Das mit der "HUK als Beihilfe" kapiert doch kein normaler Beamter....die waren quasi Ersatz für die Beihilfe, die du nicht bekommen konntest.AndyO hat geschrieben: ↑27.11.2018 14:54
Wo hast en das mit der Telekom her? Die Postbeamtenkrankennkasse gehört wohl eher zu den Geizhälsen! Ich war wegen Nebendiagnose Atemwege in Kur (nach Aufwand, nicht Tagessatz) und die haben sich geweigert, Inhalationen zu erstatten... Damals hatte ich die HUK als Beihilfe. Die haben gezahlt…
Reha
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Re: Reha
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Re: Reha
Die PostB hat schon einige gute Vertragskliniken mit denen sie direkt abrechnet.
Ich meine sogar, dass die Kasse Vertragskliniken nennt, die direkt abrechnen - sie dürfen nur keine Empfehlung aussprechen.
Ich finde das eigentlich ein Unding. Warum befragen sie nicht ihre Mitglieder um Erfahrungswerte weitergeben zu können, so wird doch immer alles zum Lotteriespiel.
Wirbelsäulenerkrankungen z. B Hotel Passauer Hof Bad Gögging Bayern - unsere Postler und Telekommler sind davon begeistert.Ich selbst habe es noch nicht ausprobiert.
Die Ärzte haben aber auch Klinik - Verzeichnisse - einfach bei denen mal nachhaken.
Ich meine sogar, dass die Kasse Vertragskliniken nennt, die direkt abrechnen - sie dürfen nur keine Empfehlung aussprechen.
Ich finde das eigentlich ein Unding. Warum befragen sie nicht ihre Mitglieder um Erfahrungswerte weitergeben zu können, so wird doch immer alles zum Lotteriespiel.
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Die Ärzte haben aber auch Klinik - Verzeichnisse - einfach bei denen mal nachhaken.
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Re: Reha
So ist es. Beurlaubung zu T-Systems. Sollte nur verdeutlichen, dass die PBeakK kein "Leistungswunder" ist. Darmspieglung, die jeder gesetzlich Versicherte bei familiärer Vorbelastung ab 50 durchführen lassen kann, zahlen die auch nicht...Torquemada hat geschrieben: ↑27.11.2018 17:04Das mit der "HUK als Beihilfe" kapiert doch kein normaler Beamter....die waren quasi Ersatz für die Beihilfe, die du nicht bekommen konntest.AndyO hat geschrieben: ↑27.11.2018 14:54
Wo hast en das mit der Telekom her? Die Postbeamtenkrankennkasse gehört wohl eher zu den Geizhälsen! Ich war wegen Nebendiagnose Atemwege in Kur (nach Aufwand, nicht Tagessatz) und die haben sich geweigert, Inhalationen zu erstatten... Damals hatte ich die HUK als Beihilfe. Die haben gezahlt…
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Re: Reha
Und wie war dann der Verlauf (Hausarzt? Diagnose bzw. Vermerk auf Rechnung des Facharztes?) ?
Wenn da einer einfach so die Rechnung einreicht, wird das nämlich automatisch beanstandet.
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Re: Reha
Hatte ich schriftlich mit der PBeakK geklärt. Ist als Vorsorge mit 50 nicht im Leistungskatalog. Erst ab 55 wird gezahlt, obwohl die erste Vorsorgeuntersuchung 10 Lebensjahre vor der Erkrankung des Elternteils liegen soll (also bei mir mit 50)... Also musste ein Verdacht beim Facharzt herhalten. Und das bei so einem Thema...Torquemada hat geschrieben: ↑29.11.2018 06:59Und wie war dann der Verlauf (Hausarzt? Diagnose bzw. Vermerk auf Rechnung des Facharztes?) ?
Wenn da einer einfach so die Rechnung einreicht, wird das nämlich automatisch beanstandet.
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Re: Reha
Hallo zusammen,
auch ich habe regelmäßig seit Jahrzehnten Darmspiegelungen, laut Arzt sollte ich alle 2 Jahre die machen lassen. Weil die Zeit aber immer so schnell vergeht, wurde es mal auch 5 Jahre zum Teil wurden die sogar unter stationären Bedingungen durchgeführt.
