Urlaubsabwicklung 2020

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Justy
Beiträge: 30
Registriert: 29. Feb 2016, 08:56
Behörde:

Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von Justy »

Hallo, habe Post vom Jobservice bekommen. Thema Urlaubsabwicklung 2020 (Wie jedes Jahr). Diesmal schiebt man Corona vor. Man sei dazu angehalten, dass auch die beamteten Mitarbeiter im Interesse des Unternehmens ihren kompletten Jahresurlaub bis 31.12.2020 zu nehmen haben. :lol:
DBV-Berater
Empfehlungsberater
Beiträge: 11
Registriert: 1. Sep 2020, 20:20
Behörde:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von DBV-Berater »

muss man nicht noch ein paar Tage Urlaub hamstern für den Fall der Fälle, dass wenn man in die Quarantäne kommt wegen Corona? :lol:
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Sven Lohe
Maria-Goeppert Strasse 3
23562 Lübeck
0451 4998576
sven.lohe@dbv.de
https://www.beamte-info.de & https://www.dbv-betreuer.de/lohe-andersen-luebeck-dbv
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von Torquemada »

DBV-Berater hat geschrieben: 6. Sep 2020, 10:18 muss man nicht noch ein paar Tage Urlaub hamstern für den Fall der Fälle, dass wenn man in die Quarantäne kommt wegen Corona? :lol:
Quarantäne ist nicht auf Urlaub anzurechnen.
Pipapo
Beiträge: 724
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von Pipapo »

Torquemada hat geschrieben: 6. Sep 2020, 14:13
DBV-Berater hat geschrieben: 6. Sep 2020, 10:18 muss man nicht noch ein paar Tage Urlaub hamstern für den Fall der Fälle, dass wenn man in die Quarantäne kommt wegen Corona? :lol:
Quarantäne ist nicht auf Urlaub anzurechnen.
Wenn man in einem Land Urlaub macht, dass bereits vor Reiseantritt ein Risikoland ist, dann schon.
weisnix
Beiträge: 30
Registriert: 17. Feb 2015, 10:32
Behörde:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von weisnix »

Wird bei Kontakt mit einer infizierten Person Quarantäne angeordnet ohne das man selbst erkrankt ist, ist für die Freistellung von der Arbeit damit zu rechnen, dass Urlaub erforderlich ist. Was die Abwicklung des Resturlaubs der Beamten betrifft, so geht es der Geschäftsleitung ausschließlich um ihre Zielerreichung, also dem Erhalt IHRER JAHRESPRÄMIE. Man will es gar nicht glauben; aber bei der DB definiert sich der Geschäftserfolg nicht etwa über die Pünktlichkeit der Züge, einem unfallfreier Betriebsablauf oder - beim Jobservce - über die Anzahl der vermittelten Mitarbeiter, sondern weitgehend über die termingerechte Abwicklung des Jahresurlaubs der Mitarbeiter. Echt irre. Rechtlich ist es derzeit immer noch so: der Erholungsurlaub der Beamten verfällt am Ende des NACHJAHRES (also der 2020er am 31.12.2021). Lasst euch nicht unter Druck setzen. Niemand kann euch den Urlaub nehmen und es ist sicher - insbesondere in der derzeitigen Situation - immer von Vorteil noch einen taktischen Urlaubsvorrat zu haben.
hugoegonbalder
Beiträge: 86
Registriert: 10. Feb 2016, 08:58
Behörde:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von hugoegonbalder »

Ja das ist echt irre. Das Thema kommt (nicht nur bei Jobservice) jedes Jahr auf den Tisch. Man will keinen Unterschied zwischen Angestellte und Beamte. Und viele lassen sich auch darauf ein. Mit mir will man auch jährlich diskutieren. Ich habe schon immer Urlaub mit ins neue Jahr genommen. Als Polster für den Notfall.
weisnix
Beiträge: 30
Registriert: 17. Feb 2015, 10:32
Behörde:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von weisnix »

Ja es geht hier wirklich nur um die "Deckelung" der Beamten, denen man selbst den geringsten "Vorteil" nicht gönnen will. Das immer wieder vorgebrachte Argument (leider auch von Gewerkschaft und Betriebsräten) man wolle Rückstellungen in der Jahresbilanz vermeiden, trifft ja bei den Beamten gar nicht zu.
Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 510
Registriert: 18. Mai 2013, 12:21
Behörde: BEV

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von Hauseltr »

BMI

Beamtinnen und Beamten des Bundes stehen 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr zu (Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV). Diese sind grundsätzlich im jeweiligen Urlaubsjahr zu nehmen. Nicht in Anspruch genommener Erholungsurlaub, der nicht bis spätestens zum 31. Dezember des folgenden Jahres genommen wurde, verfällt.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffe ... -node.html
https://www.gesetze-im-internet.de/burl ... E001611311
Hemmschuh
Beiträge: 52
Registriert: 25. Jun 2015, 21:42
Behörde:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von Hemmschuh »

Wir sollen zum Ende des Jahres fast den gesamten Urlaub für das kommende Jahr planen.

