rechtswidrig war, dann wird es mit Nachzahlung auf hohem Niveau richtig teuer für den Dienstherrn. Das interessiert aber dann keinen mehr, denn diese Kosten laufen ja dann auf einer anderen Kostenstelle.
Siggi09
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von Siggi09 »

Tja, da geht wohl was etwas durcheinander: Das Verfahren wird eingeleitet, wenn der Beamte im Zeitraum von 6 Monaten mehr als 3 Monate krank war und keine Aussicht besteht, in den nächsten 6 Monaten wieder zu genesen. Und Reha geht immer vor Versorgung. Also nach 6 Monaten ist niemand in DDU - würde ich auch so sehen.
AndyO
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 3. Okt 2022, 19:58 Tja, da geht wohl was etwas durcheinander: Das Verfahren wird eingeleitet, wenn der Beamte im Zeitraum von 6 Monaten mehr als 3 Monate krank war und keine Aussicht besteht, in den nächsten 6 Monaten wieder zu genesen. Und Reha geht immer vor Versorgung. Also nach 6 Monaten ist niemand in DDU - würde ich auch so sehen.
Das lieber Siggi hängt einzig und allein vom Krankheitsbild ab. Wenn du mit Krebs, Schlaganfall, etc. so eingeschränkt bist, dass an Arbeit nicht mehr zu denken ist, dann brauchst Gefälligkeitsgutachten um Zeit zu gewinnen. Die werden aber von Krankenstand eingeholt. Und es ist ja leider so, dass der Dienstherr dich in eigenem Ermessen für DDU erklären kann wenn die 3 Monate zusammen sind und er dich für dauerhaft dienstunfähig hält. Damit das formal sauber wird braucht er weitere 3 Monate, Dafür gibt's die Anweisung. Also wie in anderen Behörden bis zu 2 Jahre im Krankenstand auf REHA zu warten gibt's bei uns nicht. Kannst dich ja wieder in den Dienst zurückklagen wenn de erneut dienstfähig bist. Und mitten drin brauchst noch die Energie um das durchzufechten.

P.S.: Nichts desto trotz ist die bloße Existenz dieser Verfahrensanweisung mit dem Ziel schnellstmöglicher DDU eine riesige Schwxxxxxxxx. Und wer hat se geschrieben? Telekom...
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von Siggi09 »

Andy, lade Dir das Dokument mal runter und lies selbst. Außerdem geht es meistens um psychische Erkrankungen. Bei Krebs & Co ist der Drops eh gelutscht.

Also vom ersten Tag der Krankheit braucht es schon 6 Monate bis zum Vorsorgegespräch. Dann kommt Reha vor Vorsorge, BEM, dann ist man wieder gesund - ein paar Tage / Wochen, ... .

Die Verfahrensanweisung soll natürlich vermeiden, dass rechtliche Fehler gemacht werden. Kann man als Schwxxxx betrachten, aber das ist doch ganz normal und wird in ähnlicher Form sicher in jedem größeren Unternehmen so gemacht.
AndyO
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von AndyO »

Siggi09 hat geschrieben: 3. Okt 2022, 21:14 Andy, lade Dir das Dokument mal runter und lies selbst. Außerdem geht es meistens um psychische Erkrankungen. Bei Krebs & Co ist der Drops eh gelutscht.
Das Dokument existiert, damit der "gelutschte Drop" sich. nicht ohne Not durch Verzettelung über 6 Monate hinzieht. Soweit ich mich erinnere steht das als Ziel auf den ersten Seiten. Wichtigster Meilenstein ist die frühestmögliche Einleitung des DDU-Verfahrens weil davon alle weiteren Fristen abhängen. Und darüber diskutieren wir hier eigentlich. Weil wenn DDU-Verfahren gestartet dann ER gelutscht.
Pipapo
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von Pipapo »

AndyO hat geschrieben: 3. Okt 2022, 21:27 …..Weil wenn DDU-Verfahren gestartet dann ER gelutscht.
Richtig. Aber wenn ER gestartet dann DDU-Verfahren gelutscht. Denn wenn Führungskraft und Betrieb den ER schon genehmigt haben leitet niemand mehr ein DDU-Verfahren ein, auch kein CSS von Amts wegen.
Pipapo
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Re: ER und mögliche Dienstunfähigkeit

Beitrag von Pipapo »

BiggisStro hat geschrieben: 30. Sep 2022, 12:44 Hallo zusammen,
…..
Wenn man ……….. dann in den nächsten 6 Monaten wegen LongCovid und OP am Herz viele Krankentage aufkommen……..
Vielen Dank
Du hast geschrieben, deine Kollegin sei aktuell nicht krank. Wieso rechnet sie dann mit LongCovid? Klingt für mich eher nach einem Plan?
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