Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Marlene1
Beiträge: 10
Registriert: 3. Aug 2021, 01:53
Behörde:

Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von Marlene1 »

Hallo in die Runde,

1. ja ich habe die Suchfunktion verwendet jedoch sind Sachverhalte immer sehr individuell und ich habe nichts passendes gefunden auch wenn das Thema schon zig hunderte male vorkam.




Ich bin Landesbeamtin bei der Polizei. Ganz grob bin ich seit etwas mehr als zwei Jahren von einem Facharzt für Psycho/Neurologie Arbeitsunfähig geschrieben.
Der zugrunde liegende Arbeitsplatzkonflikt umfasst auch einige Klageverfahren. Ich habe sowohl eine Klage gegen ein Amtsführungsverbot sowie gegen eine Disziplinarverfügung gewonnen. Mir wurde von vorgesetzten etwas vorgeworfen was ich nicht getan und deshalb auch nicht belegt werden konnte. Man wollte mich nur weg haben.

Problemstellung:
Ich will an meine alte Dienststelle, dass verweigert man mir. Im Rahmen des BEM gab es ein Gespräch mit der Behördenleitung. Man besteht darauf, dass ich meinen Dienst an der Dienststelle antrete, an die man mich nachdem ich nach Aufhebung des Amtsführungsverbotes durch Klage an meinen Arbeitsplatz zurückgekehrt bin umgesetzt hat.

Eigentlich ist alles kalter Kaffee, meine Frage bezieht sich nur darauf wie ich mich in der momentanen Situation verhalten sollte.

Ich war bei der Polizeiärztin und die hat zwar die Problematik meiner Erkrankung verstanden hält mich jedoch für uneingeschränkt Dienstfähig/geeignet für Fort- u. Ausbildung usw.
Die Behörde hat aufgrund einer vorläufigen Sachstandsanfrage zum Untersuchungsergebnis nun meinen Dienstantritt angeordnet. An eine Dienststelle die mich sehr emotionalisiert, ich kriege Panikattacken wenn ich daran denke dort hingehen zu müssen. Ich fühle mich durch den Dienstantritt stigmatisiert als wenn ich mir etwas hätte zu schulden kommen lassen. Die Vorwürfe wurden jedoch alle im Klageverfahren aus der Welt geräumt. Unschuldsvermutung gilt für mich aber nicht (mein Eindruck)

In der Weisung steht weiterhin, dass ich in Zukunft bei Krankheit amtsärztliche Atteste beibringen muss. (Wohl ganz allgemeingültig für immer und nicht auf den konkreten Sachverhalt bezogen)

Ich drehe gerade ein wenig am Rad, mein behandelnder "normal"Arzt spricht von krassem Mobbing durch die Behörde (Wortlaut des Arztes). Diagnosen sind Anpassungsstörung, mittelschwere Depression und einige Zeit auch eine schizophrene Episode oder so etwas. Der Arzt sieht die Ursachen für meine Diagnosen ganz klar im Arbeitsplatzkonflikt und in der Behandlung der Behörde mir gegenüber. Fürsorgepflicht hält mein Arzt für ein Gerücht.

Ich habe bereits mehrfach mitgeteilt, dass ich bereit bin eine Wiedereingliederung an meiner alten Dienststelle zu beginnen, sowohl mündlich als auch schriftlich. Das wird jedoch ohne die Nennung von nachvollziehbaren Gründen. Ein Grund sei, man wolle mir keine Extrawurst geben weil ich ja nicht zu einem Stichtag wechseln würde (unfair gegenüber den anderen???.. aber ich hab die Hölle durchgemacht das ist ok) Stattdessen soll ich dorthin wo mich die mittlerweile pensionierte PI Leiterin hin damals gegen meinen Willen und ohne Rücksprache durch den Personalrat mit mir umgesetzt hat.

