Trennungsgeld und Heimfahrten für Anwärter

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Neuling92
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Trennungsgeld und Heimfahrten für Anwärter

Beitrag von Neuling92 »

Guten Tag,

ich starte meinen Diplom Finanzwirt im Oktober als Anwärter bei der Finanzbehörde in Bayern.

Ich habe folgendes Problem im Bezug auf das Trennungsgeld und Heimfahrten. Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

Folgende Situation die Voraussetzungen für das Trennungsgeld sind erfüllt sprich mein Wohnsitz befindet sich 60km von der Hochschule entfernt.

Quelle Merkblatt Reisekosten während der Ausbildung Stand 01.04.2018
https://www.lff.bayern.de/nebenleistung ... iften.aspx

Nun zu meiner Frage:

Würde sich das Trennungsgeld folgender maßen berechnen?

Für die ersten 7 Tage steht mir unter normalen Voraussetzungen 30 EUR pro Tag zu, da ich aber unentgeltlich untergebracht bin, verfällt dieser Betrag.

Daher würde ich das Trennungsgeld wie folgt berechnen:

30 Tage x 6,90 EUR x 0,65 ( 35% Kürzung aufgrund unentgeltlicher Unterbringung)

= 134,55 EUR

Zusätzlich würde mir ja eine Heimfahrt im Monat zustehen die ich wie folgt berechnen würde:

120 km ( Hin- und Rückfahrt) x 0,25 EUR x 0,65 (35% Kürzung) = 19,50 EUR

Ist diese Berechnung soweit korrekt oder habe ich irgendwo einen Fehler eingebaut ?

Ich hoffe mir kann geholfen werden.

Schönen Gruß und danke für eure Bemühungen!
connigra
Beiträge: 385
Registriert: 01.09.2017 17:23
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Re: Trennungsgeld und Heimfahrten für Anwärter

Beitrag von connigra »

Hei,

zu der dienstlichen Abrechnung mag ich mich nicht äußern, da ich ich mich selbst erst einlesen müsste.
Ich möchte dich nur auf den steuerlichen Aspekt hinweisen, den du bei deiner jährlichen Erklärung mit angeben solltest.
Du kannst bei doppelter Haushaltsführung auch steuerlich den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Längstens für 3 Monate wenn du immer an dem gleichem Ort bist.
Über 8 Stunden 12 €, bei mehr als 24 Std 24 € - abzüglich das vom Dienstherrn erstattete Geld.
Grundsätzlich muss der VMA gekürzt werden, falls es kostenfreie Verpflegung geben würde.(4,80€ für Frühstück, 9,60 € für Mittag bzw 9,60 € für Abendessen)
Es kann aber nicht mehr gekürzt werden, als ausbezahlt wird.
Z.B. du bist mehr als 8 aber weniger als 24 Std unterwegs, kannst also 12 € VMA für diesen Tag von deiner Steuer absetzen. Bekommst du nun Frühstück, Mittag und Abendessen gestellt - wird dir nicht 24 € abgezogen, sondern nur die 12 €.
v.g.