All die Jahre bekam ich die problemlos bezahlt - da habe ich mir gar keine Gedanken wegen der Diagnosen gemacht.v.g.
auch ich habe regelmäßig seit Jahrzehnten Darmspiegelungen, laut Arzt sollte ich alle 2 Jahre die machen lassen. Weil die Zeit aber immer so schnell vergeht, wurde es mal auch 5 Jahre zum Teil wurden die sogar unter stationären Bedingungen durchgeführt.
All die Jahre bekam ich die problemlos bezahlt - da habe ich mir gar keine Gedanken wegen der Diagnosen gemacht.v.g.
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Re: Reha
Hi,
ich bin schon überrascht, wo gestrichen bzw. beanstandet wurde.
Da bei mir mein Darm B12 nicht mehr ausreichend aus der Nahrung aufnehmen kann, bekomme ich regelmäßig B12 gespritzt.
Zuerst hatte die PKV gebloggt und wollte nicht zahlen, da es sich um einen Nahrungsergänzungsmittel handelt. Nachdem dann meiner Hausärztin die mediziische Notwendigkeit in einem Arztbrief dargelegt hat, wurde mir nicht nur B12 erstattet auch der A-Brief wurde hier zu 100% beglichen.
Zum Thema Reha hatte ich mich ja schon mal geäußert (siehe weiter oben).
Vielleicht noch eine kurze Anmerkung.
Hatte vor einigen Tagen Besuch von einer Kollegin, die sich durch ihren Arzt einweisen läßt in eine Akutklinik, da auch bei ihr die Eigenanteilkosten für eine 3wöchige Reha bei mehr als 2400 Euro belaufen würde. Einzigstes Manco - sie muss etwa 6 Wochen länger warten bis sie in die Klinik "einziehen" darf, wo auch Reha angeboten wird.
ich bin schon überrascht, wo gestrichen bzw. beanstandet wurde.
Da bei mir mein Darm B12 nicht mehr ausreichend aus der Nahrung aufnehmen kann, bekomme ich regelmäßig B12 gespritzt.
Zuerst hatte die PKV gebloggt und wollte nicht zahlen, da es sich um einen Nahrungsergänzungsmittel handelt. Nachdem dann meiner Hausärztin die mediziische Notwendigkeit in einem Arztbrief dargelegt hat, wurde mir nicht nur B12 erstattet auch der A-Brief wurde hier zu 100% beglichen.
Zum Thema Reha hatte ich mich ja schon mal geäußert (siehe weiter oben).
Vielleicht noch eine kurze Anmerkung.
Hatte vor einigen Tagen Besuch von einer Kollegin, die sich durch ihren Arzt einweisen läßt in eine Akutklinik, da auch bei ihr die Eigenanteilkosten für eine 3wöchige Reha bei mehr als 2400 Euro belaufen würde. Einzigstes Manco - sie muss etwa 6 Wochen länger warten bis sie in die Klinik "einziehen" darf, wo auch Reha angeboten wird.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Reha
Hallo,
ich habe 2013 eine 4wöchige Reha/Kur an der Nordsee gemacht, obwohl ich eigentlich nach Davos sollte (von den Ärzten aus) und NRW auch einen Beihilfevertrag mit der Klinik dort hat, aber der AA hat mich an die Nordsee geschickt...Das Ende vom Lied: ich bin auf 1600 Euro sitzen geblieben und gebracht hat die Kur auch gesundheitlich nichts...Mein Nachbar hatte mir ebenfalls den Tipp gegeben, sich stationär einweisen zu lassen, weil auch er auf heftigen Kosten sitzen geblieben ist...
Aktuell hat der AA wieder eine Kur befürwortet, obwohl ich im gleichen Atemzug DDU geschrieben wurde und ich überlege, ob ich eine ambulante Kur hier Zuhause mache, hat jemand Erfahrungen damit?
ich habe 2013 eine 4wöchige Reha/Kur an der Nordsee gemacht, obwohl ich eigentlich nach Davos sollte (von den Ärzten aus) und NRW auch einen Beihilfevertrag mit der Klinik dort hat, aber der AA hat mich an die Nordsee geschickt...Das Ende vom Lied: ich bin auf 1600 Euro sitzen geblieben und gebracht hat die Kur auch gesundheitlich nichts...Mein Nachbar hatte mir ebenfalls den Tipp gegeben, sich stationär einweisen zu lassen, weil auch er auf heftigen Kosten sitzen geblieben ist...
