Fragen zum MD in der Justiz

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badjohnny
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Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von badjohnny »

Hallo zukünftige Kollegen,

Ich habe nun alle Tests hinter mich gebracht und nun auch die Zusage bekommen, dass ich meine Ausbildung im JustizVollzug Beginnen kann.Nun steht nur noch der Vertrag aus den ich unterschreiben muss.

Jedoch habe ich noch ein paar fragen vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

1. Ich verstehe nicht ganz die Regelung also erstmal werde ich Angestellter bei der Justiz in der A6 öffentlicher Dienst, bekommt man auch Zulagen in dieser Zeit? Wenn ja welche?(Wochenendzuschlag, Nachtzusschlag, Feiertagszuschlag?)
Und werde ich nur die Frühschichten machen weil ich noch kein Beamter bin?(Das sagte mir jemand da man noch lernen müsste und daher nur auf Früh eingeteilt wird)

2. Werde ich erst nach 3 Jahren als Angestellter in meine Ausbildung gehen und dementsprechend auch zur Schule gehen? Also quasi erst Justizvollzugsbeamter nach 5 Jahren?

3. Wie ist das Schichtsystem aufgeteilt, manche sagen man arbeitet 7 Tage durch und hat dann 7 Tage frei?
Jedoch bin ich der Meinung das man eine ganz normale 5 Tage Woche hat... Was ist richtig?
Und wie sind die Zeiten der Schichten die erste ist von 6-14 Uhr...

Danke im voraus, ich hoffe ihr könnt mir helfen 😊
Kerberos
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von Kerberos »

Hallo badjohnny,
Ich verstehe nicht ganz die Regelung also erstmal werde ich Angestellter bei der Justiz in der A6 öffentlicher Dienst, bekommt man auch Zulagen in dieser Zeit?
das kann nicht sein. Als Angestellter erhältst du keine A-Besoldung, sondern wirst nach einer Entgeltgruppe entlohnt, also vielleicht nach E-6. Nach der Ernennung zum Beamten auf Widerruf gibt es während des Vorbereitungsdienstes nur Anwärterbezüge. Mit Bestehen der Laufbahnprüfung und der Ernennung zum Beamten auf Probe wirst du dann in die Besoldungsgruppe A7, in Schleswig-Holstein und Brandenburg in die A8, eingestuft. Zulagen für Wochenenddienste/ Nachtdienste etc. stehen natürlich sowohl Beamten als auch Angestellten zu.

Keine Ahnung will lange du zunächst als Angestellter tätig sein musst. In "meinem" Knast sind das zumeist paar Monate bis max. 1 Jahr, bis halt wieder Plätze in den Lehrgängen frei sind.

Wie das Schichtsystem aufgeteilt ist, hängt von der jeweiligen Anstalt ab. Hier ist (fast) alles möglich, aber 7 Tage Dienst dann 7 Tage frei? Eher wohl 12 Tage Dienst und dann 2 Tage frei... :D
badjohnny
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von badjohnny »

Danke für die schnelle Antwort.

Also ist es ganz normal eine 5 Tage Woche, wenn ich das richtig verstehe 😜

Habe nun auch den Brief zum bestandenen Einstellung erfahren bekommen. 👌

Verstanden habe ich die ganze Regelung mit den Einstufungen noch nicht. Bzw die Logik
Habe jetzt auch nochmals nachgefragt:

Erst werde ich Angestellter der Justiz
In die 4 des öffentlichen Dienst nach 4 Monaten in die 6 und dann heisst es bis zu 3 Jahre warten bis ich meine Ausbildung machen kann?
Dann bin ich Anwärter für 2Jahre und verdiene wieder weniger Geld? Bis ich dann nach insgesamt 5 Jahren endlich Justizvollzugsbeamter bin?
Kerberos
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von Kerberos »

Hallo badjohnny,

in NRW gilt meines Wissens nach zumindest für Beamte die 41-Stunden-Woche. Wie das dann aufgeteilt wird, tja...

