Ein liebes Hallo in die Runde,
ich habe mal eine allgemeine Frage. Vielleicht sind ein paar "Betroffene" oder Beteiligte in diesem Forum, die Ähnliches kennen oder nicht kennen.
Ausgangssituation:
Meine Frau ist TB beim Land (Justizministerium) und stellt einen Antrag auf Versetzung (2021) aus persönlichen Gründen (Heimatnähe, gemeinsame Fahrtstrecke mit mir, geplanter Umzug (soll erst mit Versetzung vollzogen werden) zum neuen Dienstort)
Aktuell:
- Abordnung (6 Monate) mit dem Ziel der Versetzung aus dienstlichen Gründen wurde Anfang 2022 verfügt.
- neuer Dienstort ü 30km vom bisherigen DO und auch Wohnort
- wir suchen Wohnungen und haben im Umkreis des neuen Wohnortes Möglichkeiten bereits jetzt während der AO einen Mietvertrag zu unterschreiben.
Heute bekommt Sie ein Schreiben, in dem Sie der Versetzung zustimmen soll/kann und dabei wählen muss, ob mit oder ohne PR Beteiligung.
So etwas kannte ich noch gar nicht. Was soll, das bezwecken. Des weiteren wurde ihr heute mitgeteilt, dass die Versetzung ohne UKV Zusage erfolgen wird, da Sie ja aus persönlichen Gründen versetzt werden möchte.
Hierbei "beißt" sich für mein Dafürhalten der Wortlaut in der AO Verfügung mit der Aussage der Personalstelle.
Irgendetwas lassen da bei mir die Alarmglocken läuten.
Ist dies so gängige Praxis?
Ich hätte dazu noch viel mehr Fragen und Gedankengänge, möchte diese Ausgangssituation aber als Diskussionsgrundlage belassen.
VG
Abordnung/Versetzung
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 999
- Registriert: 07.03.2015 11:05
- Behörde:
Re: Abordnung/Versetzung
Verstehe ich richtig, dass die beantragte und noch gewünschte Versetzung jetzt umgesetzt werden soll?
Warum dann Alarmglocken?
Die Zustimmung der Personalvertretung ist üblich, aber wenn die Versetzung auf Wunsch geschieht, ist sie eigentlich obsolet.
Warum dann Alarmglocken?
Die Zustimmung der Personalvertretung ist üblich, aber wenn die Versetzung auf Wunsch geschieht, ist sie eigentlich obsolet.
-
- Beiträge: 796
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde:
Re: Abordnung/Versetzung
Und bei Versetzung auf eigenen Wunsch gibt es in der Regel auch keine UKV Zusage.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 20.07.2012 09:59
- Behörde:
Re: Abordnung/Versetzung
Genau. Die 6 monatige Abordnungszeit neigt sich dem Ende. Mir geht es um den Umstand, dass die AO m.d.Z.d.V. aus dienstlichen Gründen erfolgt und die eigentliche Versetzung dann nicht.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑21.06.2022 06:48 Verstehe ich richtig, dass die beantragte und noch gewünschte Versetzung jetzt umgesetzt werden soll?
Warum dann Alarmglocken?
Die Zustimmung der Personalvertretung ist üblich, aber wenn die Versetzung auf Wunsch geschieht, ist sie eigentlich obsolet.
Das mit dem PR hab ich jetzt verstanden.