Aktuell hat der AA wieder eine Kur befürwortet, obwohl ich im gleichen Atemzug DDU geschrieben wurde und ich überlege, ob ich eine ambulante Kur hier Zuhause mache, hat jemand Erfahrungen damit?
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Re: Reha
Hallo,
auch ich bin auf der Suche nach einem "bezahlbaren" stationären Aufenthalt und habe schon diverse Kliniken angeschrieben.
Es scheint ja Häuser zu geben, die einen pauschalen Tagessatz unter 100 Euro anbieten. Aber diese zu finden ist sehr schwierig.
Also wenn jemand solche Kliniken kennt, der darf gerne schreiben.
Viele Grüße
Micha
auch ich bin auf der Suche nach einem "bezahlbaren" stationären Aufenthalt und habe schon diverse Kliniken angeschrieben.
Es scheint ja Häuser zu geben, die einen pauschalen Tagessatz unter 100 Euro anbieten. Aber diese zu finden ist sehr schwierig.
Also wenn jemand solche Kliniken kennt, der darf gerne schreiben.
Viele Grüße
Micha
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Re: Reha
Zunächst mal ein herzliches Hallo in die Runde!
Ich habe kürzlich auch eine Reha gemacht (und die war leider auch noch für die Tonne) und würde wegen der Abrechnung hier gerne mal was zur Diskussion stellen.
Ich bin 50% PKV versichert + Beihilfe (Bund).
Die Rehaklinik und meine PKV haben einen Vertrag geschlossen, wonach die Klinik bei einem Aufenthalt von 18 bis 28 Tagen einen Betrag x erhält (möchte den vorsichtshalber hier nicht nennen; die Tatsache, dass für 18 und 28 Tage dasselbe gazahlt wird, finde ich aber schon mal interessant).
Bei rein gesetzlich Versicherten erhalten sie einen Betrag y (pro Tag).
Mich haben sie als privatverichert vermerkt und 50% der vertraglichen (s. o.) Pauschale direkt mit der PKV abgerechnet. So weit so gut.
Die Klinik hat mir nun aber für die "übrigen 50%" nicht etwa
- a) den entsprechend fehlenden Betrag (übrige 50%), den sie bei 100% PKV bekommen hätte oder
- b) den Betrag, den sie für einen gesetzlich Versicherten bekäme
in Rechnung gestellt (was für mich die beiden einzig vertretbaren und nachvollziehbaren Ansätze wären), sondern
- stellt mir einen neuen (dritten), privaten Tagessatz in Rechnung, der höher ist als a) und b) ... und mir nat. von der Beihilfe nicht ersetzt wird (von der bekomme ich max. den gesetzlichen Satz minus Eigenanteil).
Diese Ungleichbehandlung (bzw. Bereicherung) scheint mir nicht berechtigt. M. E. können sie entweder den gesetzlichen oder den privaten Satz fordern. So stellt sich die Klinik deutlich besser, und das nur bei Beihilfeempfängern. Sowohl von der PKV als auch dem gesetzlichen Träger wird der höhere (dritte) Satz nicht anerkannt. In dem Vertrag mit der PKV wurde sogar noch explizig vereinbart, dass den Patienten nicht noch separat was in Rechnung gestellt werden darf. Das betrifft aber wohl bzw. nat. nur die 50%, die auf die PKV entfallen. An den übrigen 50% will die Klinik nun noch extra und höher als via PKV oder gesetzlichem Träger möglich verdienen.
Ich würde gern mal eure Meinung dazu lesen. Und falls das evtl. schon mal vor Gericht durchexerziert wurde, wäre ich für Hinweise dankbar!
Danke und einen schönen Sonntag noch!
Ich habe kürzlich auch eine Reha gemacht (und die war leider auch noch für die Tonne) und würde wegen der Abrechnung hier gerne mal was zur Diskussion stellen.
Ich bin 50% PKV versichert + Beihilfe (Bund).
Die Rehaklinik und meine PKV haben einen Vertrag geschlossen, wonach die Klinik bei einem Aufenthalt von 18 bis 28 Tagen einen Betrag x erhält (möchte den vorsichtshalber hier nicht nennen; die Tatsache, dass für 18 und 28 Tage dasselbe gazahlt wird, finde ich aber schon mal interessant).
Bei rein gesetzlich Versicherten erhalten sie einen Betrag y (pro Tag).