Ich hatte vor langer Zeit meine "Karriere" auch als Justiz-Angestellter in einer JVA in NRW begonnen. Weil der Vorbereitungsdienst damals immer am 01.Juli eines Jahres begann, war ich von Oktober des Vorjahres bis Juni insgesamt 9 Monate als Angestellter in der JVA unterwegs. Diese Vordienstzeit wurde mir dann nach Bestehen der Laufbahnprüfung von der Probezeit abgezogen und mit auf das Besoldungsdienstalter (wichtig für Einstufung in die Erfahrungsstufen) angerechnet.

Zu den Anwärterbezügen (ca.1.250 €) kommt noch in NRW der Anwärtersonderzuschlag (momentan 50%) und ggf. der Familienzuschlag hinzu.
Klaus1717
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von Klaus1717 »

Hallo Badjonny ( bald Resignationjonny)

Bin zwar erst 26 Jahre im Vollzugsbeamter , aber von der 5 Tage Woche träume ich heute noch.
Rechne mal mit 12 Tagen Dienst ( Teilweise bis zu 12 Std täglich, wenn du wie ich im FD tätig bist ) und 2 Tage frei.
Hatte sogar schon 26 Tage am Stück und dann 2 Tage frei. ( Aber das war longago zu meiner Angestelltenzeit und kam nie wieder vor)
Aber lass dich nicht dadurch hinunter ziehen. Der Job als Vollzugsbamter hat auch viele Vorteile.
Man hat kaum Zeit sein Geld auszugeben, und die Kohle kommt pünktlich am ersten, wenn du sie nicht evtl für deinen
Anwalt benötigst, weil dich ein Gefangener nicht mag und sich irgendeinen Sch... aus dem Kopp drückt um dich fertig
zu machen.
Nagut für solche Fälle kannst du denn den Personalrat um Hilfe fragen :D :D :D

Alles Gute für deine Zukunft als Bampter............
badjohnny
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von badjohnny »

Danke für eure schnellen Antworten.

Was mich noch interessieren würde ist wie die Aufstiegschancen aussehen.?

Werden Überstunden ausbezahlt?, es hört sich ja nicht so an als könnte man diese in Freizeit ausgleichen 😁

Werde auch in einer jva in NRW anfangen

Wie sind eure Schichtsysteme geplant von wann bis wann gehen die Schichten und in welchem Rhythmus ändern sich diese?

Grüße 😊
Kerberos
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von Kerberos »

Aufstiegschancen? Wenn du Pech hast (weil du vom Abteilungsleiter beispielsweise nur mittelpraechtige Beurteilungen erhältst) bleibst du immer A7. Im Normalfall schaffst du es aber bis A8 oder A9, als "Führungskraft" ist noch die Amtszulage drin. § 22 LVO NRW klammere ich hier mal aus.

Überstunden kann man sich teilweise auszahlen lassen, was aber wegen der geringen Vergütung dafür nicht empfehlenswert ist.

Die Schichtsysteme sind von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich, Dienstplanänderungen täglich möglich.
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Baumschubser
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von Baumschubser »

Überstunden sollen grundsätzlich als Freizeit abgegolten werden. Niemand kann dich zwingen, diese auszahlen zu lassen. In A7 und A8 wären das pro Stunde etwas über 8€ netto, das lohnt nur, wenn man wirklich mal auf die Kohle angewiesen ist.

Beförderungen sind so eine Sache. Bei uns war es jahrelang an der Tagesordnung, dass mal jemand mit A7 in Pension gegangen ist. Vor wenigen Wochen hat man hier die letzten Mitarbeiter befördert, die noch aus DDR-Zeiten da sind, also über 30 Jahre weg haben. Andersrum gibts auch Leute, die nach 15 Jahren A9Z haben.

