Guten Tag ich habe mal eine Frage.
Ich habe einen Urlaubsantrag für eine Wochen von MO-SO gestellt. Als ich dann ins Dienstplanungsprogramm geschaut habe, war der Urlaub auch genehmigt und eingetragen. Leider ohne den SA und So. Das ganze ohne Absprache. Die Antwort auf meine Nachfrage diesbezüglich war, dass wenn ich einen Ersatz für das Wochenende finde, ich frei haben könne. Das dies so nicht geht ist klar. Ich lasse mir den Urlaub jetzt schriftlich ablehnen mit Begründung um das prüfen lassen zu können. Meine Frage ist jetzt, wo die gesetzlichen Regelungen zu finden sind bezüglich Urlaub etc.
Danke schon Mal.
Beamter 4711
Urlaubsantrag abändern
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Re: Urlaubsantrag abändern
Schauen Sie in das Beamtengesetz und die Urlaubsverordnung Ihres Bundeslandes.
Re: Urlaubsantrag abändern
Jeder "Nichtschichtler" hat ganz selbstverständlich das Wochenende VOR und NACH seinem Urlaum von Mo - Fr. frei - das gleiche Recht sollte allen eingeräumt werden...