Im Rahmen der "Fürsorgepflicht" zwingt man mich nun zum Dienstantritt die Räumlichkeiten dieser besagten Dienststelle aufzusuchen. Obwohl alle meine "Leiden" bekannt sind und auch im persönlichen Gespräch der neuen PI Leiterin mitgeteilt wurden. (Personalrat war nicht dabei)

Ich bin morgen bei meinem Arzt und werde dann mit einem Attest von Ihr zu einem Amtsarzt gehen. Offensichtlich sind die Polizeiärzt*innen mehr oder weniger Instrumente der Behörde.


Was könnte ich sonst machen, an wen könnte ich mich sonst wenden? Ein Kollege hat mir noch die Beschwerdestellen der Ministerien bzw. des Innenministeriums mitgeteilt. Bei der Polizeiseelsorge (keine Ahnung ob ich da richtig bin) habe ich leider niemanden erreicht für mein Bundesland.

Ich bin oder wäre ja auch zu Kompromissen bereit, aber bitte nur nicht diese Dienststelle wo man mich hat hin "abschieben" wollen, wie eine Kuh die keine Milch mehr gibt. Seitens der Behörde hat man mir keine Kompromisse angeboten, ich habe auch nichts angeboten weil ich halt erstmal wissen wollte ob es nicht doch klappt mit meinem Wunsch.

Bin langsam am Ende.
Danke fürs lesen und wer antwortet auch dafür ein dickes Danke <3
beelzebub
Beiträge: 85
Registriert: 19. Jun 2018, 09:19
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von beelzebub »

Wenn ich das richtig verstehe, bist Du seit 2 Jahren krank geschrieben?
Wie kann man Dich dann zum Dienstantritt auffordern, wenn Du gar nicht dienstfähig bist?

Kannst Du Dich mit einer vorzeitigen Pensionierung anfreunden?

Klar kannst Du Dich an das Ministerium wenden, ich persönlich bin da auch gerade dabei, aber meine Schreiben werden von einer Sachbearbeiterin im Namen von irgendeinem "hohen" Tier bearbeitet und dann auch noch beglaubig, ich glaube, ganz oben kommt da nie was an.

Solange Du einen Krankenschein vorlegst, kann man Dich, meiner meinung nach nicht zwingen zum Dienst zu erscheinen.
bahnbiajotta
Beiträge: 175
Registriert: 10. Mai 2012, 17:35
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von bahnbiajotta »

Zuhause bleiben wenn der AA sagt man ist dienstfähig ,geht nicht.

Bei mir wurde die Orte, die ich nicht betreten kann, genau angegeben.Vielleicht redest du nochmal mit dem AA.
Querulant
Beiträge: 61
Registriert: 25. Dez 2019, 20:19
Behörde: Polizei
Geschlecht:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von Querulant »

Darf ich fragen, um welches Bundesland es sich handelt?
In meinen Augen wäre hier schon ein Rechtsanwalt erforderlich,
der sich sehr gut mit dem Verwaltungsrecht auskennt.

Bei mir wurde der sogar von der Gewerkschaft bezahlt...
Marlene1
Beiträge: 10
Registriert: 3. Aug 2021, 01:53
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von Marlene1 »

Hallo und vielen Dank für die Antworten
beelzebub hat geschrieben: 3. Aug 2021, 15:07 Wenn ich das richtig verstehe, bist Du seit 2 Jahren krank geschrieben?
Wie kann man Dich dann zum Dienstantritt auffordern, wenn Du gar nicht dienstfähig bist?

Kannst Du Dich mit einer vorzeitigen Pensionierung anfreunden?

Klar kannst Du Dich an das Ministerium wenden, ich persönlich bin da auch gerade dabei, aber meine Schreiben werden von einer Sachbearbeiterin im Namen von irgendeinem "hohen" Tier bearbeitet und dann auch noch beglaubig, ich glaube, ganz oben kommt da nie was an.