Mit dem Dienstplan darfst du dich nicht kaputt spielen lassen. Wie Kerberos schreibt, wird der gerne mal täglich geändert, das ist aber nicht rechtens. "Der Dienstplan ist Gesetz" und das gilt für beide Seiten. Weder du kannst da einfach was dran ändern, noch dein Dienstplaner. Du musst gefragt werden. Das muss man denen aber ggf. mal beibringen, dann hat man Ruhe. Bei allen anderen klingelt in jedem dienstfrei das Telefon. Schneller befördert wirst du dennoch nicht.
badjohnny
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von badjohnny »

Das hört sich vernünftig an, danke dir auch nochmal Baumschubser.

Mich würde noch interessieren wieso es bald wie hier so schön gesagt wurde Resignation.. Genannt wird.
Kann man so unzufrieden mit dem Beruf sein und wodurch kommt diese Unzufriedenheit?
Und was sind denn mal eure ganz persönlichen Pluspunkte für diesen Beruf?
Sind eure Arbeitszeiten so schlecht oder ist es bei den anderen gut? Was könnt ihr mir noch mit auf den Weg geben

Fragen über Fragen aber es ist sehr interessant für mich eure Antworten zu lesen und mir so noch ein besseres Bild zu verschaffen, da man über den Justizvollzug nicht viel im Internet rausfinden kann als das was ich schon wusste nach meinen ganzen Vorbereitungen auf diese Laufbahn und ihr mir mit auf den Weg gebt.
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Baumschubser
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von Baumschubser »

Das mit der Resignation ist so eine Sache nicht nur bei der Justiz, das zieht sich durch eigentlich alle Behörden. MIt deiner Verbeamtung gehst du einen Pakt mit dem Teufel ein. Du bist in dem System auf Lebenszeit gefangen. Als Angestellter kannst du jederzeit flüchten, du nimmst alle deine Rentenansprüche mit. Selbst wenn man dich feuert, passiert da nichts. Als Beamter kann man das bekanntlich nicht so einfach.

Auch ist dein Fortkommen im Beruf nur bedingt von Leistung abhängig, sondern oftmals wie deine Nase deinem "Gönner" passt. Zudem wird oftmals ganz bewusst schikaniert. Hier hilft ein dickes Fell, eine große Klappe und eine gute Rechtsschutzversicherung ungemein.

Wir haben in unsrer JVA genügend durchgedrehte Gestalten, übermotivierte Duckmäuser und reichlich Leute mit Herzkasper. Du musst zusehen, dass du ehe sowas passiert, einen Dienstposten ergatterst, wo du eine gewisse Arbeitszufriedenheit hast. Dazu gehören gescheite Kollegen und eine Tätigkeit, die dich weitgehend ausfüllt. Im Strafvollzug ist es im allgemeinen von Nachteil, wenn man allzu intelligent ist. Dann eckt man an, wenn man sich Gedanken macht oder gar an "Dingen, die wir immer schon so gemacht haben" was ändern willst.

Zudem darf man keinesfalls versuchen, an den Insassen irgendwie herumzudoktern und gar zu hoffen, dass die Arbeit von Erfolg gekrönt ist. Das wird nicht eintreten. Das Einzige, was dir dann passiert ist, dass du von den Gefangenen regelrecht ausgesaugt wirst. Es spricht nichts dagegen, dass man seine Arbeit ordentlich macht, dass man kein Krankmacher ist. Aber man muss realisieren, dass man nicht mit dem Knast verheiratet ist und dass es auch nur ein Broterwerb wie jeder andere ist. Das sollte man in den ersten Dienstjahren natürlich nur hinter vorgehaltener Hand äußern.