Mich haben sie als privatverichert vermerkt und 50% der vertraglichen (s. o.) Pauschale direkt mit der PKV abgerechnet. So weit so gut.
Die Klinik hat mir nun aber für die "übrigen 50%" nicht etwa
- a) den entsprechend fehlenden Betrag (übrige 50%), den sie bei 100% PKV bekommen hätte oder
- b) den Betrag, den sie für einen gesetzlich Versicherten bekäme
in Rechnung gestellt (was für mich die beiden einzig vertretbaren und nachvollziehbaren Ansätze wären), sondern
- stellt mir einen neuen (dritten), privaten Tagessatz in Rechnung, der höher ist als a) und b) ... und mir nat. von der Beihilfe nicht ersetzt wird (von der bekomme ich max. den gesetzlichen Satz minus Eigenanteil).
Diese Ungleichbehandlung (bzw. Bereicherung) scheint mir nicht berechtigt. M. E. können sie entweder den gesetzlichen oder den privaten Satz fordern. So stellt sich die Klinik deutlich besser, und das nur bei Beihilfeempfängern. Sowohl von der PKV als auch dem gesetzlichen Träger wird der höhere (dritte) Satz nicht anerkannt. In dem Vertrag mit der PKV wurde sogar noch explizig vereinbart, dass den Patienten nicht noch separat was in Rechnung gestellt werden darf. Das betrifft aber wohl bzw. nat. nur die 50%, die auf die PKV entfallen. An den übrigen 50% will die Klinik nun noch extra und höher als via PKV oder gesetzlichem Träger möglich verdienen.
Ich würde gern mal eure Meinung dazu lesen. Und falls das evtl. schon mal vor Gericht durchexerziert wurde, wäre ich für Hinweise dankbar!
Danke und einen schönen Sonntag noch!
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Re: Reha
Der Vertrag ist halbseiden formuliert (und wurde mir auch erst bei der Aufnahme unter die Nase gehalten). Demnach erfolgt die Abrechnung bei Beihilfe zu 50% direkt mit der PKV, die Restabrechnung mit mir anhand des "tagesgleichen" Pflegesatzes (was sich aber erst danach / jetzt als der höhere, nicht erstattbare herausstellte).
Ich sehe das analog z. B. zum Einchecken ins Krankenhaus. Da muss man (als PKVler mit Beihilfe) ja gefühlt auch 80 Seiten Formulare und Einverständnisse unterschreiben. Die kann man auch nicht alle vorher lesen und verstehen. Aber da sie sich an Vorgaben halten müssen und trotz "privater Verträge" nicht völlig frei in der Abrechnung sind (GOÄ, 2,3 bzw. 3,5, Abschläge etc.), unterschreibt man (ich) die ja doch alle ziemlich ungelesen und bisher ist da auch alles korrekt gelaufen (oder wurde nachträglich angemeckert und korrigiert).
(Ich bleibe zwar -hoffe ich- nicht auf 1600,- oder 2000,- hocken wie die Kollegen oben, aber dennoch - ich lasse mich so ungern über den Tisch ziehen.)
Ich sehe das analog z. B. zum Einchecken ins Krankenhaus. Da muss man (als PKVler mit Beihilfe) ja gefühlt auch 80 Seiten Formulare und Einverständnisse unterschreiben. Die kann man auch nicht alle vorher lesen und verstehen. Aber da sie sich an Vorgaben halten müssen und trotz "privater Verträge" nicht völlig frei in der Abrechnung sind (GOÄ, 2,3 bzw. 3,5, Abschläge etc.), unterschreibt man (ich) die ja doch alle ziemlich ungelesen und bisher ist da auch alles korrekt gelaufen (oder wurde nachträglich angemeckert und korrigiert).
Wenn du mehr weißt - immer her damit bitte.Sind das nicht die Fälle, die quasi schon ein Betrugsversuch sind? Glaube, diese Technik ist schon bekannt.
(Ich bleibe zwar -hoffe ich- nicht auf 1600,- oder 2000,- hocken wie die Kollegen oben, aber dennoch - ich lasse mich so ungern über den Tisch ziehen.)
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Re: Reha
Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann ich weder nachvollziehen, inwiefern ein Anspruch auf Gleichstellung mit gesetzlich Versicherten bzw. eine Ungleichbehandlung mit diesen bestehen sollte und eine Bereicherungsabsicht in den Raum gestellt wird, noch warum die Abrechnung einen Betrugsversuch darstellen soll.
