Guten Abend,
ich bin neu im Forum und habe gleich ein paar Fragen, da ich im Thema Landesbeamte hier zu desem Thema nicht das Passende gefunden habe.
Es geht um einen Beamten auf Lebenszeit, gehobener nichttechnischer Dienst, Verwaltung der Polizei Berlin. Dienstzeit über 20 Jahre.
Er plant einen Umzug ins Ausland (EU), möchte dafür zunächst eine Langzeitbeurlaubung beantragen. Eine Auswanderung ist angestrebt, doch zunächst möchte er lieber noch keine Entlassung beantragen.
Wie lange ist diese? (bis 6 Jahre angeblich?)
MUSS der Arbeitgeber bzw der Vorgesetzte sowas gewähren und wann kann es beantragt werden, d.h. muss es zum Aufstellen der Planung fürs nächste Jahr (also September/Oktober) sein? Wie lange ist der Vorlauf?
Gibt es irgendwelche Verpflichtungen für die Zeit der Langzeitbeurlaubung? Müsste man Krankschreibungen zB mitteilen?
Würde es gehen, dass man vor Ablauf der Langzeitbeurl. sich doch für einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis entscheidet? Hätte das irgendeinen Nachteil im Vergleich zur sofortigen Beantragung (also anstelle Beurlaubung).?
Ist bei einer Langzeitbeurlaubung eine Nebentätigkeit (hier: im Ausland) möglich und wenn ja in welchem Umfang? (Höhe Verdienst, Arbeitsstunden).
Stimmt es, dass auch im Falle einer Entlassung unter Umständen ein späterer Wiedereinstieg ins Beamtenverhältnis möglich ist? In welchem Falle ginge das?
Eventuell gibt es hier ja jemanden, der schon Erfahrungen damit hat...
Ich hoffe, dies sind nicht zu viele Fragen.... vielen lieben Dank im voraus und liebe Grüße
Langzeitbeurlaubung
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Re: Langzeitbeurlaubung
Einiges steht schon im § 35e Landesbeamtengesetz Berlin. Musst du mal googeln.
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Re: Langzeitbeurlaubung
Danke, das hatte ich schon längst gesucht und gefunden aber das LBG half nicht vollends weiter.