Nach Anwartschaft zum öffentlichen Dienst

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Porcello
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Nach Anwartschaft zum öffentlichen Dienst

Beitrag von Porcello »

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage. Ich habe gestern Post bekommen zwecks Ausbildungskostenerstattung vom Landesamt für Finanzen in Bayern.
Die Sache ist die, nach meiner Ausbildung wurde ich nicht übernommen wegen bedenken des Gesundheitsamtes. Daraufhin habe ich auf anraten meiner Finanzamtsleitung einen Antrag auf Entlassung gestellt zum Ende der Ausbildung.

Nun bin ich seit dem 1.1.22 beim Kirchensteueramt angestellt im öffentlichen Dienst TV-L.

Die Frage ist jetzt, können da Forderungen vom Landesamt auf mich zu kommen? Oder zahlt das ganze der neue Dienstherr? Ich habe nun gelesen das das der neue Dienstherr tragen muss da ich einen Antrag auf Entlassung gestellt habe, ist das so korrekt? Weil wenn ich das richtig lese sind die Forderungen ja richtig hoch vom Landesamt.

Danke schon mal im Voraus,

Porcello
Torquemada
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Re: Nach Anwartschaft zum öffentlichen Dienst

Beitrag von Torquemada »

Porcello hat geschrieben: 09.06.2022 09:42 Daraufhin habe ich auf anraten meiner Finanzamtsleitung einen Antrag auf Entlassung gestellt zum Ende der Ausbildung.


Unverständlich. viewtopic.php?p=77538#p77538
Porcello
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Re: Nach Anwartschaft zum öffentlichen Dienst

Beitrag von Porcello »

Torquemada hat geschrieben: 09.06.2022 10:41
Porcello hat geschrieben: 09.06.2022 09:42 Daraufhin habe ich auf anraten meiner Finanzamtsleitung einen Antrag auf Entlassung gestellt zum Ende der Ausbildung.


Unverständlich. viewtopic.php?p=77538#p77538
Was genau?

Nach der Besprechung mit meiner Amtsleitung hat sie gesagt das ich Ende des Monats in dem ich die mündliche Prüfung abgelegt habe aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ausscheide. Sie hat mir dann geraten das es wohl besser ist selber einen Antrag auf Entlassung zu stellen. Dies habe ich dann auch gemacht auf den 30.11.21, bevor mir das Landesamt mitgeteilt hat das ich ausscheide. Ich habe das ja nur gemacht da das Gesundheitsamt bei der Entscheidung blieb.
vanWahlberg
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Re: Nach Anwartschaft zum öffentlichen Dienst

Beitrag von vanWahlberg »

Fakt 1: Rechtsgrundlage (139 BayBG) ggü. neuen AG / Dienstherrn
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... /BayBG-139
Bitte Abs. 1 Satz 2 lesen. Grds. daher vorrangiger Anspruch des alten Dienstherren ggü. neuem AG.

Fakt 2: BaW Entlassung:
BaWs werden mit Aushändigung des Abschlusszeugnisses (Ausbildung & Studium) kraft Gesetztes (§§ 21, 23 IV BeamtStG). Der Antrag auf Entlassung wäre daher nicht notwendig gewesen.

Schönen Abend!
Casiopeia1981
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Re: Nach Anwartschaft zum öffentlichen Dienst

Beitrag von Casiopeia1981 »

Es gibt hinreichend gute Gesundheitsprogramme, die auch von den Krankenkassen bezahlt werden, mit denen man 20-60 kg (je nach Ausgangsgewicht) abnehmen kann. Mal so am Rande.

Für mich ist diese Sache mit dem Entlassungsantrag völlig unverständlich.

Jetzt hörst du mal auf mich: Sofort zu einem auf Beamtenrecht und Ö-Recht spezialisierten Anwalt, 400-600€ Amwaltsgebühr zahlen und hoffen, dass der einen entsprechenden Schriftsatz an den Ex Dienstherrn schreibt.

Verbeamtet nicht auch die evangelische Landeskirche in Bayern? Vllt. bekommst du ja dort eine gute Gelegenheit.
Porcello
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Re: Nach Anwartschaft zum öffentlichen Dienst

Beitrag von Porcello »

Casiopeia1981 hat geschrieben: 20.06.2022 23:37 Es gibt hinreichend gute Gesundheitsprogramme, die auch von den Krankenkassen bezahlt werden, mit denen man 20-60 kg (je nach Ausgangsgewicht) abnehmen kann. Mal so am Rande.

Für mich ist diese Sache mit dem Entlassungsantrag völlig unverständlich.

Jetzt hörst du mal auf mich: Sofort zu einem auf Beamtenrecht und Ö-Recht spezialisierten Anwalt, 400-600€ Amwaltsgebühr zahlen und hoffen, dass der einen entsprechenden Schriftsatz an den Ex Dienstherrn schreibt.

Verbeamtet nicht auch die evangelische Landeskirche in Bayern? Vllt. bekommst du ja dort eine gute Gelegenheit.
Danke für den Tip, ist nicht so das ich da schon alles versucht hätte. Das Landesamt selber war nicht mal abgeneigt mich nochmal am Ende der Wiederholungsprüfung zum Gesundheitsamt zu schicken nachdem ich diverse Gründe vorgelegt habe. Nur die Amtsärztin hat sich quer gestellt und gesagt das es bis dahin nicht gesund wäre so viel abzunehmen etc.

Das Landesamt hält sich hier aber konsequent an die Beurteilung vom Gesundheitsamt, ich habe mit dem Thema aber auch mittlerweile abgeschlossen. Ich bin zufrieden da wo ich bin. Lustiger Funfact: Von meiner Anwärterklasse die aus 25 Leuten bestand sind noch ganze 9 beim Finanzamt, die anderen entweder in anderen Bereichen oder freiwillig in den öffentlichen Dienst gewechselt.

Trotzdem danke für die Tipps! :)