Zoll Unterkünfte

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Ebba
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Zoll Unterkünfte

Beitrag von Ebba »

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich möchte mich gerne beim Zoll im m.D. bewerben.
Online findet man ja die Info, dass die Wohnung im Bildungszentrum selbst finanziert werden muss, wenn man keine eigene Wohnung im Voraus hat bzw. unentgeltlich bei den Eltern wohnt.

Würde es auch ausreichen, einen Nachweis einzureichen, dass man seinen Eltern monatlich Miete zahlt? Bzw. dass man in einer WG wohnt?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

LG
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Hauseltr
Beiträge: 510
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Re: Zoll Unterkünfte

Beitrag von Hauseltr »

Wo wohne ich als Anwärterin oder Anwärter?

Um deine praktische Ausbildung kümmert sich das Ausbildungshauptzollamt, bei dem du eingestellt wurdest. Ist dein Ausbildungshauptzollamt in der Nähe deines Zuhauses, kannst du dort natürlich wohnen bleiben. Wenn du eine Ausbildung im mittleren Dienst machst, findet der theoretische Teil – zweimal sechs Monate – in den Ausbildungszentren in den Ausbildungszentren in Leipzig, Plessow, Rostock oder Sigmaringen statt. Im dualen Studium finden die vier Theorieteile – jeweils zwischen drei und sechs Monate – am Fachbereich „Finanzen“ der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster statt. Du wohnst in zolleigenen Wohneinheiten oder Doppelzimmern mit allem, was du zum Leben brauchst – Gemeinschaftsküche, Waschmaschine und Parkplatz inklusive. Ob du kostenlos auf dem Campus wohnst oder eine geringe Miete zahlst, hängt davon ab, ob du schon eine eigene Wohnung hast.


https://www.zoll-karriere.de/DTIEWeb/DE ... _node.html
Ebba
Beiträge: 5
Registriert: 20. Dez 2020, 09:04
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Re: Zoll Unterkünfte

Beitrag von Ebba »

Danke für die Antwort, die Infos hatte ich mir natürlich auch schon angeschaut.

Meine Frage war eher, ob es denn wirklich eine eigene Wohnung sein muss oder ob eben eine WG oder eine monatliche Miete an die Eltern genügt.

LG
Pipapo
Beiträge: 724
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
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Re: Zoll Unterkünfte

Beitrag von Pipapo »

https://www.wirtschaftsforum.de/tipps/a ... -hausstand

Hier wird erklärt, was ein eigener Hausstand ist. Und der zählt.
Ebba
Beiträge: 5
Registriert: 20. Dez 2020, 09:04
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Re: Zoll Unterkünfte

Beitrag von Ebba »

Danke für eure Antworten!
walter2000
Beiträge: 11
Registriert: 6. Feb 2020, 15:03
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Re: Zoll Unterkünfte

Beitrag von walter2000 »

Lässt sich manchmal nicht so einfach beantworten - beschäftigt sich die Rechtssprechung auch regelmäßig mit.

Das wichtigste ist zunächst, dass du Verfügungsgewalt über die Wohnung oder das Stockwerk hast.
Bei WG -> Du bist am besten Hauptmieterin.

Ich wohne im Dachgeschoss eines Flachbaus, eigene Haustür (Zugang über Außentreppe), eigenes Bad, eigene Küche, ich entscheide, wer in die Wohnung darf. Haus gehört aber meinen Eltern (naja, der Bank), dementsprechend bin ich Mieterin des Dachgeschosses.

Heißt also: kommt darauf an, wie du bei deinen Eltern wohnst:

Haus mit eigenem Stockwerk/Keller mit Bad und Küche? Recht unproblematisch wenn Mietvertrag zwischen dir und Eltern vorhanden.
(Rechtssprechung BFH Beschluss vom 01.03.2017 – VI B 74/16 BFH/NV 2017, 1884 "es muss wenigstens eine Kochgelegenheit und Sanitäreinrichtungen vorhanden sein")

Haus/Wohnung mit einem gemeinsamen Stockwerk und eigenem Zimmer und gemeinsamer Küche und Bäder?
Zwei Stockwerke mit eigenem Bad aber Küche der Eltern mitbenutzt?
Könnte mehr als schwierig werden; das zählt generell als Untermiete und nicht als eigener Hausstand.

Den Rest (Pflegebedürftige Eltern oder Eltern die Hilfe im Haushalt brauchen) hast du bestimmt gelesen.

Das alles ist entsprechend Nachzuweisen.

Ich kann nur jedem raten, sich davor zu hüten, hier falsche Tatsachen vorzuspiegeln. Dann war's das mit der Laufbahn und man ist raus.

Es gibt Verwaltungsvorschriften dazu - wenn du zum Zoll willst, darfst du bereits jetzt Anfangen dich damit zu beschäftigen:
z. B. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz (BUKGVwV):
Ein einzelner Raum ist hiernach keine Wohnung, auch wenn er mit einer Kochgelegenheit und den zur Führung eines Haushalts notwendigen Einrichtungen ausgestattet ist. Ist nur ein Raum gemietet und wird daneben das Bad, die Küche und die Toilette mitbenutzt, so ist der Wohnungsbegriff des § 10 Abs. 3 ebenfalls nicht erfüllt
Ebba
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Re: Zoll Unterkünfte

Beitrag von Ebba »

Danke auch für Deine ausführliche Antwort!
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