Naja, die "Schuld" sei mal dahingestellt...
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet bei Nichtbestehen der Prüfung.
Beamte, die die Ziele des Vorbreitungsdienstes nicht erreichen, werden entlassen.
Ich denke in diesem Fall wird nicht zurückgefordert.
Gab es denn im Studium das Fach "Beamtenrecht" nicht? Eigentlich sollte man so einen Fall selbst beurteilen können.
Rückforderung Anwärterbezüge bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
Moderator: Moderatoren
Re: Rückforderung Anwärterbezüge bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
In Ermangelung einer einschlägigen Rechtsgrundlage für eine solche Rückforderung im bayerischen Beamtenrecht, kommt eine solche nur in Betracht, wenn zwischen dem Anwärter und dem Freistaat Bayern eine entsprechende schriftliche Vereinbarung für diese Konstellation geschlossen wurde.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Re: Rückforderung Anwärterbezüge bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
Re: Rückforderung Anwärterbezüge bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
Dann warte doch einfach die Notenbekanntgabe ab und schau was passiert...
Du wirst nicht der erste Anwärter und nicht der letzte Anwärter sein, der die Prüfung nicht besteht. Falls überhaupt...
Hattet ihr schon mündliche Prüfung?
Du wirst nicht der erste Anwärter und nicht der letzte Anwärter sein, der die Prüfung nicht besteht. Falls überhaupt...
Hattet ihr schon mündliche Prüfung?