Solange Du einen Krankenschein vorlegst, kann man Dich, meiner meinung nach nicht zwingen zum Dienst zu erscheinen.
Mit einer Pensionierung kann ich mich nicht anfreunden, dafür bin ich viel zu jung. Ich möchte ja arbeiten nur nicht dort wo ich soll, bei mir liegen zwei Diagnosen vor die im Zusammenhang mit diesem Dienstort stehen. Die Polizeiärztin kann immer nur schreiben ist Dienstfähig usw. aber. Aber den persönlichen seelischen Zustand der ja auch fachärztlich festgestellt ist kann er in seinen Aussagen gegenüber der Behörde nicht berücksichtigen. Die tun halt so als ob Sie davon nichts wüssten obwohl ich es ihnen selbst mehrfach mündlich und schriftlich mitgeteilt habe und die Polizeiärztin darf es halt nicht mitteilen wegen der Schweigepflicht, ist zwar entbunden aber trotzdem kompliziert.



bahnbiajotta hat geschrieben: 4. Aug 2021, 07:12 Zuhause bleiben wenn der AA sagt man ist dienstfähig ,geht nicht.

Bei mir wurde die Orte, die ich nicht betreten kann, genau angegeben.Vielleicht redest du nochmal mit dem AA.

Ja das hat mir mein Anwalt auch gesagt. Nur wenn meine vorliegende AU vom Gesundheitsamt oder Amtsarzt bestätigt wird wäre das möglich. Beziehungsweise müsste ich dann halt persönlich hin zum Weisungstermin und das dort mitteilen. Mit der Polizeiärztin habe ich kein Problem, ich denke aber er macht mehr oder weniger das was ihm aufgetragen wird. Er ist ja auch "Polizei"



Querulant hat geschrieben: 4. Aug 2021, 09:22 Darf ich fragen, um welches Bundesland es sich handelt?
In meinen Augen wäre hier schon ein Rechtsanwalt erforderlich,
der sich sehr gut mit dem Verwaltungsrecht auskennt.

Bei mir wurde der sogar von der Gewerkschaft bezahlt...
Niedersachsen. Einen Anwalt habe ich und Rechtsschutz habe ich auch. Gegen so eine Weisung kann man leider erstmal wenig machen. Ich müsste es drauf anlegen und dann im Rahmen des angedrohte Disziplinarverfahrens auf die Sache zu reagieren.

Mein Facharzt spricht von Mobbing bzw Bossing weil es ja durch die Behördenleitung gemacht wird. Das finde ich selbst aber schwierig. In dem Fall stünde mir aber ein Leistungsverweigerungsrecht zu sofern der "Chef vom Chef" keine Maßnahmen ergreift das abzustellen.
bahnbiajotta
Beiträge: 175
Registriert: 10. Mai 2012, 17:35
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von bahnbiajotta »

Welche Fachrichtung hat denn der AA?

Das ist wichtig.
gerade wenn dein behandelnder Arzt den Zusammenhang mitgeteilt hat muss dieses berücksichtigt werden.
Dann kannst du gegen diese Beurteilung vorgehen.
Marlene1
Beiträge: 10
Registriert: 3. Aug 2021, 01:53
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von Marlene1 »

bahnbiajotta hat geschrieben: 4. Aug 2021, 10:48 Welche Fachrichtung hat denn der AA?

Das ist wichtig.
gerade wenn dein behandelnder Arzt den Zusammenhang mitgeteilt hat muss dieses berücksichtigt werden.
Dann kannst du gegen diese Beurteilung vorgehen.
Der AA ist wohl nur "Allgemeinarzt", auf jedenfall kein Facharzt für Psych/Neurologie ich war schon im Auftrag des AA bei einem Gutachter. Gutachter und AA wollten sich aber nicht so weit aus dem Fenster lehnen und gegenüber der Behörde irgendeine Empfehlung zum Dienstort geben. Im Gutachten steht bspw. sowas wie bis mittelschwere depressive Episode aufgrund des langjährigen Arbeitsplatzkonfliktes. Das Gutachten ist grade mal drei Monate alt.

