Hallo zusammen. Ich habe die Frage, ob Werkdienstler im Sinne der RV d. JM vom 9. Oktober 2013 (4400 – IV. 75) als AVDler zu sehen sind.
Hier heisst es in Punkt 2.1.2, dass ALLE Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes grundsätzlich gleichmäßig zum Wochenenddienst und zum Dienst an Feiertagen heranzuziehen sind. Ausnahmen können im Rahmen einer Dienstvereinbarung zugelassen werden.
Müssen hiernach also auch Werkdienstler am Wochenende arbeiten?
Klasse wäre, wenn jemand die rechtliche Grundlage dafür nennen kann.
Danke schonmal.
Zählt der Werkdienst als AVD??
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Re: Zählt der Werkdienst als AVD??
Lies doch einfach die RV weiter, unter 2.2 Werkdienst steht:
"Der Dienst ist entsprechend den Arbeitszeiten der Gefangenen zu regeln. Der Dienst beschränkt sich regelmäßig auf die Tage von Montag bis Freitag. Soweit im Einzelfall Mehrarbeit entsteht, ist diese grundsätzlich innerhalb des Kalendermonats durch Freizeit auszugleichen."
Der Werdienst ist in NRW nicht mit dem AVD gleichzusetzen.
"Der Dienst ist entsprechend den Arbeitszeiten der Gefangenen zu regeln. Der Dienst beschränkt sich regelmäßig auf die Tage von Montag bis Freitag. Soweit im Einzelfall Mehrarbeit entsteht, ist diese grundsätzlich innerhalb des Kalendermonats durch Freizeit auszugleichen."
Der Werdienst ist in NRW nicht mit dem AVD gleichzusetzen.