Zusammentreffen Rente und Pension /DDU

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Neugieriger
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Zusammentreffen Rente und Pension /DDU

Beitrag von Neugieriger »

Benötige zu folgenden Sachverhalt Hilfe..... . Ich komme aus der Wirtschaft und bin mit 38 zur Verwaltung gegangen, ( Rentenanspruch nach jetzigen Stand 550€),Quereinsteiger, 49 Jahre alt, seit 11 Jahren Bundesbeamter, Besoldung A11 /5.
Ständig massive Probleme mit Bandscheiben. Dauernd wegen Schmerzen und Anwendungen krank geschrieben. Dadurch leidet auch meine Psyche. Kann die täglich anfallende Arbeit nur schlecht umsetzen. Sehe die Gefahr, dass mich vor erreichen der Pension die DDU ereilt. Nun zu eigentlichen Situation und frage.... Ich habe nur die Möglichkeit beim Dienstherrn 29 Jahre also 52,x % der Pension zu erdienen. Die Lücke bis 71, x % deckt sich etwa mit der Rentensumme. Wenn alles so bleibt. Wahrscheinlich kaum Abzüge. Jetzt habe ich viel über Verrechnung der Rente bei Frühzeitiger Pensionierung (DDU) gelesen. Meine Angst nun, dass wenn das schlimmste Eintritt und ich in den nächsten Jahren DDU werde, bekomme ich die dann aktuelle Mindestpension von 65 % von A4 Endamt. Vielleicht könnte ich etwas in so einem Fall zu verdienen. Ich habe keine großen Ansprüche und musste mich mit der Situation arrangieren. Ist es richtig, dass meine bisher angesparten Ansprüche der Rente ab 67 nicht mehr zur Mindestpension dazukommen? Dass sie Verrechnet werden? Also die Mindestpension durch DDU das maximale ist? Danke im voraus...
Gertrud1927
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Re: Zusammentreffen Rente und Pension /DDU

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Hab Dir mal einige Dich betreffenden Stellen in Deinem BeamtVG angeführt. Ich hoffe ich lieg nicht irgendwo ganz verkehrt.
Wenn Du Wegen DU pensioniert wirst bekommst Du zu Deinen Jahren noch eine Zurechnungszeit 2/3 der Zeit bis zum 60 Lebensjahr. Das dann als ruhegehaltsfähige Dienstzeit für Deine Pension. §13.1
Es gibt eine Mindestpension wie Du schon gefunden hast. §14
Wenn Du noch andere Versorgung bekommst wird eine fiktive Höchstgrenze errechnet. §552.1
Aus Ruhegehaltfähige Dienstzeit vom 17 LJ bis zum Versogungfall plus Zurechnungszeit bis 60LJ, Endstufe Deiner Besoldungsgruppe, Höcchstens 71,75 %. Fast immer werden es 71.75 %.
Wenn Du keine 66% erreichst kann Du vielleicht vorübergehend eine höhere Versorgung bekommen wenn Du Anspruch auf Rente hast §14a
Alles wird auf Deine Mindest versorgung angerechnet §14.5. alles was den Betrag zwischen erdienter Pension und Höchstsatz übersteigt wird Ruhensbetrag. §55.1
Pension und Rente dürfen nicht die Höchstversorgung überschreiten.
AndyO
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Re: Zusammentreffen Rente und Pension /DDU

Beitrag von AndyO »

Dann hast du mit Ausgleichzuschlag derzeit 35% A11 (4235.24*,35=~1482 Euro). Knapp unter der Mindestpension. Die Rente kommt bis zum maximalen Pensionsanspruch deines Amtes dazu. Da hättest du minimal 4235.2*(71,75%-35%)=~1550 Euro Luft. Gekürzt wir da nix. Rente gibt's dann erst ab 67 oder 65 für Schwerbehinderte. Der Ausgleichszuschlag fällt dann allerdings weg.

Mit dem hier kannst du rumspielen:

https://beamtentalk.de/viewtopic.php?f= ... c44fb428d7
Neugieriger
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Re: Zusammentreffen Rente und Pension /DDU

Beitrag von Neugieriger »

Danke für die schnellen Antworten. Jetzt muss ich erst einmal alles verdauen und versuchen es nachzuvollziehen. Egal wie ich es drehe oder wende. Bei DDU vergleichsrechnung ist die mindestpension der höhere Wert. Also muss ich irgendwie meine höchstgrenze herausfinden
AndyO
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Re: Zusammentreffen Rente und Pension /DDU

Beitrag von AndyO »

Neugieriger hat geschrieben: 30. Okt 2019, 18:03 Also muss ich irgendwie meine höchstgrenze herausfinden
Was für ne Höchstgrenze? Du legst kontinuierlich an Pension zu und bist von den Kappungsgrenzen weit entfernt. Derzeit füllst du erst mal die Mindestpension auf. Wie weit bist du mit Schwerbehinderung, wenn du gesundheitlich so in den Seilen hängst?
Gertrud1927
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Re: Zusammentreffen Rente und Pension /DDU

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Wenn Du Mindestpension bekommst wird Dir auch etwas gekürzt wenn Du die Höchstgrenze nicht erreichst. Etwa soviel bis der Unterschied zur erdienten Pension erreicht ist. Hab ich schon in erster Post geschrieben §14.5.
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