Hallo,
ich erhalte eine Witwerrente, über die ich (als Beamter) auch krankenversichert war. In der GKV der Rentner.
Ab 01.10.2020 gehe ich in Pension. Dann wechsel ich wieder in die PKV plus Beihilfe.
Die Witwerrente bekomme ich dann immer noch, allerdings gekürzt.
Meine Frage: Werden mir von der gekürzten Witwerrente dann noch Beiträge für die GKV und Pflege abgezogen?
Gruß
gerry
GKV Beiträge
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Re: GKV Beiträge
Hallo
Ich denke etwas paßt nicht in Deiner Schilderung. Warst Du als Beamter in der GKV als freiwilliges Mitglied. Dann würde es hinkommen das Du Deinen KV Zuschuss auf die Witwerrente erhalten hast.
Wenn Du in die PKV gehst bekommst Du KV Zuschuss auf die gekürzte Rente weiter aber in der PKV ist der Beitrag nicht vom Einkommen abhängig.
Ich denke etwas paßt nicht in Deiner Schilderung. Warst Du als Beamter in der GKV als freiwilliges Mitglied. Dann würde es hinkommen das Du Deinen KV Zuschuss auf die Witwerrente erhalten hast.
Wenn Du in die PKV gehst bekommst Du KV Zuschuss auf die gekürzte Rente weiter aber in der PKV ist der Beitrag nicht vom Einkommen abhängig.
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Re: GKV Beiträge
Hallo,
und vielen Dank für die Antwort.
Ich bin bis 30.09.2020 ohne Bezüge beurlaubt und erhalte Witwerrente, über die ich krankenversichert bin. Also nicht als freiwilliges Mitglied.
Aus der Beurlaubung heraus geht es ab 01.10.2020 in die Pension. Und zurück in die PKV, die zwischenzeitlich als große Anwartschaft geruht hatte.
Mein Gedanke war: Wenn ich noch gekürzte Witwerrente erhalte, aber über Beihilfe/PKV versichert bin, warum zieht mir die GKV noch etwas von der Witwerrente ab? Wenn es überhaupt so sein sollte?
Gruß
gerry
und vielen Dank für die Antwort.
Ich bin bis 30.09.2020 ohne Bezüge beurlaubt und erhalte Witwerrente, über die ich krankenversichert bin. Also nicht als freiwilliges Mitglied.
Aus der Beurlaubung heraus geht es ab 01.10.2020 in die Pension. Und zurück in die PKV, die zwischenzeitlich als große Anwartschaft geruht hatte.
Mein Gedanke war: Wenn ich noch gekürzte Witwerrente erhalte, aber über Beihilfe/PKV versichert bin, warum zieht mir die GKV noch etwas von der Witwerrente ab? Wenn es überhaupt so sein sollte?
Gruß
gerry
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Re: GKV Beiträge
Du musst der DRV und deiner jetzigen GKV mitteilen, dass du ab 01.10.2020 als Beamter in Ruhestand bist UND nicht freiwillig in der GKV bleiben willst.gerry hat geschrieben: ↑25.06.2020 15:33
Aus der Beurlaubung heraus geht es ab 01.10.2020 in die Pension. Und zurück in die PKV, die zwischenzeitlich als große Anwartschaft geruht hatte.
Mein Gedanke war: Wenn ich noch gekürzte Witwerrente erhalte, aber über Beihilfe/PKV versichert bin, warum zieht mir die GKV noch etwas von der Witwerrente ab? Wenn es überhaupt so sein sollte?
Dann ist doch alles klar.
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Re: GKV Beiträge
Hallo.
Ohne Bezüge sieht es bei Dir ja anders aus. Ich denke dann endet es so.
Es gibt ein Merkblatt 0815 von der KVdR. Unter 6 der ganze Absatz.
In der KVdR sind nur Pflichtversicherte. Du bist jetzt so einer.
Wenn man bei Antrag der Rente nicht als Pflichtversicherter in die KVdR will hat man nur bis drei Monate nach Antragstellung die Möglichkeit sich befreien zu lassen. Danach nicht mehr. Die Zeit ist ja vorbei um die Pflichtversicherung abzuwenden.
Das gilt für alle Renten der Rentenversicherung. Ob es da bei Hinterbliebenenrenten anders ist weiß ich nicht.
Aber vielleicht schreibst Du uns das ja dann.
Wenn Du nicht mehr wechseln kannst zahlst Du auf die Rente den hälftigen Beitragssatz und auf Deine Pension den vollen Beitragssatz.
Ohne Bezüge sieht es bei Dir ja anders aus. Ich denke dann endet es so.
Es gibt ein Merkblatt 0815 von der KVdR. Unter 6 der ganze Absatz.
In der KVdR sind nur Pflichtversicherte. Du bist jetzt so einer.
Wenn man bei Antrag der Rente nicht als Pflichtversicherter in die KVdR will hat man nur bis drei Monate nach Antragstellung die Möglichkeit sich befreien zu lassen. Danach nicht mehr. Die Zeit ist ja vorbei um die Pflichtversicherung abzuwenden.
Das gilt für alle Renten der Rentenversicherung. Ob es da bei Hinterbliebenenrenten anders ist weiß ich nicht.
Aber vielleicht schreibst Du uns das ja dann.
Wenn Du nicht mehr wechseln kannst zahlst Du auf die Rente den hälftigen Beitragssatz und auf Deine Pension den vollen Beitragssatz.