Nun weiß ich beim besten Willen nicht, wie ich Urlaub machen werde. Es gibt nun einmal Menschen, die spontan planen.

Diese Planung wurde irgendwann eingeführt, weil alle im Sommer in den Urlaub wollten.

Mit ist auch bewusst, dass ich keinen Urlaub nehmen kann, wenn betriebliche Gründe dagegen stehen.

Ich habe meiner Vermittlerin bereits gesagt, dass ich den Zettel nicht mehr ausfüllen werde, da ich zu dem eingetragenen Urlaub jedes Jahr gezwungen werde. Egal ob ich den Urlaub genommen habe oder nicht, der wird einfach verbucht.
weisnix
Beiträge: 30
Registriert: 17. Feb 2015, 10:32
Behörde:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von weisnix »

Niemand kann dir vorschreiben eine Urlaubsplanung abzugeben. In regulären Betrieben dient sie dazu, in Abstimmung mit dem Betriebsrat einen Urlaubsplan aufzustellen, der den Bedürfnissen aller Beschäftigten Rechnung trägt. Das macht ja durchaus Sinn. Die Beamten des Jobservice allerdings haben (rechtswidrig,aber Fakt) keinen offiziellen Arbeitsplatz (= kein funktionelles Amt). Deshalb sollte es unkritisch sein, keine Urlaubsplanung abzugeben. Denn wer keine Funktion hat, dem kann zu keiner Zeit ein Urlaubsantrag abschlägig beschieden werden. Der/Die Beamte/in wird ja offiziell gar nicht gebraucht. Die Mitarbeit in Projekten, Praktika und sonstige Beschäftigung fallen da AUCH DRUNTER.

Anders ist es, wenn man sich zu anderen Behörden abordnen oder vorübergehend zur Zeitarbeit ZUWEISEN lässt. Dort hat man dann eine Funktion und es kann Urlaub versagt oder gar bereits genehmigter Urlaub zurückgezogen werden. Wenn man sich sicher ist, dass man zu einem festen Zeitpunkt arbeitsfrei braucht, ist also auch beim Jobservice die Abgabe einer Urlaubsplanung sinnvoll. Dabei ist zu beachten: geplanter Urlaub muss NICHT genommen werden, genehmigter Urlaub schon.
Rhein-Bahner
Beiträge: 196
Registriert: 2. Nov 2013, 22:23
Behörde:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von Rhein-Bahner »

Hemmschuh hat geschrieben: 9. Sep 2020, 19:55
Nun weiß ich beim besten Willen nicht, wie ich Urlaub machen werde. Es gibt nun einmal Menschen, die spontan planen.
Diese Planung wurde irgendwann eingeführt, weil alle im Sommer in den Urlaub wollten.
Also, meines Wissens gibt es Mitarbeiter im aktiven Dienst und wahrscheinlich auch freigestellt bei DBJS, die ihren Urlaub zusammen mit der angeheirateten w/m/d/etc. verlässlich und früh planen möchten. Diesen und dem Betrieb der die Vertreterregelung beachten muss, dient dann so eine Urlaubsplanung.
Hemmschuh hat geschrieben: 9. Sep 2020, 19:55
Ich habe meiner Vermittlerin bereits gesagt, dass ich den Zettel nicht mehr ausfüllen werde, da ich zu dem eingetragenen Urlaub jedes Jahr gezwungen werde. Egal ob ich den Urlaub genommen habe oder nicht, der wird einfach verbucht.
Zu dem Urlaub lt. Urlaubsplanung dürfte eigentlich keiner gezwungen werden, dienstliche Aspekte, in denen Dienstpläne mit Vertreterregelung gelten, mal ausgenommen. Kein Urlaub wird verbucht, wenn er nur in der Urlaubsplanung eingetragen ist und NICHT genommen wurde. Das dürfte und wird wohl auch nicht so sein.

Selbst in vielen Behörden gibt es diese 'Urlaubsplanung' heute schon. Benötigt man mehr Zeit mit der Planung, weil der Partner in seiner Firma noch nicht soweit ist, sprecht mit eurem Personalreferenden. Alle anderen können ja eintragen wie es am besten für sich selbst übers Jahr passt und dann mal sehen.