Der AA hat mir gesagt er kann nur 3 Sätze schreiben Dienstfähig oder nicht, Fortbildungs fähig oder nicht, Dienstunfall oder nicht.
Alles weitere lehnt er sich zu weit aus dem Fenster und kriegt vielleicht Ärger.
Absurd ist, dass ich es ja selbst der Behörde so mitgeteilt habe, auch der Behördenleitung. Es interessiert einfach niemanden.

Hab seit heute eine neue AU über den Weisungstermin hinaus, hab jetzt beim med. Dienst und beim regionalen Gesundheitsamt zur "Verifizierung" angefragt...
Marlene1
Beiträge: 10
Registriert: 3. Aug 2021, 01:53
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von Marlene1 »

Viel trauriger finde ich fast, das mich schon zwei Personen mit ähnlichen Problemen hier und in einem anderen Forum angeschrieben haben weil Sie ähnliche Situationen erleben.
beelzebub
Beiträge: 85
Registriert: 19. Jun 2018, 09:19
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von beelzebub »

Wenn Dich ein Facharzt für nicht diesntfähig befindet, ergo krank schreibt, kann Dich ein AA, schon gar nicht ein Allgemeinmediziner für gesund erklären. Maximal kann der AA bei einem anderen Facharzt eine zweite Diganose einholen und dann eine Entscheidung treffen. Aber über die Diagnose hinwegsetzen, das ist ganz dünnes Eis.
Gibt es in Nidersachsen nicht auch eine interne "Stellenbörse" für den öffentlichen Dienst? Schau Dich dort mal um, vielleicht gibt es in einer anderen "Fachrichtung" ja etwas für Dich?
bahnbiajotta
Beiträge: 175
Registriert: 10. Mai 2012, 17:35
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von bahnbiajotta »

Ich würde das Gutachten des AA angehen.
Er ist verpflichtet sich genau zu äussern. Nur 3 (angeblich zuöässige ) Sätze verletzt dich in deinen Rechten.

Lese dazu § 48 BBG Abs.2

Die Ärztin oder der Arzt teilt der Behörde auf Anforderung im Einzelfall die tragenden Gründe des Gutachtens mit, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die von ihr zu treffende Entscheidung erforderlich ist. 2Diese Mitteilung ist in einem gesonderten und versiegelten Umschlag zu übersenden und versiegelt zur Personalakte zu nehmen. 3Sie darf nur für die Entscheidung der in Absatz 1 genannten Fälle verwendet werden.
bahnbiajotta
Beiträge: 175
Registriert: 10. Mai 2012, 17:35
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von bahnbiajotta »

beelzebub hat geschrieben: 4. Aug 2021, 14:36 Wenn Dich ein Facharzt für nicht diesntfähig befindet, ergo krank schreibt, kann Dich ein AA, schon gar nicht ein Allgemeinmediziner für gesund erklären. Maximal kann der AA bei einem anderen Facharzt eine zweite Diganose einholen und dann eine Entscheidung treffen. Aber über die Diagnose hinwegsetzen, das ist ganz dünnes Eis.
Gibt es in Nidersachsen nicht auch eine interne "Stellenbörse" für den öffentlichen Dienst? Schau Dich dort mal um, vielleicht gibt es in einer anderen "Fachrichtung" ja etwas für Dich?
Der AA hatte einen Facharzt beauftragt.
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von Dienstunfall_L »

Welche Fragen wurden dem AA gestellt?
Welche Fragen hat der AA dem beauftragten Facharzt gestellt?
Liegt das Gutachten des beauftragten Facharztes vor? Liegt die amtsärztliche Stellungnahme vor?
beelzebub
Beiträge: 85
Registriert: 19. Jun 2018, 09:19
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von beelzebub »

bahnbiajotta hat geschrieben: 4. Aug 2021, 15:08 Der AA hatte einen Facharzt beauftragt.
Einen Gutachter, was auch immer der für eine Fachrichtung hat, es wäre interessant zu erfahren, ob dieser sich der Meinung seines Fachkollegen angeschlossen, oder diesem widersprochen hat...
Marlene1
Beiträge: 10
Registriert: 3. Aug 2021, 01:53
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von Marlene1 »

bahnbiajotta hat geschrieben: 4. Aug 2021, 15:08 Ich würde das Gutachten des AA angehen.
Er ist verpflichtet sich genau zu äussern. Nur 3 (angeblich zuöässige ) Sätze verletzt dich in deinen Rechten.

