Hallo,
würde gerne wissen, wie die Relegung bzgl Urlaubsmitnahme ist, wenn ein Beamter auf Lebenszeit in ein Wahlbeamtenverhältnis (Beamter auf Zeit?) wechselt. Kann er seinen noch vorhanden Urlaub in das neue Wahlbeamtenverhältnis mitnehmen oder würde er verfallen? Sodass er vor dem Wechsel dann den Urlaub noch unbedingt in seiner Stelle als Beamter auf Lebenszeit nehmen müsste?
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es hierfür zum Nachschlagen?
LG
Erholungsurlaub - Mitnahme möglich?
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Re: Erholungsurlaub - Mitnahme möglich?
Wechselt dieser Beamte auch seine Organisationseinheit?
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Re: Erholungsurlaub - Mitnahme möglich?
Ja, es geht um eine Wahl zum Bürgermeister