Fakt ist, dass Beihilfeberechtigte gegenüber den Leistungserbringern (Ärzte, Krankenhäuser usw.) immer als Privatpatienten, genauer gesagt als Selbstzahler, auftreten und nicht wie gesetzlich Versicherte Sachleistungen erhalten. Je nachdem was Beihilfeberechtigte in einem (Behandlungs-)Vertrag mit den Leistungserbringern, hier der Reha-Einrichtung, vereinbaren, ist diese ggf. auch vertraglich berechtigt, für den Beihilfeanteil einen höheren Tagessatz zu berechnen, als sie für gesetzlich Versicherte erhalten würde. Insofern halte ich es schon vom Grundsatz her unverständlich, eine Ungleichbehandlung mit gesetzlich Versicherten zu monieren, sondern eher für den typischen aber untauglichen Vergleich von Äpfeln und Birnen. Was den Anteil der PKV betrifft hätte die Beihilfestelle unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 S. 3 BBhV die Möglichkeit, die Pauschalabrechnung der PKV für die Beihilfe zu übernehmen. Warum dies nicht geschieht, kann ich aber nicht beurteilen.
Fakt ist, dass Beihilfeberechtigte gegenüber den Leistungserbringern (Ärzte, Krankenhäuser usw.) immer als Privatpatienten, genauer gesagt als Selbstzahler, auftreten und nicht wie gesetzlich Versicherte Sachleistungen erhalten. Je nachdem was Beihilfeberechtigte in einem (Behandlungs-)Vertrag mit den Leistungserbringern, hier der Reha-Einrichtung, vereinbaren, ist diese ggf. auch vertraglich berechtigt, für den Beihilfeanteil einen höheren Tagessatz zu berechnen, als sie für gesetzlich Versicherte erhalten würde. Insofern halte ich es schon vom Grundsatz her unverständlich, eine Ungleichbehandlung mit gesetzlich Versicherten zu monieren, sondern eher für den typischen aber untauglichen Vergleich von Äpfeln und Birnen. Was den Anteil der PKV betrifft hätte die Beihilfestelle unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 S. 3 BBhV die Möglichkeit, die Pauschalabrechnung der PKV für die Beihilfe zu übernehmen. Warum dies nicht geschieht, kann ich aber nicht beurteilen.
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Re: Reha
Einen Anspruch auf Gleichstellung mit gesetzlich Versicherten habe ich nicht in den Raum gestellt. Ich sagte, dass mir diese Form der Abrechnung nicht gerechtfertigt scheint. Mir fehlt da einfach eine plausible Begründung.
Wenn ein Beihilfeberechtigter ambulant zum Arzt geht, rechnet der ja auch nicht einfach nach seinen persönlichen Vorstellungen und Wunschsätzen ab und verlangt noch mal privat 20% und eine Packung Pralinen mehr, sondern ist an die GOÄ gebunden. Dasselbe bei stationärer Behandlung. Da darf auch keine Klinik einfach mal so vom Patienten mehr verlangen, weil sie meinen, sie seien es doch wert.
Ich bin ja auch gern bereit, entweder den vollen privaten oder den vollen gesetzlichen Satz zu zahlen. Aber dieses Ansinnen, bei Beihilfeberechtigten (und nur bei denen) noch über den privaten oder gesetzlichen Satz hinaus (!) in die private Patienten-Tasche greifen zu wollen, scheint mir nicht begründbar zu sein.
Wenn ein Beihilfeberechtigter ambulant zum Arzt geht, rechnet der ja auch nicht einfach nach seinen persönlichen Vorstellungen und Wunschsätzen ab und verlangt noch mal privat 20% und eine Packung Pralinen mehr, sondern ist an die GOÄ gebunden. Dasselbe bei stationärer Behandlung. Da darf auch keine Klinik einfach mal so vom Patienten mehr verlangen, weil sie meinen, sie seien es doch wert.
Ich bin ja auch gern bereit, entweder den vollen privaten oder den vollen gesetzlichen Satz zu zahlen. Aber dieses Ansinnen, bei Beihilfeberechtigten (und nur bei denen) noch über den privaten oder gesetzlichen Satz hinaus (!) in die private Patienten-Tasche greifen zu wollen, scheint mir nicht begründbar zu sein.