Lese dazu § 48 BBG Abs.2

Die Ärztin oder der Arzt teilt der Behörde auf Anforderung im Einzelfall die tragenden Gründe des Gutachtens mit, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die von ihr zu treffende Entscheidung erforderlich ist. 2Diese Mitteilung ist in einem gesonderten und versiegelten Umschlag zu übersenden und versiegelt zur Personalakte zu nehmen. 3Sie darf nur für die Entscheidung der in Absatz 1 genannten Fälle verwendet werden.
Soweit mir gesagt wurde darf das verschlossene Gutachten seitens der Behörde nur im Rahmen eines Entlassungsverfahrens oder einer Klage gegen die Versetzung in den Ruhestand geöffnet werden. Mir liegt das Gutachten des AA vor, habe auch daraus gegenüber der Behörde Gründe genannt. Wird alles ignoriert. Man hat mich stattdessen erneut zum AA geschickt zwecks Überprüfung der Dienstfähigkeit



Dienstunfall_L hat geschrieben: 4. Aug 2021, 15:14 Welche Fragen wurden dem AA gestellt?
Welche Fragen hat der AA dem beauftragten Facharzt gestellt?
Liegt das Gutachten des beauftragten Facharztes vor? Liegt die amtsärztliche Stellungnahme vor?
Das Gutachten wurde durch eine Facharzt in einer Universitätsklinik erstellt. Vom Abteilungsleiter Proffessor X, das Gespräch geführt hat Dr. Y

Das Gutachten liegt mir vor. Der Behörde nur in verschlossenem Umschlag.
Die Behörde erhält vom AA nur knappe Auskünfte also ob Dienstfähig oder nicht, Fort- Ausbildungsfähig oder nicht, Dinstunfallfolgen ja/nein, notwendige Nachuntersuchung ja/nein

So wurde es mir gesagt. Ob es einen Schriftsatz light gibt und wenn ja was darin steht weiß ich nicht.



beelzebub hat geschrieben: 4. Aug 2021, 15:29
bahnbiajotta hat geschrieben: 4. Aug 2021, 15:08 Der AA hatte einen Facharzt beauftragt.
Einen Gutachter, was auch immer der für eine Fachrichtung hat, es wäre interessant zu erfahren, ob dieser sich der Meinung seines Fachkollegen angeschlossen, oder diesem widersprochen hat...
Meiner Einschätzung nach hat der AA im Gutachten die Feststellungen des Gutachters teilweise übernommen. Eine Dienstfähigkeit liegt uneingeschränkt vor. Jedoch darf der AA wohl nicht mitteilen was sich aufgrund der psychiatrischen Diagnosen für eine Problematik im Bezug auf den von der Personalbehörde vorgegebenen Dienstort ergibt.

Vollkommen absurd. Schweigepflichtsentbindungen liegen jeweils vor. Für den AA gegneüber der Behörde. Ist wohl insofern problematisch das die Entbindung der Schweigepflicht für die Institution gilt und nicht einen Sachbearbeiter. Wie schon erwähnt darf laut AA das Gutachten durch die Behörde nur geöffnet werden im Fall eines Entlassungsverfahrens oder einer Klage gegen eine Versetzung in den Ruhestand.
Zuletzt geändert von Marlene1 am 4. Aug 2021, 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
Marlene1
Beiträge: 10
Registriert: 3. Aug 2021, 01:53
Behörde:

Re: Weisung Dienstantritt trotz psychischer Probleme

Beitrag von Marlene1 »

Und einmal Danke an alle die sich damit auseinandersetzen. Ich weiß das wirklich zu schätzen <3
Antworten