VAP

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HarryHH
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VAP

Beitrag von HarryHH »

Moin,
im September 2107 war nach 50,5 Jahren Dienstzeit Ende.
Ich erhalte aus 3 Kassen "Bezüge". Als A8 Pension, aus der Zeit als Arbeiter Rente und VAP, von der ich überhaupt nichts wusste und keine Eigenleistungen einzahlte.

Die BAPT wacht über alles. Es vermindert die Pension um die Anteile der Rente, was auch OK und völlig einsichtig ist.

Aber auch die VAP wird angerechnet.
Mein Widerspruch wurde abgewiesen. Rechtsmittelbelehrung: Klage beim VG Schleswig einreichen.

Begründung: § 55 BeamtVG, Anrechnungsverfahren. "Unter die oben genannten Grundsätze fällt auch die VAP-Rente, denn diese noch aus ihrer Angestelltenzeit [Anm.: ich war von 1999 bis Ende beurlaubt, Angestellter / Schattenbea] stammenden Ansprüche stellen ebenfalls Leistungen aus öffentlichen Kassen dar, die nicht kumulativ zur ungekürzten Beamtenversorgung verbleiben dürfen."

Es handelt es sich nur um rund 20 Euro/Mon., daran verhungere ich ganz sicher nicht.
Ich frage mich aber: waren das öffentliche Gelder, mit denen die VAP bedient wurde? Telekom AG und T-Systems GmbH.

Mich würde interessieren, ob jemand mit ähnlichen Erfahrungen hier ist, etwas darüber weiß oder Entscheidungen dazu kennt.

Bitte, liebe Kollegen, keine Belehrungen ich doch sei ein Korinthenkacker oder Kleinkrämer -denn das trifft absolut nicht zu.
Ich möchte es einfach wissen.

Viele Grüße
Harry
Posttussi
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Re: VAP

Beitrag von Posttussi »

Ich bekomme auch eine VAP Rente die mit meiner Versorgung verrechnet wird.

Sie ist keine private Altersversorgung gewesen sondern wurde vom Dienstherrn einbezahlt.
Die ehemalige Deutsche Bundespost war,zumindest damals,öffentlicher Dienst.Deshalb denke ich dass die VAP-Rente aus öffentlichen Geldern stammt.

Ich weiss aber auch dass viele meiner Kolleginnen sich die VAP haben auszahlen lassen als sie in´s Beamtentum gingen.

Wie und ob es bei denen mit der Versorgung verrechnet wird weiss ich nicht...

LG

Posttussi
Kent
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Re: VAP

Beitrag von Kent »

Hallo HarryHH,
ich finde den Fall interessant. Denn so erfährt man, was einem noch bevor steht.
Aber mich würde auch interessieren von welchem Standort des BAPT aus, d.h. aus welcher Stadt, der Widerspruchsbescheid des BAPT gekommen ist. Vielleicht steht das irgendwo im Absender, in dem Schreiben drin.
Grüße
vossloch
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Re: VAP

Beitrag von vossloch »

Habe auch eine Abfindung der Versicherungsrente bekommen (VAP). Kann mir hier jemand sagen wie die Einmalzahlung steuerlich behandelt wird? Die Ansprüche bestehen aus 1973 -1978. Wenn ich das in der Steuer angeben muss, wo ist es einzutragen?
Hilflose Grüße
Torquemada
Moderator
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Re: VAP

Beitrag von Torquemada »

Die Witz ist ja, dass die VAP die Daten ohnehin schon ans Finanzamt gemeldet hat.
Du trägst das in die Anlage R ein. Guckst du hier:

https://www.aktive-rentner.de/besteueru ... age-r.html
Zeile 5 und 10 also.

Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG zum normalen Steuertarif. Geprüfen werden muss, ob eine begünstigte Besteuerung nach der Fünftel-Regelung (§34 Abs. 1 EStG) möglich ist.
vossloch
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Re: VAP

Beitrag von vossloch »

Vielen Dank Torquemada, ich hab's jetzt bei meiner gesetzlichen Rente unter Einmalzahlung eingetragen. Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass ca. 25% der Einmalzahlung an das Finanzamt gehen. Wäre mir lieber, ich hätte die 22 Euronen jeden Monat bekommen dann hätte das Finanzamt nicht soviel abbekommen.
noexite
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Re: VAP

Beitrag von noexite »

Hallo Harry HH,

ich frage mich was mit den Kollegen ist, die sich die VAP haben in einer Summe auszahlen lassen?
max251osb
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Re: VAP

Beitrag von max251osb »

Die ausgezahlte Summe, sogenannte Kapitalisierung wird das gesamte Pensionärsleben monatlich von der Pension abgezogen, wenn du bei der Zurruhesetzung freiwillig unterschrieben hast. Wenn es von Amts wegen ausgezahlt wurde, wird nur so lange abgezogen bis die Kapitalisierungssumme erreicht ist, das Endedatum ist auch im Kapitalisierungsbescheid angegeben. Wie immer im Leben, vorsichtig mit Unterschriften !
Pipapo
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Re: VAP

Beitrag von Pipapo »

Wenn man bei der Zurruhesetzung was unterschrieben hat?
max251osb
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Re: VAP

Beitrag von max251osb »

Wenn man den Antrag an die VAP , auf Kapitalisierung der eingezahlten Beiträge selbst unterschrieben hat.So war es in den ersten Jahren.Je nachdem wo der Sachbearbeiter das Kreuz gesetzt hat, war vom Zufall abhängig. Danach wurde die Vorgehensweise geändert, die Kapitalisierung wurde grundsätzlich von Amtswegen ausgezahlt, ohne deine Unterschrift auf dem Antrag. Bei diesen Fällen ,ohne deine Unterschrift wird die Kapitalisierung zeitlich begrenzt von der Pension monatlich abgezogen, wenn die Kapitalisierungssumme erreicht wird bekommst du wieder die ungekürzte Pension. Wer freiwillig unterschrieben hat , dem wird die Kapitalisierungssumme lebenslang abgezogen. So die Auskunft des Versorgungs-Service.
Altlast
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Re: VAP

Beitrag von Altlast »

Woher weiß man wie hoch die Kapitalisierungssumme der VAP-Rente ist? Einen Bescheid über die Ansprüche habe ich m.W. nie erhalten. Von der Deutschen Rentenversicherung bekommt man jährlich die Mitteilung über die zu erwartende gesetzliche Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze.
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