Beihilfe ohne Vorwarnung abgelehnt

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Fridi
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Beihilfe ohne Vorwarnung abgelehnt

Beitrag von Fridi »

Hallo Kollegen, die Beihilfe hat mal wieder die Beihilfe bei meinem Insulin abgelehnt. Dieses Insulin habe ich auf Anweisung der Beihilfe seit Jahren genommen, weil es da für den Staat Geld zurück gab. Nun haben die einen anderen Vertrag und lassen mich auf 500€ sitzen. Die medizinischen Argumente sind Unsinn. Ist euch das auch schon passiert? Wenn die möchten, dass man den Hersteller wechselt, sollten sie das doch bitteschön vorher ankündigen. Was kann man da machen?
Pipapo
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Re: Beihilfe ojhne Vorwarnung abgelehnt

Beitrag von Pipapo »

Widerspruch gegen den Beihilfebescheid einlegen.
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Ruheständler
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Re: Beihilfe ojhne Vorwarnung abgelehnt

Beitrag von Ruheständler »

Fridi hat geschrieben: 8. Apr 2022, 21:27 Wenn die möchten, dass man den Hersteller wechselt, sollten sie das doch bitteschön vorher ankündigen. Was kann man da machen?
Hallo, diese Vorgehensweise ist mir völlig fremd, als Bundeswehr-Pensionär reiche ich meine Rezepte für Insulin schon seit vielen Jahren beim Bundesverwaltungsamt in Düsseldorf ein ,die Beihilfe hält sich raus in Bezug auf welches Insulin ich nehmen soll und es gab noch nie Probleme mit der Beihilfeerstattung.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Bienchen2
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Re: Beihilfe ojhne Vorwarnung abgelehnt

Beitrag von Bienchen2 »

Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel:
7. Insulinanaloga, schnell wirkend zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2; hierzu zählen:

a) Insulin Aspart,

b) Insulin Glulisin,

c) Insulin Lispro.

Diese Wirkstoffe sind nur beihilfefähig, solange sie im Vergleich zu schnell wirkendem Humaninsulin nicht mit Mehrkosten verbunden sind. Dies gilt nicht für Personen,

a) die gegen den Wirkstoff Humaninsulin allergisch sind,

b) bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dies aber mit schnell wirkenden Insulinanaloga nachweislich gelingt, oder

c) bei denen auf Grund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit schnell wirkenden Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist.

8. Insulinanaloga, lang wirkend zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2; hierzu zählen:

a) Insulin glargin,

b) Insulin detemir.

Diese Wirkstoffe sind nur beihilfefähig, solange sie im Vergleich zu intermediär wirkendem Humaninsulin nicht mit Mehrkosten verbunden sind; die notwendige Dosiseinheit zur Erreichung des therapeutischen Ziels ist zu berücksichtigen. Satz 2 gilt nicht für

a) eine Behandlung mit Insulin glargin für Personen, bei denen im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie auch nach individueller Überprüfung des Therapieziels und individueller Anpassung des Ausmaßes der Blutzuckersenkung in Ausnahmefällen ein hohes Risiko für schwere Hypoglykämien bestehen bleibt, oder

b) Personen, die gegen intermediär wirkende Humaninsuline allergisch sind.
Nele
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Re: Beihilfe ohne Vorwarnung abgelehnt

Beitrag von Nele »

Anscheinend ist jede BVA anders, meine lehnt größtenteils die eingereichten Rechnungen ab weil keine Diagnose drauf steht geht den auch nichts an , Hauptsache das andere steht drauf. Es gibt dazu auch ein Urteil 2008 das dies nicht zwingend erforderlich ist interessiert die nicht. Die Kosten wirst du selbst tragen müssen. Soviel zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Gegen die hast du keine Change habe ich alles schon durch.

Meine BVA hat jedenfalls eine Sockenschuss. :oops: :evil:
connigra
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Re: Beihilfe ohne Vorwarnung abgelehnt

Beitrag von connigra »

Mir passierte auch schon mal, dass ich Medikamente, die ich jahrelang bezahlt bekam plötzlich nicht mehr erstattet bekam. Ein Mitarbeiter riet mir dann, dass ich Widerspruch einlegen sollte und mich auf das Gewohnheitsrecht(Vertrauensschutz) berufen sollte.

So habe ich das dann immer gehalten und erst ab dem Tag, an dem die Kasse/Beihilfe die Kostenübernahme verweigerte wurden für neue Verordnungen der gleichen Art keine Kosten übernommen. Für bereits verordnete und bezahlte Medikamente bekam ich das Geld nacherstattet.
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