Natürlich kann ich den Unmut gut verstehen und möchte auch nicht beschwichtigen, aber man wird doch noch in der Lage sein, in der Freistellung oder Bereichen wo keine notwendige Vertreterregelung greift, eine erstmal "unverbindliche Urlaubsplanung" abzugeben. Wer dringend Urlaub außerhalb der Planung braucht wird ihn wohl auch meistens bekommen. Es gibt m. E. dringenderes was den freigestellten Beamten im DBJS beschäftigen sollte, man muss sich dann nicht jedes Jahr darüber aufregen, spart eure Kräfte für das wirklich wesentliche! Ich als älterer Kollege habe schon viele Urlaubsplanungen über mich ergehen lassen müssen, ärgerlich klar, weil immer frühr, habe aber meistens den Urlaub so nehmen können wie ich es letztendlich für mich geplant hatte (und der Betrieb konnte damit auch gut leben).
AndyO
Beiträge: 1188
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von AndyO »

Hemmschuh hat geschrieben: 9. Sep 2020, 19:55 Ich habe meiner Vermittlerin bereits gesagt, dass ich den Zettel nicht mehr ausfüllen werde, da ich zu dem eingetragenen Urlaub jedes Jahr gezwungen werde. Egal ob ich den Urlaub genommen habe oder nicht, der wird einfach verbucht.
Das geht noch besser: Wenn mein Sohn als Fahrdienstleiter sich den Urlaub im Sommer nicht im Vorjahr genehmigen lässt, dann teilt die Bahn den Urlaub kurzfristig wochenweise zu. Je nach Krankenstand am liebsten im Oktober/November. Also dort könntest du dich von deinem Spontanurlaub 3 Arbeitstage vorher vom Arbeitgeber überraschen lassen.
Oki
Beiträge: 62
Registriert: 26. Nov 2012, 11:14
Behörde:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von Oki »

Hauseltr hat geschrieben: 9. Sep 2020, 15:50 BMI

Beamtinnen und Beamten des Bundes stehen 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr zu (Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV). Diese sind grundsätzlich im jeweiligen Urlaubsjahr zu nehmen. Nicht in Anspruch genommener Erholungsurlaub, der nicht bis spätestens zum 31. Dezember des folgenden Jahres genommen wurde, verfällt.
Also was jetzt? Grundsätzlich im jeweiligen Urlaubsjahr nehmen, verfällt aber am 31. Dezember des folgenden Jahres? Ist doch ein Widerspruch :?
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von Dienstunfall_L »

Oki hat geschrieben: 11. Sep 2020, 11:09
Hauseltr hat geschrieben: 9. Sep 2020, 15:50 BMI

Beamtinnen und Beamten des Bundes stehen 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr zu (Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV). Diese sind grundsätzlich im jeweiligen Urlaubsjahr zu nehmen. Nicht in Anspruch genommener Erholungsurlaub, der nicht bis spätestens zum 31. Dezember des folgenden Jahres genommen wurde, verfällt.
Also was jetzt? Grundsätzlich im jeweiligen Urlaubsjahr nehmen, verfällt aber am 31. Dezember des folgenden Jahres? Ist doch ein Widerspruch :?
Nein, kein Widerspruch, sondern Bedeutungsunterschiede zwischen Umgangssprache und Fachsprache:

“grundsätzlich bedeutet juristisch gesehen vom Grundsatz her in der Bedeutung von im Prinzip, in der Regel (Ausnahmen sind möglich), während es in der Umgangssprache eher in der Bedeutung immer, aus Prinzip (keine Ausnahmen) verwendet wird. Hierfür findet sich in deutschen Gesetzen meist stets, in der Rechtsprechung regelmäßig. In der sonstigen Rechtssprache (Urteile, Kommentarliteratur, Schrifttum) ist der Gegenbegriff generell, was bedeutet, dass keine Ausnahmen möglich sind.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Fachsprache
echterBAHNER
Beiträge: 199
Registriert: 24. Jun 2015, 16:41
Behörde:

Re: Urlaubsabwicklung 2020

Beitrag von echterBAHNER »

Man kann auch Probleme provozieren wo keine sind 🙈 wo ist das Problem seinen Urlaub bei JS zu planen ? Ich habe diesbezüglich noch NIE Probleme gehabt diesen auch Mal zu verschieben oder ganz kurzfristig einfach einen Tag Urlaub zu nehmen.

Es gibt glaube ich viele andere Probleme die deutlich wichtiger sind als die Urlaubsplanung bei JS
Antworten