Lass dich nicht verrückt machen und auch nicht entmutigen. Ich mache den Job jetzt seit 1998, etwas über 12 Jahre habe ich noch. Meine Motivation damals war ein sicherer Job mit zuverlässigen Einkünften. Das ist so eingetreten und ich bin mit mir und meinem Leben zufrieden. Meine derzeitige Tätigkeit macht mir Spaß und es sieht im Moment nicht danach aus, dass ich umgesetzt werde. Sollte es mich also nicht urplötzlich gesundheitlich umwehen, werde ich auch die 12 Jahre noch durchziehen. Im Gegensatz zu manch anderm sehe ich in der Frühpensionierung jedenfalls nicht das allererste Ziel im Leben. Allerdings ist auch zum frühest möglichen Zeitpunkt Schluss. Ich werde keinen einzigen Tag verlängern.
M240i
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von M240i »

Wenn du etwas über 12 Jahre bis zur Pension hast dann musst du bis 65 Arbeiten wenn nicht sogar bis 67. Dann bekommst du die 45 Jahren nicht zusammen! Dann hättest du Abzüge, wenn ich richtig liege!
Kerberos
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von Kerberos »

badjohnny hat geschrieben: 28. Nov 2019, 00:31 Und was sind denn mal eure ganz persönlichen Pluspunkte für diesen Beruf?
Das kann man bei der sächsischen Kampagne "Job mit J" nachlesen, gilt aber sicherlich auch für NRW:

In diesem spannenden sozialen Beruf erwarten Sie im Früh-, Spät- und Nachtdienst sowie an Wochenenden bzw. Feiertagen abwechslungsreiche Einsatzmöglichkeiten und vielfältige Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Als Beamtin / Beamter im allgemeinen Vollzugsdienst können Sie, auch wegen der besonderen Belastungen durch den Schichtdienst, fünf Jahre vor Bediensteten der anderen Laufbahnen – derzeit mit 62 Jahren – in den Ruhestand gehen.
https://www.job-mit-j.de/justizvollzugsbeamte/

Keine Ahnung was mit "vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten" gemeint ist. :?: Ich würde das mal unter "Fake News" abstempeln. :D Die Bezüge werden jedenfalls pünktlich im Voraus überwiesen und verringen sich auch nach der 6. Krankheitswoche nicht. Im Vergleich zur gesetzlichen Rente ist die Pensionshöhe auch nicht schlecht, was die SPD aber bekanntlich ändern möchte...
Kerberos
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von Kerberos »

M240i hat geschrieben: 28. Nov 2019, 18:36 Wenn du etwas über 12 Jahre bis zur Pension hast dann musst du bis 65 Arbeiten wenn nicht sogar bis 67. Dann bekommst du die 45 Jahren nicht zusammen! Dann hättest du Abzüge, wenn ich richtig liege!
Der Ruhestand beginnt derzeit mit 62 Jahren, für den Höchstsatz von 71,75% der letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge braucht man 40 Dienstjahre. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung + des erdienten Ruhegehalts dürfen den mit dem Höchstsatz (falls dieser überhaupt erreicht wird) errechneten Betrag nicht überschreiten, sonst wird gekürzt.
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Baumschubser
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Re: Fragen zum MD in der Justiz

Beitrag von Baumschubser »

M240i hat geschrieben: 28. Nov 2019, 18:36 Wenn du etwas über 12 Jahre bis zur Pension hast dann musst du bis 65 Arbeiten wenn nicht sogar bis 67. Dann bekommst du die 45 Jahren nicht zusammen! Dann hättest du Abzüge, wenn ich richtig liege!
Das ist fast richtig.

Bei der Justiz erreiche ich 33,5 Dienstjahre. Derzeit ist hier bei uns Pensionsalter mit 62. Dazu habe ich Vordienstzeiten von etwas mehr als 3 Jahren als Berufssoldat der NVA und sog. "Weiterverwender" in der Bundeswehr, die komplett aufs Pensionsalter angerechnet werden. Insgesamt komme ich somit auf fast 37 Dienstjahre als Beamter.

Logisch dass ich deshalb nicht die volle Pension erreiche, das sind aber dann keine Abzüge wie bei einer Frühpensionierung, sondern ich bekomme halt einfach nicht die volle Pension zusammen. Dafür gibts aber einen kleinen Ausgleich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 und dann bekomme ich für die Arbeitsjahre vor meiner Verbeamtung noch ein paar Euro aus der Rentenkasse.
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