Umsetzung 3 G in einer JVA

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beelzebub
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Umsetzung 3 G in einer JVA

Beitrag von beelzebub »

Ich möchte hier mal einen fiktiven Fall zur Diskusion stellen.

In einer fiktiven JVA werden allen Beamten, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können zu jedem Schichtbeginn Schnelltests unter Aufsicht angeboten.
Dazu durchqueren die Betreffenden die Pforte, wo gewöhnlich 2 Personen Dienst tun und begeben sich in die Sicherheitszentrale, wo sie unter Aufsicht eines der beiden diensttuenden Personen der Sicherheitszentrale (der dann seinen Arbeitsplatz verlassen muss) in der Teeküche einen Schnelltest machen. In der Regel "drängeln" sich 3 bis 5 Personen gleichzeitig zum Testen. Für die ordnungsgemäße Überwachung der Tests muss die Aufsichtsperson unterschreiben.

Die Überprüfung der Impf- oder Genesenennachweise soll durch die 2 Personen in der Pforte erfolgen, in der Regel werden dabei keine schriftlichen Nachweise erbracht oder gezeigt, sondern nach dem Motto "ein Beamter sagt immer die Wahrheit" auf das Wort der zu Kontrollierenden vertraut.

Niemand von den "Kontroleuren" oder "Testüberwachern" ist geschult, belehrt, oder unterwiesen worden. Es gibt auch keine spezielle Ausrüstung, ausser die FFP2 Maske, die jeder täglich zur Verfügung gestellt bekommt.

Läuft das so richtig? Welche Konsequenzen hätte es, wenn einer von den zu Testenden positiv ist, gehen dann alle nach Hause, mit den sie auf dem Weg ins "Testzentrum" Teeküche Kontakt hatten?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen mal schildert. Muss auch nicht unbedingt eine JVA sein.
Spee
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Re: Umsetzung 3 G in einer JVA

Beitrag von Spee »

Also wenn Schnelltests angewendet werden, müssen die ja eh von einer geschulten Person durchgeführt werden.
Selbsttests darf ja jeder durchführen, fraglich ist aber, ob das reicht für den "getestet" - Status.
AndyO
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Re: Umsetzung 3 G in einer JVA

Beitrag von AndyO »

Spee hat geschrieben: 30. Nov 2021, 07:38 Also wenn Schnelltests angewendet werden, müssen die ja eh von einer geschulten Person durchgeführt werden.
Selbsttests darf ja jeder durchführen, fraglich ist aber, ob das reicht für den "getestet" - Status.
"Für zehn Euro innerhalb weniger Minuten eine Ausbildung zur zertifizierten Fachperson, die negative Corona-Bescheinigungen ausstellt - das versprechen Online-Anbieter. Ein fragwürdiges Angebot, wie ein Selbsttest zeigt."

https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... s-109.html

Scheint nicht weit her zu sein, mit dem geschulten Personal. Ist wohl eher wieder eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Minderqualifizierte.
Spee
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Re: Umsetzung 3 G in einer JVA

Beitrag von Spee »

AndyO hat geschrieben: 30. Nov 2021, 08:38
Spee hat geschrieben: 30. Nov 2021, 07:38 Also wenn Schnelltests angewendet werden, müssen die ja eh von einer geschulten Person durchgeführt werden.
Selbsttests darf ja jeder durchführen, fraglich ist aber, ob das reicht für den "getestet" - Status.
"Für zehn Euro innerhalb weniger Minuten eine Ausbildung zur zertifizierten Fachperson, die negative Corona-Bescheinigungen ausstellt - das versprechen Online-Anbieter. Ein fragwürdiges Angebot, wie ein Selbsttest zeigt."

https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... s-109.html

Scheint nicht weit her zu sein, mit dem geschulten Personal. Ist wohl eher wieder eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Minderqualifizierte.
Darum ging es doch garnicht. Beelzebub fragt, ob ungeschulte Personen schnelltests durchführen dürfen. Das dürfen sie nicht.
Dass man in ein paar Minuten zum geschulten Personal wird, ist ja eine ganz andere Sache.
AndyO
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Re: Umsetzung 3 G in einer JVA

Beitrag von AndyO »

Spee hat geschrieben: 30. Nov 2021, 08:57 Dass man in ein paar Minuten zum geschulten Personal wird, ist ja eine ganz andere Sache.
?!?
Spee
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Re: Umsetzung 3 G in einer JVA

Beitrag von Spee »

AndyO hat geschrieben: 30. Nov 2021, 10:27
Spee hat geschrieben: 30. Nov 2021, 08:57 Dass man in ein paar Minuten zum geschulten Personal wird, ist ja eine ganz andere Sache.
?!?
https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... s-109.html
beelzebub
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Re: Umsetzung 3 G in einer JVA

Beitrag von beelzebub »

Man vertritt die Meinung, die Schnell- bzw. Selbsttest führt jeder selber durch, das Personal der Sicherheitszentrale beaufsichtigt je lediglich die Selbsttestung - so, wie man sich bei jedem Restaurantbesuch vom Kellner beaufsichtigen lassen kann...
...der Persönlichkeitsschutz der Ungeimpften hat weit mehr Priorität, als die Gesundheit der Mehrheit des Personals und des Gefangenbestands.
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Baumschubser
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Re: Umsetzung 3 G in einer JVA

Beitrag von Baumschubser »

Zwischen Schnelltest und Selbsttest gibt es eigentlich nur einen Unterschied und das ist die Abpackung der Testflüssigkeit. Beim Selbsttest ist die vordosiert in einem separaten Behältnis, beim Schnelltest muss man eine bestimmte Anzahl von Tropfen selbst in das Teströhrchen geben. Die weitere Anwendung ist identisch.

Davon mal ab werden diese Kontrollen vorbei an jeglichen Datenschutzbestimmungen gemacht. Die Leute die das überwachen sollen, sitzen bei uns hinter der Glasscheibe. Ob ich da einen tatsächlichen Impfnachweis auf dem Smartphone zeige oder nur einen abfotografierten Nachweis von sonstwem, prüft kein Mensch wirklich.
linebacker
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Re: Umsetzung 3 G in einer JVA

Beitrag von linebacker »

Ich würde mich da nicht so sehr "aufregen". Der Dienstherr könnte auch sagen: Bring nen gültigen, tagesaktuellen (nicht 24h gültig) negativ Test mit. Woher du den bekommst, ist deine Sache. Ohne hast keinen Zutritt. Machen einige Firmen auch so. Da kannst mal schauen ob du morgens um 04/05 ne Teststelle findest.
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